Kontopfändung niedriger als schreiben vom Gerichtsvollzieher.

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go501868-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung niedriger als schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Guten Abend, ich hoffe ich finde hier hilfe. Und zwar geht es um eine offene Rechnung bei einer Gewerkschaft. Nun wurde eine Kontopfändung durchgesetzt und zugleich kam ein Schreiben des gerichtsvollziehers. Allerdings verlangt das Schreiben des gerichtsvollziehers fast 600 Euro, die Pfändung liegt allerdings nur bei 340 Euro. Wie genau kann das sein? Wo soll ich diese Schulden nun begleichen? Ich bin leider gerade ein wenig aufgeschmissen.

Vielen Dank im voraus.

Mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go501868-72):
Wie genau kann das sein?

Eventuell war der volle Betrag nicht bekannt als die Kontopfändung veranlasst wurde?



Lag dem Schreiben keine Aufstellung der Forderungen bei? Dann diese mal beim GV anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oder es gab erst mal nur eine Teilpfändung (mal den PfÜB nach diesem Stichwort durchschauen).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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