Hey,
Momentan mache ich eine Ausbildung als Landwirt. Nun habe ich das Problem, das mein Arbeitgeber/Ausbilder Sachen macht, die meines Erachtens nach zum einem zu weit gehen und nicht deren Aufgabe ist und zum anderen auch im Umgang einfach nicht OK sind. Hier einige Beispiele:
Wenn ich zu langsam bin oder sonst irgendetwas falsch mache oder einfach etwas Vergesse/Übersehe/... werde ich des Öffteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt.
Da ich lange Haare habe soll ich einen Haargummi tragen (was ich auch mache, nachdem sie mich aufgefordert hatten). Nun möchten sie mir verbieten mir in die Haare zu fassen um mir die übrigen Haare, die nicht durch den Haargummi gehalten werden, aus dem Gesicht zu wischen. Zitat: "Wenn du dir noch einmal in die Haare fasst, darfst du erst wieder kommen wenn du beim Friseur warst. Oder wir gehen gleich mit dir zum Friseur."
Nachdem ich manchmal was vergesse, soll ich einen Zettel und ein Stift immer dabei haben, habe ich ihn nicht dabei, muss ich eine Stunde länger Arbeiten (Zitat Ausbilder).
Sie bemängeln oft auch das ich ein "Mann" sein soll. Dabei fragen sie mich auch nach meiner Sexualität oder ähnliche Sachen, das sie meiner Meinung nach nichts angehen.
Außerdem "Wohne" ich bei ihnen unter der Woche, da ich noch nicht 18 bin und dementsprechen nicht mit dem Auto fahren kann. Dabei gehen sie auch in mein Zimmer. Dürfen die während ich dort "wohne" dieses Zimmer betreten?
Meine Durchschnittliche Arbeitszeit beträgt ca. 9 1/2h obwohl ich erst 17 bin...
Das waren einige Beispiele. Was dürfen sie? Und was kann ich dagegen machen?
Meine Eltern haben mit ihnen auch schon ein Gespräch geführt, allerdings waren sie da "freundlich" und haben mich gelobt, usw. ...
Ich weiß nicht mehr wie ich mich gegen so einen Umgang wehren kann. Momentan versuche ich die Beleidigungen zu "überhören"... .
Hoffe jemand weiß was ich noch machen kann.
MFG
Jugendarbeitsschutzgesetzt / Ausbildung - Probleme mit dem Ausbilder
16. Oktober 2018
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Frage vom 16. Oktober 2018 | 21:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendarbeitsschutzgesetzt / Ausbildung - Probleme mit dem Ausbilder
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 09:25
Von
Status: Weiser (16471 Beiträge, 9286x hilfreich)
Zitat:Außerdem "Wohne" ich bei ihnen unter der Woche, da ich noch nicht 18 bin und dementsprechen nicht mit dem Auto fahren kann. Dabei gehen sie auch in mein Zimmer. Dürfen die während ich dort "wohne" dieses Zimmer betreten?
Schwierig. Tendenz nein - aber angesichts der Minderjährigkeit des Azubis wird sich der Ausbilder wahrscheinlich damit rausreden können, dass er auch einen Aufsichts- und Erziehungsauftrag hat.
Zitat:Meine Durchschnittliche Arbeitszeit beträgt ca. 9 1/2h obwohl ich erst 17 bin...
Schwierig. In der Landwirschaft gibt es zumindest Ausnahmen von der 8h/Tag und 40h/Woche-Regelung, auch für Jugendliche.
Das Problem scheint aber trotzdem mehr im zwischenmenschlichen Bereich als im rechtlichen Bereich zu liegen. Und zwischenmenschliche Probleme mit rechtlichen Mitteln zu lösen - das klappt eigentlich nie.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 09:36
Von
Status: Weiser (17371 Beiträge, 6467x hilfreich)
Das Erste ist, dass du alle Vorgänge dokumentierst, die dir übergriffig erscheinen.
Beleidigen musst du dich gewiss nicht lassen und auch Bemerkungen hinsichtlich deiner Sexualität sind Übergriffe, die du dir nicht bieten lassen musst. Betreten deines Zimmers ohne dein Wissen ist schon bei eigenen Kindern deines Alters unangemessen und in deinem Fall ein NoGo.
Vielleicht suchst du doch besser nach einem anderen Platz.
#4
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 10:12
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitat:Hoffe jemand weiß was ich noch machen kann.
Im Detail sicher nicht, aber Dein eigener Text bitet Anhaltspunkte:
Zitat:Wenn ich zu langsam bin
Sich auch mal selbst kritisch hinterfragen, ob "zu langsam" eine objektive Einschätzung darstellt.
Man muss als Azubi sicher nicht jede Aufgabe in der gleichen Zeit wie der Ausbilder erledigen können, aber es gibt sicher auch in der Landwirdschaft vermutlich viele Aufgaben, die man als Azubi bummelig oder eben effizient erledigen kann.
