Guten Abend, ich hoffe ich finde hier hilfe. Und zwar geht es um eine offene Rechnung bei einer Gewerkschaft. Nun wurde eine Kontopfändung
durchgesetzt und zugleich kam ein Schreiben des gerichtsvollziehers. Allerdings verlangt das Schreiben des gerichtsvollziehers fast 600 Euro, die Pfändung liegt allerdings nur bei 340 Euro. Wie genau kann das sein? Wo soll ich diese Schulden nun begleichen? Ich bin leider gerade ein wenig aufgeschmissen.
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Kontopfändung niedriger als schreiben vom Gerichtsvollzieher.
21. Oktober 2018
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Frage vom 21. Oktober 2018 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung niedriger als schreiben vom Gerichtsvollzieher.
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWie genau kann das sein? :
Eventuell war der volle Betrag nicht bekannt als die Kontopfändung veranlasst wurde?
Lag dem Schreiben keine Aufstellung der Forderungen bei? Dann diese mal beim GV anfordern.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 08:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Oder es gab erst mal nur eine Teilpfändung (mal den PfÜB nach diesem Stichwort durchschauen).
Und jetzt?
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