Parkzeitüberschreitung Mahnungsverfahren

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Symphonie123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkzeitüberschreitung Mahnungsverfahren

Hallo,
mir wurde am 29.09.2018 eine Mahnung zugestellt. Im Brief stand :" leider haben Sie auf unsere Zahlungsaufforderung (...) nicht reagiert."

Mir war zunächst nicht klar worum es eigentlich geht. Es stand nur da das der Auftrag von einem Parkplatzbetreiber kam, mehr nicht. Daher rief ich tags darauf im Inkasso Büro an, da ich sonst keine andere Telefonnummer hatte. Dort verlangte ich das man mir bitte mitteilen sollte was genau der Verstoß war für den ich nun zahlen sollte und warum mir keine Zahlungsaufforderung zugestellt wurde. Ich verlangte nach Beweisen. Mir wurde versichert, das man sich mit dem Betrieb in Verbindung setzt und das mir dann der Beweis zugestellt wird. Erstens ein Beweis das ich dort über die Parkzeit geparkt hatte und zweitens ein Beleg das man mir die Zahlungsaufforderung zugestellt hatte.

Es kam nichts. Bis zum 19.10.2018. Und das war dann plötzlich eine Letzte Mahnung...

Also habe ich nochmal angerufen und Bescheid gesagt das ich noch nichts erhalten hatte. Daraufhin wollte man mir weiß machen das alle Unterlagen schon verschickt worden sind, aber Beweise wollte man mir keine liefern, außer Fotos. Diese habe ich mir auf die E-mail Adresse schicken lassen um ganz sicher zu gehen. Siehe an, die Fotos existieren. Aber sie zeigen nur mein Auto auf einem Parkplatz und den Parkschein. Keine Uhr, die beweist das die Zeit überschritten wurde und auch kein Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Außerdem behauptete der Angestellte, eine Rechnung die an einem Scheibenwischer klebt gelte als rechtens und zugestellt, was nicht der Fall ist. Ich habe auch keinen Strafzettel am Scheibenwischer gehabt sonst hätte ich das schon längst bezahlt und gut ist.

Auf dem Brief stand ich solle die Rechnung bis zum 25.10 begleichen. In der E-mail ist nun auf einmal vom 29.10 die Rede... Ich habe nicht vor das zu zahlen, da ich immer noch keinen Beweis habe das mir die erste Zahlungsaufforderung zugestellt wurde. Handle ich damit richtig? Sollte ich sicherheitshalber Rechtsbeistand suchen und alles nochmal überprüfen lassen? Wie gehe ich nun am Besten vor?

Vielen Dank an jeden, der sich hier durch liest und sich die Zeit nimmt sich mit meinem Problem auseinander zu setzen und mir einen Rat gibt wie ich nun handeln sollte.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Handle ich damit richtig?

Wie sieht denn deine Erinnerung aus? Hast du damals deutlich die Parkzeit überschritten? Oder eher nicht? Halt schwierig einzuschätzen, ob man generell nicht zahlen sollte.

Es gibt neben der Frage mit der Uhr verschiedene Angriffsmöglichkeiten. Man könnte argumentieren, dass die AGB nicht ausgehändigt waren u.ä. Alles etwas schwierig.

Vielleicht ist es zielführender, einfach die Hauptforderung zu bezahlen, aber jegliche Inkassogebühren zu verweigern. Das Argument also darauf zu beziehen, dass es nie ordnungsgemäße Mahnungen gab und man deswegen nie in Verzug war. Da dürfte die Gegenseite hinsichtlich Beweisen wirklich zu knabbern haben. Denn in der Praxis geben diese Betreiber das sofort an ein Inkasso ab, weil sie zu faul sind, beispielsweise selbst den Halter zu ermitteln. Es gab dann meist nie Mahnbriefe...

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