Hilfe! Forderung aus 2010 - Inkasso uniscore

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tiffijo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Forderung aus 2010 - Inkasso uniscore

Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe für eine Forderung aus 2010, einem Inkassounternehmen aus Unwissenheit im Juli 2018 einer Ratenzahlung zugestimmt, welche ich bis heute aus finanziellen Gründen nicht bedienen konnte. Nun meine Frage: wäre die Forderung aus 2010 nicht längst verjährt? Habe ich nun der Bezahlung trotz Verjährung zugestimmt, auch wenn ich noch keine Zahlung geleistet habe oder kann ich mich noch auf die Verjährung berufen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Tiffijo23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Verhandlungen lassen die Verjährung neu beginnen. Kommt also drauf an, was man wie zugestimmt hat.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Verjährung beginnt bei jeder Ratenzahlung bzw. einem sonstigen ausdrücklichen Schuldanerkenntnis neu. Daher ganz wichtige Gegenfrage: Hast du irgendwas unterschrieben?

Wurde dir damals klar mitgeteilt, von wann die Forderung ist oder hast du das erst jetzt nachträglich herausbekommen, dass sie eigentlich verjährt ist?

Tituliert ist sie auch nicht?

@TastI: Nein, das ist falsch. Verhandlungen unterbrechen ggf. die Verjährung, lassen sie aber nicht völlig neu beginnen. Einmal verjährt, ändert eine Verhandlung daran nichts...


-- Editiert von mepeisen am 19.10.2018 11:37

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Tiffijo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für eure Antworten.

Nein, tituliert ist sie nicht. Es gibt keinen Mahnbescheid dazu.
Leider ist mir erst jetzt aufgefallen, dass die Forderung eigentlich verjährt ist. (Aktuell wollen die von mir fast 500 EUR haben)
Ich habe so eine Ratenzahlungsvereinbarung im Juli 2018 unterschrieben. Am 01.01.2014 war sie bereits verjährt, nach heutigem Wissensstand. Im Juli 2018 bot mir uniscore eine Ratenzahlungsvereinbarung an.
Am 05.10.2018 kam ein Erinnerungsschreiben (Schuldanerkenntnis/Teilzahlungsangebot vom 26.07.2018), dass ich meinen Ratenzahlungen bisher nicht nachgekommen bin.

Was mach ich jetzt?

-- Editiert von Tiffijo23 am 19.10.2018 11:44

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Durch die Unterschrift hast du vermutlich alles verschlimmert. Da hat man dir vermutlich ein schriftliches Schuldeingeständnis untergejubelt. Was genau stand in dem, was du da unterschrieben hast?

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#5
 Von 
Tiffijo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ich mich bereit erkläre, die Forderung anzuerkennen und in Raten zu begleichen.
Oh mein Gott.... ich fühlte mich so unter Druck, dass ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht habe und mir es erst jetzt wie Schuppen von den Augen fällt

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man kann versuchen, die Unterschrift zu widerrufen. Begeistert sein wird das Inkasso nicht. Sollte das Inkasso dann klagen, würde ich keine Prognose wagen.

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#7
 Von 
Tiffijo23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen Dank.
Ja, begeistert waren sie schon mal nicht über meine Mail bzgl. der Verjährung.
Ich frage mal einen Anwalt.
Danke für eure Hilfe hier. :pc:

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