Ich möchte Ware liefern, werde aber angezeigt & erhalte das Geld nicht?!

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
okaisan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich möchte Ware liefern, werde aber angezeigt & erhalte das Geld nicht?!

Hallo,
folgendes ist mir widerfahren:

Verkäufer (ich) hat Drohne über ebay verkauft mit versehentlicher Zahlungs Option Paypal. Am Ende der Auktion habe ich aber auf Auktionsabbruch plädiert.
Beide Seiten haben kommentarlos zugestimmt. Käufer hat Betrag wieder bekommen und ich die Provision.

Nun besteht Käufer weiterhin auf die Auslieferung der Ware und Bezahlung über Paypal (Kaufvertrag besteht noch).
Ich würde gerne den Betrag per Lastschrift erhalten, doch der Käufer hat schon Anzeige erstattet und droht mit Anwalt.

In der Zwischenzeit hat er den gleichen Betrag wieder mit Paypal bezahlt. Daraufhin habe ich ihm versehentlich erneut den Betrag zurückgesendet. Ich bin nun einsichtig und gebe nach. Ich bat ihn mir das letzte Mal nochmals den Betrag ÜBER PAYPAL zu zahlen, damit ich die Drohne endlich zur Post bringen kann!

Nun antwortet er nicht mehr.... Jetzt habe ich Angst auf einen Gerichtstermin. Aber wie soll ich liefern, wenn er mir den Betrag nicht überweist...

Ich bin ratlos...

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

doch der Käufer hat schon Anzeige erstattet Wegen was denn? Und woher wissen Sie das? Sagen Sie jetzt nicht, vom Käufer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
okaisan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also er hat auch ganz bewusst ein Aktenzeichen gesendet. Er war sich ziemlich sicher, trat auch so auf.

Bin leider oft sehr naiv...
Nun sitze ich hier mit einer Drohne die ich gerne wieder verkaufen möchte. Muss ich jetzt auf seine Antwort warten oder was? :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Bin leider oft sehr naiv... Da er keinerlei finanziellen Schaden erlitten hat, und Sie keinerlei Bereicherung, kann es gar kein Betrug sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
okaisan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht ja außer Frage.

Nur ein rechtskräftiger Kaufvertrag besteht ja weiterhin....
Jetzt weiß ich nicht, an wen ich mich wenden kann, um die Anzeige zu überprüfen?
An die Polizei direkt?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Jetzt weiß ich nicht, an wen ich mich wenden kann, um die Anzeige zu überprüfen? Es gibt höchstwahrscheinlich gar keine Anzeige. Und falls es doch eine geben sollte, wird sich die Polizei schon melden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn beide dem Kaufabbruch zugestimmt haben, wie der TE schreibt, besteht dann überhaupt noch ein Kaufvertrag? Bei beiderseitigem Rücktritt wäre er doch gegenstandslos...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Bei beiderseitigem Rücktritt wäre er doch gegenstandslos

Korrekt.

Aber:
Zitat (von okaisan):
Beide Seiten haben kommentarlos zugestimmt.

Wie kann man (gerichtsfest) beweisen das der Käufer dem zugestimmt hat?


Und dann kann es noch sein, das der Verkäufer durch ungeschickte Wortwahl in der nachfolgenden Kommunikation einen neun Kaufvertrag begründet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
okaisan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegen 9 werde ich nach der Strafanzeige fragen.

Also direkt nachdem der Abbruch der Auktion beidseitig zugestimmt wurde, zeigte er mich an, bestand weiterhin auf die Ware und drohte mit rechtlichen Schritten.

Ich in der Panik wollte die Sache natürlich klären und meine Ware liefern.
Jedoch warte ich seit 2 Tagen schon auf Reaktion vom Käufer....selbst seine Frau ignoriert mich nun.

Verstehe die Welt nicht mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
okaisan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn in der Artikelbeschreibung Paypal steht, muss ich Paypal auch annehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von okaisan):
Wenn in der Artikelbeschreibung Paypal steht, muss ich Paypal auch annehmen?


Ja, wenn man diese Zahloption anbietet, muss man diese grundsätzlich auch akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen