Hallo liebe Rechtsgemeinde,
es geht um Folgendes:
Vor einem Jahr habe ich einen PC und einen Monitor an einen Bekannten verkauft. Erst wollte er nur den Monitor kaufen und den PC für mich verkaufen (gegen Beteiligung am Verkaufspreis) dann hat er sich doch entschieden auch den PC zu kaufen und wir haben uns auf eine Gesamtsumme für Monitor und PC von 1100€ geeinigt.
Weil er soviel nicht auf einmal hatte hat er eine Ratenzahlung von 5 mal 220€ vorgeschlagen und ich habe das akzeptiert.
Zu dieser Zahlung ist es so nie gekommen. Er hat sehr unregelmäßig kleinere Raten bezahlt und seit 3 Monaten gar nicht mehr obwohl er mir versichert hat am 18.09. den kompletten Restbetrag von 380€ auf einmal zu begleichen.
Auf Anfragen hat er zögerlich reagiert und dann gesagt, dass er doch nur 1/3 überweisen kann, hat das dann aber nicht getan. Auf weiters Nachfragen hat er erst garnicht reagiert. Als ich ihn dann darauf hingewiesen habe, dass ich keine andere Möglichkeit sehe als den Rechtsweg einzuleiten. Meinte er dann, er hat ne Rechtsschutzversicherung und ich soll es ruhig versuchen.
Mich interessiert nun wie ich rechtlich vorgehen kann und ob ich Erfolgschancen habe.
Es gibt nämlich keinen expliziten Kaufvertrag.
Die Einigung über Summe und Kauf hat per Facebook stattgefunden und die Aufzeichnungen sind noch vorhanden. Allerdings hat er bei Facebook ein Pseudonym, das Profil kann aber aufgrund von Fotos und anderen Daten eindeutig seiner Person zugeordnet werden.
Des Weiteren gibt es SMS von ihm in denen er mir zusichert, das er zahlt. Und es gibt auch Dokumentierte Geldeingänge von ihm auf meinem Konto.
Gibt es einen Weg der Sinn macht oder muss ich es abharken und die 380€ als Lehrgeld betrachten?
Beste Grüße
und vielen Dank schonmal
privater Verkauf auf Raten, Käufer stellt Zahlung ein
8. November 2018
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Frage vom 8. November 2018 | 07:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
privater Verkauf auf Raten, Käufer stellt Zahlung ein
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. November 2018 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatEs gibt nämlich keinen expliziten Kaufvertrag. :
ZitatDie Einigung über Summe und Kauf hat per Facebook stattgefunden :
Man finde den Widerspruch
Zitatdas Profil kann aber aufgrund von Fotos und anderen Daten eindeutig seiner Person zugeordnet werden. :
Nein, das Profil kann aufgrund Fotos und Daten der gewidmeten Person zugeordnet werden.
ZitatDes Weiteren gibt es SMS von ihm in denen er mir zusichert, das er zahlt. :
Es gibt erstmal eine SMS von irgendwem.
ZitatUnd es gibt auch Dokumentierte Geldeingänge von ihm auf meinem Konto. :
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass damit alle Schuld beglichen war.
Man möge doch bitte Gegenteiliges beweisen. Kann man das? Dem geschilderten Nach nicht.
Das müsste man sich halt überlegen, wie man das anstellt.
Wurde der Schuldner bereits nachweisbar unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert?
An sonsten: einen Mahnbescheid beantragen. Das kostet nur wenige Euro. Diesen kann man auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das ist auch erschwinglich und schindet möglicherweise Eindruck. Alles in allem kommt es dann auf den Charakter der Person an (ob diese Muffensausen bekommt oder nicht). Alles weitere müsste man dann als Forderung einklagen.
#2
Antwort vom 8. November 2018 | 18:11
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Das wäre der richtige Weg. Widerspricht der Käufer dem Mahnbescheid, müssten Sie die Gerichtskosten einzahlen und die Geschichte geht dann ins streitige Klageverfahren über, bei dem Sie Ihre Nachweise vorlegen können. Eine Schwalbe macht keinen Sommer, aber die Facebook Einigung plus die Einzahlungen auf das Konto plus die SMS können da schon was reißen, würde ich mal sagen.ZitatAn sonsten: einen Mahnbescheid beantragen. Das kostet nur wenige Euro. Diesen kann man auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das ist auch erschwinglich und schindet möglicherweise Eindruck. :
Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
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#3
Antwort vom 9. November 2018 | 11:56
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatSie brauchen keinen Anwalt dafür. :
Ich als Laie brauche zum tauchen auch kein Atemgerät. Mit, fällt es mir aber durchaus leichter mich unter Wasser zu behaupten und durchzuhalten
#4
Antwort vom 10. November 2018 | 02:27
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Was genau stört Sie an meiner korrekten Aussage, daß er keinen Anwalt dafür braucht? Er kann sich einen nehmen, er muss aber nicht. Mehr habe ich nicht ausgesagt und wollte ich auch nicht. Dass er sich einen nehmen kann, dürfte wohl klar sein.
Noch Fragen?
-- Editiert von fb367463-2 am 10.11.2018 02:27
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