Hallo,
folgendes ist mir widerfahren:
Verkäufer (ich) hat Drohne über ebay verkauft mit versehentlicher Zahlungs Option Paypal. Am Ende der Auktion habe ich aber auf Auktionsabbruch plädiert.
Beide Seiten haben kommentarlos zugestimmt. Käufer hat Betrag wieder bekommen und ich die Provision.
Nun besteht Käufer weiterhin auf die Auslieferung der Ware und Bezahlung über Paypal (Kaufvertrag besteht noch).
Ich würde gerne den Betrag per Lastschrift erhalten, doch der Käufer hat schon Anzeige erstattet und droht mit Anwalt.
In der Zwischenzeit hat er den gleichen Betrag wieder mit Paypal bezahlt. Daraufhin habe ich ihm versehentlich erneut den Betrag zurückgesendet. Ich bin nun einsichtig und gebe nach. Ich bat ihn mir das letzte Mal nochmals den Betrag ÜBER PAYPAL zu zahlen, damit ich die Drohne endlich zur Post bringen kann!
Nun antwortet er nicht mehr.... Jetzt habe ich Angst auf einen Gerichtstermin. Aber wie soll ich liefern, wenn er mir den Betrag nicht überweist...
Ich bin ratlos...
Ich möchte Ware liefern, werde aber angezeigt & erhalte das Geld nicht?!
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
doch der Käufer hat schon Anzeige erstattet Wegen was denn? Und woher wissen Sie das? Sagen Sie jetzt nicht, vom Käufer...
Ja also er hat auch ganz bewusst ein Aktenzeichen gesendet. Er war sich ziemlich sicher, trat auch so auf.
Bin leider oft sehr naiv...
Nun sitze ich hier mit einer Drohne die ich gerne wieder verkaufen möchte. Muss ich jetzt auf seine Antwort warten oder was?
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Bin leider oft sehr naiv... Da er keinerlei finanziellen Schaden erlitten hat, und Sie keinerlei Bereicherung, kann es gar kein Betrug sein.
Das steht ja außer Frage.
Nur ein rechtskräftiger Kaufvertrag besteht ja weiterhin....
Jetzt weiß ich nicht, an wen ich mich wenden kann, um die Anzeige zu überprüfen?
An die Polizei direkt?
Danke
Jetzt weiß ich nicht, an wen ich mich wenden kann, um die Anzeige zu überprüfen? Es gibt höchstwahrscheinlich gar keine Anzeige. Und falls es doch eine geben sollte, wird sich die Polizei schon melden...
Wenn beide dem Kaufabbruch zugestimmt haben, wie der TE schreibt, besteht dann überhaupt noch ein Kaufvertrag? Bei beiderseitigem Rücktritt wäre er doch gegenstandslos...
ZitatBei beiderseitigem Rücktritt wäre er doch gegenstandslos :
Korrekt.
Aber:
ZitatBeide Seiten haben kommentarlos zugestimmt. :
Wie kann man (gerichtsfest) beweisen das der Käufer dem zugestimmt hat?
Und dann kann es noch sein, das der Verkäufer durch ungeschickte Wortwahl in der nachfolgenden Kommunikation einen neun Kaufvertrag begründet hat.
Gegen 9 werde ich nach der Strafanzeige fragen.
Also direkt nachdem der Abbruch der Auktion beidseitig zugestimmt wurde, zeigte er mich an, bestand weiterhin auf die Ware und drohte mit rechtlichen Schritten.
Ich in der Panik wollte die Sache natürlich klären und meine Ware liefern.
Jedoch warte ich seit 2 Tagen schon auf Reaktion vom Käufer....selbst seine Frau ignoriert mich nun.
Verstehe die Welt nicht mehr...
Wenn in der Artikelbeschreibung Paypal steht, muss ich Paypal auch annehmen?
ZitatWenn in der Artikelbeschreibung Paypal steht, muss ich Paypal auch annehmen? :
Ja, wenn man diese Zahloption anbietet, muss man diese grundsätzlich auch akzeptieren.
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