Knifflige Erbsache

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
MilaAyuhara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Knifflige Erbsache

Folgende Situation:
Mein Großvater ist vor einigen Wochen gestorben. Er war verwitwet und hatte 2 Kinder, wovon eines (mein Vater) bereits verstorben ist. In seinem Testament vermacht er seinen beiden Kindern jeweils 5000€, seine Tochter erhält zu dem Geldbetrag noch das Sparguthaben sowie alle Grundstücke. An die Stelle meines Vaters in der Erbfolge bin nun ja ich getreten. Meine Tante hat mich kontaktiert und wollte meine Vollmacht um einen gemeinsamen Erbschein zu beantragen. Sie hat mich informiert, dass sie quasi der Alleinerbe ist und mir nur der Pflichtteil zusteht. Mein Vater hatte schon zu Lebzeiten einmal Geld von seinem Eltern erhalten (Jahrzehnte vor deren Tod), wozu es nur Quittungen ohne Verwendungszweck gibt. Ich weiss daher nicht, ob es Schenkungen waren. Im Testament steht nichts darüber, dass das Geld verrechnet werden sollte, weder habe ich Einblick ob meine Tante nicht auch Geld bekommen hat. Meine Tante ist der Meinung, das wäre damit ausgeglichen. Wir haben keinerlei Zugang zu Haus oder Konten.

Die Ehefrau meines Großvaters ist schon vor einigen Jahren verstorben. Nach ihrem Tod lief alles weiter wie gehabt. Nun hat sich herausgestellt, dass meine Großmutter kein Testament hatte und somit alle Ihren Besitz zum Zeitpunkt Ihres Todes 2010 laut gesetzlicher Erbfolge vererbt wurde (also mein Großvater, meine Tante und mein Vater) . 2010 hat mein Vater noch gelebt, jetzt als bekannt wurde, dass seine Mutter kein Testament hatte, allerdings nicht mehr. Heisst das, ich trete auch da an seine Stelle der Erbfolge? Oder erbt meine Mutter in diesem Falle auch? Von der Tante wurde uns mitgeteilt, dass meine Mutter ebenfalls erbt und sie dafür einen Erbschein für meinen Vater beantragen müsse. Das haben wir bisher noch nicht gemacht, da es nicht nötig war. Meine Vater und meiner Mutter haben kein Berliner Testament, also wird er von meiner Mutter und mir beerbt.

Kann mir jemand sagen ob wir nun noch einen Erbschein für meinen Vater beantragen müssen oder wie wird da der Erbfall geklärt wenn wir keinerlei Zugang haben?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich weiss daher nicht, ob es Schenkungen waren. Im Testament steht nichts darüber, dass das Geld verrechnet werden sollte, weder habe ich Einblick ob meine Tante nicht auch Geld bekommen hat. Meine Tante ist der Meinung, das wäre damit ausgeglichen. Wir haben keinerlei Zugang zu Haus oder Konten.


Wenn im Rahmen der Schenkungen eine Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil vereinbart wurde, dann hätte Deine Tante recht. Dass so eine Anrechnung vereinbart wurde müsste Deine Tante im Zweifel beweisen. Wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, dann wird die Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil darin vereinbart worden sein.

Erbe Deines Vaters sind Deine Mutter und Du zu je 50%.

Zitat:
Kann mir jemand sagen ob wir nun noch einen Erbschein für meinen Vater beantragen müssen


Wenn es jetzt um den Nachlass der Großmutter geht und Du und Deine Mutter Zugriff auf Euren Anteil haben wollt, dann ist wahrscheinlich ein Erbschein erforderlich. Wenn Grundstücke zum Nachlass gehören, dann ist zwingend ein Erbschein erforderlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MilaAyuhara
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Das hilft mir schonmal weiter :)

Das heisst, da zum Zeitpunkt des Todes meiner Großmutter mein Vater noch gelebt hat, sein Erbteil mit seinem Tod automatisch auf meine Mutter und mich übergangen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das heisst, da zum Zeitpunkt des Todes meiner Großmutter mein Vater noch gelebt hat, sein Erbteil mit seinem Tod automatisch auf meine Mutter und mich übergangen ist?


Ja, damit hat Dein Vater zunächst von Deiner Großmutter geerbt. Mit seinem Tod geht das Erbe dann an seine Erben über.

Beim Deines Großvaters hat Dein Vater dagegen nicht mehr gelebt. Dann trittst nur Du an die Stelle Deines Vaters. Deine Mutter hat keine Ansprüche.

1x Hilfreiche Antwort

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