Betriebsrat handelt entgegen Vereinbarung

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Betriebsrat handelt entgegen Vereinbarung

Hallo,

ich war vor einigen Tagen bei unserem Betriebsrat zu einem vertraulichen Gespräch. U.a. ging es auch um meine Vorgesetzte. Bei Gesprächsende habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, das ich mit meiner Vorgesetzten ein persönliches Gespräch suchen werde und der Betriebsrat stillschweigen über das Gespräch halten soll.

Nun bin ich 2 Wochen später aus dem Urlaub zurück. Das Gespräch mit meiner Chefin hat noch nicht stattgefunden.

Meine Chefin spricht mit mir nun nur noch das Nötigste. Die Lage ist sehr angespannt. Ich werde nun von Ihr als Einzigster kontrolliert, nennt sich Feedback, Gab es noch nie, meine Kollegen haben sowas auch nicht.

Dann wurde ich heute plötzlich zu unseren gemeinsamen Vorgesetzten gerufen. Nur ich. Sie war nicht dabei.

Es wurde mir vorgeworfen, zu lange auf dem WC zu sein und mich nicht bei Ihr abzumelden. Hat hier noch niemand gemacht.

Was kann ich tun? Darf ein Betriebsrat solche Informationen ungestraft weitergeben? Im übrigen ist meine Chefin im erweiterten Betriebsrat Mitgleid.

Frank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Santorin2001):
Darf ein Betriebsrat solche Informationen ungestraft weitergeben?

Es gibt keinen Hinweis, das der BR hier irgendwas weitergegeben hat.



Zitat (von Santorin2001):
Im übrigen ist meine Chefin im erweiterten Betriebsrat Mitgleid.

Jetzt noch mal ganz sorgfältig den Satz lesen und darüber nachdenken ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was, bitteschön, ist denn ein erweiterter BR?? Es gibt den BR und seine Mitglieder, dann gibt es noch Ersatzmitglieder, aber einen erweiterten BR kenne ich nicht.

Deine Vermutung ist wohl, dass 'der BR' deiner Chefin etwas gesteckt haben könnte - das wirst du wohl mit der Person oder den Personen im BR klären müssen, mit denen du gesprochen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Deine Vermutung ist wohl, dass 'der BR' deiner Chefin etwas gesteckt haben könnte

Muss er doch gar nicht - wenn Chefin Angehörige des BR ist ... ?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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