Erbauseinandersetzung anfechtbar 30 jahrelang ?

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbauseinandersetzung anfechtbar 30 jahrelang ?

Kann man einen unterschriebenen Erbauseinandersetzungs Vertrag anfechten oder ändern wenn man nach dem unterschreiben erst festgestellt hat, dass einer der Miterben doch mehr Geld abgehoben hat als er angegeben hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ja, in so einem Fall kann eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB ) möglich sein.

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#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das denke ich auch. Es handelt sich um einen Vertrag, welcher dem normalen Anfechtungsrecht unterliegt.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Allerdings gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, d.h. der Vertrag ist nicht 30 Jahre lang anfechtbar.

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#4
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Allerdings gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, d.h. der Vertrag ist nicht 30 Jahre lang anfechtbar.
Zitat (von hh):
Allerdings gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, d.h. der Vertrag ist nicht 30 Jahre lang anfechtbar.


Schon mal danke für die Antworten, wie lange kann man denn sowas anfechten oder sowas in der Art ? Denn die Antwort war so ala ja Pech habt ihr ja so unterschrieben und daher Pech gehabt auch wenn ihr jetzt gemerkt habt das geld abgehoben wurde zu unrecht...

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Schon mal danke für die Antworten, wie lange kann man denn sowas anfechten oder sowas in der Art?


Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Umstandes, der zur Anfechtung berechtigt, längstens 10 Jahre.

Zitat:
Denn die Antwort war so ala ja Pech habt ihr ja so unterschrieben und daher Pech gehabt auch wenn ihr jetzt gemerkt habt das geld abgehoben wurde zu unrecht...


Die Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung ist mit hohen Hürden verbunden. Derjenige, der den Vertrag anfechten will, muss genau beweisen können, dass eine arglistige Täuschung vorgelegen hat.

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