Arbeitgeber Weitergabe von Informationen

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schnick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber Weitergabe von Informationen

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier, habe folgende Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Ich hatte vor einigen Tagen ein Gespräch mit meinem Chef und der Personalleitung. Dabei habe ich Informationen über mein privates Umfeld sowie über meine Familie preisgegeben, wo es mir sehr schwer fiel, darüber zu reden!
Nun ist es so, dass mein Vater auch mal in dieser Firma tätig war.
Darf mein Vater von meinem Chef oder der Personalleitung kontaktiert werden um zu erfragen ob diese Informationen der Wahrheit entsprechen? Bzw. dürfen generell Informationen aus diesem Gespräch weitergegeben werden oder würde somit gegen ein Gesetz verstoßen werden? Ich bin über 18 Jahre alt..

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ja natürlich, wenn kein entsprechendes Stillschweigen vereinbart wurde.

Du hast ja alles freiwillig erzählt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17347 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... um zu erfragen ob diese Informationen der Wahrheit entsprechen?

Du gehst wohl davon aus, dass diese Informationen derart geartet sind, dass AG den Wahrheitsgehalt überprüfen wollen könnte? Zu viel Privates im dienstlichen Kontext zu offenbaren, kann in der Tat tückisch sein und einem unangenehm auf die Füße fallen.

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#3
 Von 
Schnick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@blaubär: Ich möchte nicht, dass meine Eltern damit konfrontiert werden, dass ich über familiäre Angelegenheiten gesprochen habe. Im Zusammenhang mit den privaten Informationen ging es um Abschlagszahlungen.

Im Internet habe ich auch folgende Infos einer Rechtsanwältin gelesen:

Betriebsinterne Informationen und Gespräche dürften grds. weder von den Arbeitnehmern noch vom Arbeitgeber nach außen weiter berichtet werden. Das bedeutet u. a. auch, dass der Arbeitgeber gegenüber Dritten z. B. nicht über persönliche Verhältnisse seiner Arbeitnehmer, Kündigungsgründe, Erkrankungen, private Angelegenheiten usw. sprechen darf. Dies ergibt sich bereits als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sowie aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB .

Nachzulesen hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-mein-Vorgesetzteter-Informationen-weitergeben--f294996.html?amphtml=1

Das trifft doch in meinem Falle ebenso zu oder sehe ich da etwas falsch?

Danke für weitere Antworten!

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ohne auch nur eine Idee zu haben, um was es da ging, ist das schwer zu beantworten.

"Mein Vater ist selbstmordgefährdet" - könnte, insbesondere wenn der Vater früher selbst firmenangehörig war, dazu führen, dass der AG sich verpflichtet sieht, dort mal nach dem Rechten zu sehen. Wäre ihm jedenfalls nicht zu verdenken.

"Mein Vater kann nicht mit Geld umgehen" - geht den AG nichts (mehr) an.

"Mein Vater schuldet mir noch Geld, deshalb soll der ihm zustehende Abschlag direkt an mich gehen" - da wird der AG beim Vater nachfragen MÜSSEN.

Um nur mal drei wilde Beispiele zu nennen.

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#5
 Von 
Schnick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging darum, dass ich derzeit meine Familie finanziell unterstütze und aus diesem Grund Abschlagszahlungen haben wollte. Solche Zahlungen sind in diesem Unternehmen allerdings eher unüblich, was ich allerdings nicht wusste!
Darf der Ag nun bei meinem Vater nachfragen ob dies stimmt?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)



Es war also ein Mitarbeitergespräch - also ein Termin beim Chef, und kein Kaffeepausen-Smalltalk.
Du hast freiwillig erzählt und nicht um Stillschweigen gebeten, trotzdem sehe ich es wie mein Vorschreiber.

Als AG käme ich hier niemals auf die Idee, den Vater anzusprechen. Aber zu Sicherheit solltest du deinen AG und die Betreiligten bitten, über das Gesagte Stillschweigen zu bewahren.

Der AG muss ja letztendlich nur entscheiden, ob er zur "Vorkasse" bereit ist oder nicht. Misstraut er deinen Aussagen, wird er es ablehnen.

-- Editiert von HeHe am 18.10.2018 12:39

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Schnick):
Darf der Ag nun bei meinem Vater nachfragen ob dies stimmt?

Schwierig. Ich tendiere aufgrund des Charakters des Gespräches eher zu "nein".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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