Guten Abend,
Ich arbeite schon seit längerem in einem Werkstudentenverhältnis bei einem Startup. Nun ist es so, dass ich mit meiner Masterthesis in den Resit gehen musse. Was ich nicht wusste ist, dass ich mich selbstständig re-immatrikulieren muss. Ich dachte ich bin bis zur Verteidigung meiner Masterthesis automatisch immatrikuliert.
Das heißt ich habe nun vom 1. Sept. bis 12. Okt. unwissentlich unter einem Werkstudentenvertrag gearbeitet ohne immatrikuliert gewesen zu sein. Da die Steuerprüfung im Haus stand wurde die Immatrikulationsbescheinigung von mir gefordert, die ich natürlich nicht nachweisen konnte. Daraufhin wurde ich fristlos gekündigt.
Wie sieht es nun mit der von mir geleisteten Arbeit zwischen 1. und 12 Okt. aus? Habe ich trotzdem noch Anrecht auf das Gehalt?
Was kann schlimmstenfalls auf das Startup zukommen (Strafzahlungen)?
Viele Grüße
MP
Ausversehen Gearbeitet unter Werkstudentenvertrag ohne Immatrikulation
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei der Steuerprüfung interessiert das nicht. Steuern sind bei Werkstudenten nicht anders als bei normalen Arbeitnehmern. Spannend wird es eher bei der Sozialversicherungsprüfung. Hier würden die Beiträge nacherhoben, Strafen kommen eher bei mutwilligen und langfristigen Vergehen.
Dein Ex-Arbeitgeber (oder sein Steuerbüro) sollte dich für den Oktober wie einen normalen Arbeitnehmer abrechnen und dabei gleichzeitig eine entsprechende Korrektur für den September erstellen. Dann muss auch keine Prüfung gefürchtet werden.
Falls du an dem Job hängst: ich sehe nicht unbedingt, dass dein Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Dagegen kannst du innerhalb von drei Wochen gerichtlich vorgehen.
Hallo Dummfragerin,
Danke für deine Antwort. Gerichtlich dagegen vorgehen werde ich nicht, da ich sowieso bald gegangen wäre. (Und die 2 Wochen Gehalt der Kündigungsfrist sind mir den Aufwand nicht wert). Aber gut zu wissen, dass die Kündigung an der Grenze des erlaubten bzw darüber hinaus war.
Strafzahlungen hat das Startup also nicht zu befürchten wenn es so vorgeht wie von dir beschrieben? Und mein Gehalt für die 12 Tage im Oktober sollte ich auch erhalten?
Danke und viele Grüße
MP
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Ja, dein Gehalt steht dir auf jeden Fall zu. Aber eben abzüglich der SV-Beiträge und wohl auch abzüglich der SV-Beiträge für September. Solltest du das Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten, könntest du dem Ex-Arbeitgeber eine Frist setzen. Du könntest aber auch gleich zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben. Du brauchst dafür keinen Anwalt, kannst beim Rechtspfleger die Klage zu Protokoll geben. Du solltest nur deine Forderung genau beziffern können.
Super danke für die Infos!
Gruß
Du könntest aber auch gleich zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben. Nö. Ich kenne den vereinbarten Lohnzahlungszeitpunkt nicht, aber höchstwahrscheinlich war der noch nicht. Und auf noch gar nicht fälligen Lohn kann man nicht klagen...
@ TE: Wann gab es bisher den Lohn?
Ich denke, Steuern sind die gleichen wie für Werkstudenten.
Nein, sind sie nicht. Mehr SV-Beiträge = weniger Steuer.
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