Gerichtsstand bei Schadenersatzklage wenn es eine Hauptverwaltung gibt?

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Gerichtsstand bei Schadenersatzklage wenn es eine Hauptverwaltung gibt?

Guten Abend,

wenn ich in Münster eine Dienstleistung in Anspruch nehme, aus der für mich als Kunde Schadenersatzansprüche entstehen und der Erbringer der Dienstleistungen aber eine Hauptverwaltung in Stuttgart hat, muss ich als Kunde dann zum Gericht in Stuttgart fahren, obwohl ich in Münster Kunde war und es mir als Geschädigten herzlich egal zu sein hat, wo die ihre Verwaltung haben?

Beste Grüße
Alex

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Steht darüber etwas im Vertragswerk?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Leider habe ich nichts herausgefunden. Weder auf der Website, noch Rechnung, habe auch keine AGB gefunden.
:-(

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#3
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Es geht um eine Art Franchise Kette.

Beispiel (das war es in Wirklichkeit nicht, ist aber analog dazu):

Man geht in Münster zum Friseur, sie verpfuschen es, alles artet aus, man möchte klagen, die Verwaltung des Friseurs ist aber in Stuttgart.

Wobei es hier um etwas Gravierenderes als Friseur geht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
die Verwaltung des Friseurs ist aber in Stuttgart.

Die Verwaltung oder der Franchisegeber?

Nehmen wir mal Burger King: die betreiben eigenen Filialen, aber die meisten davon sind Franchise.
Beim ersteren müsste man Burger kIng verklgen, beim letzeren die Firma die den Standort betreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Das weiß ich leider eben nicht.

Auf jeden Fall wurde in dieser Filiale der Pfusch gebaut, daher wäre es für mich unlogisch, wenn ich noch irgendwo hin fahren müsste, wo ich ja sowieso schon die Geschädigte bin.

Die in Münster schrieben meiner Anwältin, sie muss ihre Schreiben an Stuttgart richten. Der Pfusch fand in Münster, meinem Wohnort statt.

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#6
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Werde einfach sehen, was mir die Anwältin sagt. Hatte nur gehofft, heute Abend Klarheit zu bekommen.

Die Filiale wird so viel ich weiß (bin auch nicht 100% sicher), immer von einer Person selbständig geführt, jedoch mit Vorgaben und diversen Richtlinien dieser Kette.

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#7
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Wir sollen uns an die Zentrale in Stuttgart wenden hieß es.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Alex1979):
Werde einfach sehen, was mir die Anwältin sagt.

Die Anwältin sollte in der Lage sein, dass Franchise-Konstrukt auseinander zu klamüsern und den richtigen zu verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Wollte noch bescheid geben, falls es jemand liest mit ähnlichem Problem.

Ich musste tatsächlich vor Gericht gehen, um den Schadenersatz geltend zu machen, da die nicht mit sich reden ließen. Gerichtsstand war in meiner Stadt, also wo meine Niederlassung ist. Zudem habe ich den Rechtsstreit gewonnen via Vergleich. Musste dadurch auch einen Kompromiss eingehen, bin aber insgesamt zufrieden.

Grüße, Alex

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