Im Polizeibericht steht "Kein Schaden Sichtbar". Dann wurde ein Schaden für 700€ repariert.

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Im Polizeibericht steht "Kein Schaden Sichtbar". Dann wurde ein Schaden für 700€ repariert.

Angeblicher Auffahrunfall an einer Ampel. Eine Zeugin will dabei beobachtet haben wie die Angezeigte gehupt und aufgefahren ist. Es ist noch nicht bekannt, ob sie auch das angebliche Auffahren (Rumps) gesehen hat oder nur das die Fahrerin anfuhr ohne aufzufahren. Was sie beobachtete ist das die Angezeigte gehupt haben soll als die vor Ihr fahrende Person nicht losgefahren ist.
Nach dem Hupen macht die Anklägerin Fotos der hinter Ihr fahrenden Angezeigten sowie von Ihrem Auto. Dazu steigt sie aus dem Wagen aus spricht jedoch nicht mit der Fahrerin. Dann fahren alle davon. Die Klägerin ruft 30 min. später die Polizei.

Die Angezeigte gibt an das es zu keinem Auffahrunfall gekommen ist und das anderen Autofahrer gehupt haben. Sie selber habe versucht mit der Fahrerin nach den Fotos kontakt aufzunehmen doch diese habe nicht geantwortet. Sie nahm an, die Fotos waren eine wütende Reaktion auf das Hupen.

Nun erhielt eine Beschuldigung wegen Nötigung, eines Auffahrunfall und Fahrerflucht einen Anhörbogen.

Hinweis
Im Polizeibericht steht das an der Stoßstange von außen kein Schaden erkannt wurde. Trotzdem hat die Klägerin Ihre Stoßstange lackieren lassen. Kosten 700 €. An der Stoßstange der Beschuldigten finden sich ebenfalls keine Beschädigungen.
Die Angeklagte gibt an, das sie nicht gehupt hat.

Fragen
1. Wie sehr ist der Polizeibericht (keine Beschädigung) ein Beweis dafür das es keinen Unfal gab.
2. Wie weit kann die Angezeigte mit einer Strafe wegen Nötigung rechnen. Genauer gesagt kann eine Zeugin hören von welchen Autos aus gehupt wurde.
3. Wie kann, die Angezeigte beweisen, dass sie keine Fahrerflucht begannen hat, da sie sich einem Unfall nicht bewusst war.
Hauptsächlich
Wie soll die Beschuldigte reagieren. Einen Aufsatzartigen Bericht des Erinnerten verfassen oder besser nur darauf eingenen das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat und ihr nicht bewußt war das die angeblich in einen Unfall verstrickt sein soll?
Danke

-- Editiert von auge1 am 22.10.2018 15:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Wie soll die Beschuldigte reagieren. Einen Aufsatzartigen Bericht des Erinnerten verfassen


Auf keinen Fall!
Zitat (von auge1):
darauf eingenen das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat und ihr nicht bewußt war das die angeblich in einen Unfall verstrickt sein soll?


Auch schon zu viel.

Ich würde etwa folgendes schreiben:

Sehr geehrte D & H,

es gab keinen Schaden und es gab keinen Unfall, ich bin gerne bereit mein Fahrzeug für eine *Gegenüberstellung* zur Verfügung zu stellen.
Auch der vorgeworfenen Nötigung widerspreche ich.



Zu den **
Zitat (von auge1):
Trotzdem hat die Klägerin Ihre Stoßstange lackieren lassen. Kosten 700 €


Da hat die Dame also "mögliche" Unfallspuren eigenmächtig durch eine Lackierung vernichtet, ist doch das Beste was passieren konnte. ;)


-- Editiert von spatenklopper am 23.10.2018 09:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

alles etwas wirr geschrieben.

Was ist das für eine Zeugin?
Wer wurde von wem angezeigt, und warum? (du schreibst von Nötigung, aber bisher sehe ich keinen Anlass dafür - soll das Hupen die Nötigung sein?)

Und was soll das mit dem hupen? (für einen Unfall ist das völlig belanglos, man darf auch trotz hupen nicht auf den Vordermann auffahren, und man muss kurz vor einem Unfall auch nicht hupen, im Gegenteil man sollte lieber Bremsen)

Bitte mal die ganze Sache ordentlich schildern.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das Hupen ist doch völlig irrelevant, das gibt maximal ne OWI mit 20€ für unnötigen Lärm.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von auge1):

1. Wie sehr ist der Polizeibericht (keine Beschädigung) ein Beweis dafür das es keinen Unfal gab.

Überhaupt nicht, weil es a) auch nicht mit bloßem Auge sofort sichtbare Schäden gibt und b) Polizisten keine Experten für Unfallschäden an Kraftfahrzeugen sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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