Welche Haftpflichtversicherung?

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Haftpflichtversicherung?

Ich habe als Beifahrer im Auto meiner Frau einen Schaden an einem anderen Auto verursacht. Beide PKWs standen nebeneinander auf einem Parkplatz, und ich habe beim Aussteigen mit der Tür eine kleine Schramme am nebenstehenden Wagen hinterlassen. Es geht nicht um die Schuldfrage sondern darum, ob zur Schadensregelung statt der Auto-Haftpflichtversicherung meine persönliche Haftpflichtversicherung eingesetzt werden kann. Dies hätte den Vorteil, dass es keine Probleme mit dem Schadenfreiheitsrabatt gäbe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Semmel15):
Es geht nicht um die Schuldfrage sondern darum, ob zur Schadensregelung statt der Auto-Haftpflichtversicherung meine persönliche Haftpflichtversicherung eingesetzt werden kann.

Das dürfte man herausfinden, wenn man seine vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung liest.


Häufig ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn man im Zusammenhang mit der Benutzung von KfZ Schäden verursacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
im Auto meiner Frau


ist es das wirklich oder wird das nur so genannt.
Wer ist eingetragener Halter, wer ist Eigentümer ( z.B. lt. Kaufvertrag)

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#3
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Frau ist definitiv (wenn auch vielleicht ungewöhnlich) eingetragener Halter und Eigentümer. Sie war auch in der Situation Fahrer.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Dann spricht auf den ersten Blick nichts gegen die Zuständigkeit der PHV.
Man wird sicher aber definitiv auf einige Nachfragen einstellen müssen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Dann spricht auf den ersten Blick nichts gegen die Zuständigkeit der PHV.
Vorsicht! Wenn der Mann als versicherter Fahrer eingetragen ist, dann kann das evtl. dazu führen, dass die Benzinklausel wirksam wird.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag
Zur Information:
Der Versicherer hat ohne weiteres meine private Haftpflichtversicherung zur Abwicklung akzeptiert.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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