Das gleiche wie oben. Sich selbst kritisch hinterfragen verbunden mit dem ernsthaften Bemühen die Fehlerquote zu reduzieren.Zitat:Wenn ich irgendetwas falsch mache
Gerade in diesem Bereich kommt es aber auch sehr stark auf die Art des/der Fehler an. Fehler die aus (noch) Unwissenheit begangen werden, sind einfacher zu tollerieren als Flüchtigkeitsfehler.
Auch das Verhalten danach im Falle eines Fehlers ist wichtig.
Die dann allerdings glaubwürdige Bekundung dass es einem leid tut und man sich um Besserung bemüht wirkt sicher besser als z.B. ja ich hab einen ehler gemacht, ist halt so, müsst ihr damit leben.
Das kann, je nach Ausprägung, fatale Folgen haben. In der Landwirtschaft werden ja auch große Maschinen eingesetzt.Zitat:Wenn ich etwas Vergesse/Übersehe/.
Wir wissen nicht und müssen es auch nicht wissen was du im Laufe des Tages nicht beachtest. Aber auch für die als Azubi gilt, dass Du Anweisungen zu beachten hast.
Du bist, auch wenn Du noch nicht volljährig bist, nun in der Erwachsenenwelt angekommen. Gerade im Arbeitsleben sind die Regeln etwas oder sogar deutlich strenger. Hast Du das wirklich schon verinnerlicht?
An allen drei obigen Punkten kannst Du arbeiten, dich selbst verbessern und auch Deine eigenen Bewertungsmaßstäbe an die abzuliefernde Arbeit im Hinblick auf Schnelligkeit, Qualität und Zuverlässigkeit hochsetzen.
So etwas ist sicher nicht schön und muss auch nicht, wenn Grenzen überschritten werden, hingenommen werden.Zitat:werde ich des Öfteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt.
Nur wirst Du den Ausbilder nicht ändern.
Außerdem gibt es, Menschen mit längerer Lebenserfahrung wissen das, gerade im Handwerk Zweige, wo der Umgangston durchaus rauer ist.
ZitatDas Problem scheint aber trotzdem mehr im zwischenmenschlichen Bereich als im rechtlichen Bereich zu liegen. Und zwischenmenschliche Probleme mit rechtlichen Mitteln zu lösen - das klappt eigentlich nie. :
So seh ich das auch. Derzeit sitzt du vermutlich am sogar deutlich kürzeren Hebel.
Unabhängig davon ob der Ausbilder Recht hat - denk auch über Dein eigenes Verhalten nach.
Berry
#5
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 10:44
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatZitat ):werde ich des Öfteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt. So etwas ist sicher nicht schön und muss auch nicht, wenn Grenzen überschritten werden, hingenommen werden. :
Wobei hier schon eindeutig die Grenzen überschritten werden.
#6
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 13:26
Von
Status: Richter (8407 Beiträge, 3770x hilfreich)
Zitat:Meine Durchschnittliche Arbeitszeit beträgt ca. 9 1/2h obwohl ich erst 17 bin...
Ich gehe jetzt nur auf die Frage zu den Arbeitszeiten ein, das andere wurde ja bereits beraten.
Wende dich ggfs. auch an die Kammer (Landwirtschaftskammer?)
Das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG) hat die Beschäftigung Jugendlicher streng reglementiert.
Zitat:
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
Zitat:
§ 14 Nachtruhe
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen
1.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
2.
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
3.
in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
beschäftigt werden.
#7
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 13:57
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Zitat:
Momentan mache ich eine Ausbildung als Landwirt. Nun habe ich das Problem, das mein Arbeitgeber/Ausbilder Sachen macht, die meines Erachtens nach zum einem zu weit gehen und nicht deren Aufgabe ist und zum anderen auch im Umgang einfach nicht OK sind. Hier einige Beispiele:
Wenn ich zu langsam bin oder sonst irgendetwas falsch mache oder einfach etwas Vergesse/Übersehe/... werde ich des Öffteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt.
Das ist völlig inakzeptabel.
Zitat:
Da ich lange Haare habe soll ich einen Haargummi tragen (was ich auch mache, nachdem sie mich aufgefordert hatten). Nun möchten sie mir verbieten mir in die Haare zu fassen um mir die übrigen Haare, die nicht durch den Haargummi gehalten werden, aus dem Gesicht zu wischen. Zitat: "Wenn du dir noch einmal in die Haare fasst, darfst du erst wieder kommen wenn du beim Friseur warst. Oder wir gehen gleich mit dir zum Friseur."
Auch das geht so nicht. Was natürlich möglich ist: bei langen Haaren einen geeigneten Schutz verlangen.
Zitat:
Nachdem ich manchmal was vergesse, soll ich einen Zettel und ein Stift immer dabei haben
Das ist sinnvoll.
Zitat:habe ich ihn nicht dabei, muss ich eine Stunde länger Arbeiten (Zitat Ausbilder).
Auch das geht so nicht.
Zitat:
Sie bemängeln oft auch das ich ein "Mann" sein soll. Dabei fragen sie mich auch nach meiner Sexualität oder ähnliche Sachen, das sie meiner Meinung nach nichts angehen.
Absolut inakzeptabel.
Zitat:
Außerdem "Wohne" ich bei ihnen unter der Woche, da ich noch nicht 18 bin und dementsprechen nicht mit dem Auto fahren kann. Dabei gehen sie auch in mein Zimmer. Dürfen die während ich dort "wohne" dieses Zimmer betreten?
Nur wenn sie das Sorgerecht haben. Das haben sie aber höchstwahrscheinlich nicht.
Zitat:
Meine Durchschnittliche Arbeitszeit beträgt ca. 9 1/2h obwohl ich erst 17 bin...
9 Stunden wären ggf. möglich, müssen aber ausgeglichen werden. Mehr als 40 Stunden in der Woche sind unzulässig.
Zitat:Was dürfen sie?
Das meiste von dem Beschriebenen dürfen sie schon mal nicht.
Zitat:Und was kann ich dagegen machen?
Erster Schritt: wende Dich an die zuständige Kammer, die für die Aufsicht über den Ausbildungsvertrag zuständig ist.
Das ist entweder die IHK oder die Handwerkskammer, oder hier vielleicht auch die Landwirtschaftskammer. Es sollte im Ausbildungsvertrag stehen.
Zitat:
Meine Eltern haben mit ihnen auch schon ein Gespräch geführt, allerdings waren sie da "freundlich" und haben mich gelobt, usw. ...
Die Nummer ist sattsam bekannt.
Die zuständige Kammer hilft Dir dabei, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden, in dem Du die Ausbildung fortsetzen kannst.
Zitat:
Ich weiß nicht mehr wie ich mich gegen so einen Umgang wehren kann.
Das ist völlig verständlich.
Zitat:Momentan versuche ich die Beleidigungen zu "überhören"... .
Auch verständlich, aber falsch. Das hilft NIE.
Zitat:
Hoffe jemand weiß was ich noch machen kann.
Siehe oben: geh zur zuständigen Kammer. Das ist der erste Schritt.
Und dann: anderen Ausbildungsbetrieb suchen. Dabei hilft Dir die Kammer.
Und noch eines: glaube nicht, daß Du es als 17jähriger schaffst, den Laden und die dort herrschende Mentalität zu ändern. Such Dir so schnell wie möglich einen anderen Betrieb.
Und dokumentiere Deine Arbeitszeiten so gut wie möglich. Die sind nämlich auch ein Fall für die Gewerbeaufsichtsbehörde. Hier wird klar gegen die Arbeitszeitvorschriften verstoßen. Und das kann ein saftiges Bußgeld für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
#8
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 13:58
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Zitat:ZitatZitat (von):werde ich des Öfteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt. So etwas ist sicher nicht schön und muss auch nicht, wenn Grenzen überschritten werden, hingenommen werden. :
Wobei hier schon eindeutig die Grenzen überschritten werden.
Sowas muss überhaupt nicht hingenommen werden, sowas nennt sich strafrechtlich schlicht "Beleidigung", §185 StGB.
#9
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 01:14
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Sehe ich ebenso.ZitatZitat (von Michael32): :
Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von):werde ich des Öfteren als "Behindert", "Zurückgeblieben", "Dumm", ... betitelt. So etwas ist sicher nicht schön und muss auch nicht, wenn Grenzen überschritten werden, hingenommen werden.
Wobei hier schon eindeutig die Grenzen überschritten werden.
Sowas muss überhaupt nicht hingenommen werden, sowas nennt sich strafrechtlich schlicht "Beleidigung", §185 StGB.
Handwerk und teilweise rauerer Umgangston okay, aber es ist schon ein Unterschied, ob einen der Meister "zusammenstaucht", weil man zum x-ten Mal etwas 'übersehen' hat (das wird durchaus lauter, das weiß ich schon), oder ob man ernsthaft, wahrscheinlich schon mehrfach, als behindert und zurückgeblieben betitelt wird. Es ist natürlich auch ein Unterschied, ob ein "Kollegah" die schon fast übliche Floskel "Ey, bist Du behindert" loslässt oder ob ein Vorgesetzter sich mit solchen Worten Luft macht. Eine Schwalbe macht vielleicht noch keinen Sommer, aber wenn das öfter vorkommt, dann läuft da was gründlich schief.
In der Gesamtbetrachtung ist der Chef ganz offenbar generell viel zu übergriffig und da sollte man sich wirklich was anderes suchen. Sowas muss man sich nicht antun.
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