Es tut sich einfach nix

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 137x hilfreich)
Es tut sich einfach nix

Ende Juni hat ein Mensch eine Ablehnung über den Kindergeldzuschlag bekommen. Er hat umgehend einen Fachanwalt mit dem Widerspruch beauftragt (mit Schein vom Gericht, ich weiß den genauen Namen nicht). Anwalt hat dann auch Widerspruch Anfang Juli eingelegt und Akten beantragt. Dann ist nichts mehr passiert. Anfang September hat der Mensch den Anwalt angerufen und gefragt. Antwort: ich hab nichts von der Gegenseite gehört.
Weiterhin ist nichts passiert. Der Anwalt verfasst keine Schreiben an die Kindergeldkasse in der er zu Tätigkeit auffordert, noch ruft er dort an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.
Jetzt hat der verzweifelte Mensch (seit Januar wartet er nun auf ca. 500 EUR Kindergeldzuschlag pro Monat) 3,5 Monate nach einlegen des Widerspruchs, den Anwalt aufgefordert Untätigkeitsklage einzureichen. Darauf ist der Anwalt auch nicht von alleine gekommen.

Was kann man denn tun, um den Anwalt mal ein bisschen auf Vordermann zu bringen?

Oder bin ich da nur sehr verwöhnt? Mein Hausanwalt (leider keinerlei Ahnung von Sozialrecht) arbeitet da ganz anders, der hätte in 3 Monaten bestimmt 2 bis 3 mal angerufen und mid 1 schriftlich Aufforderung zum tätig werden hingeschickt.

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Anwalt will bezahlt werden für seine Tätigkeiten.

Also erst mal prüfen was das für ein Schein war.

Wenn das nur ein Beratungsschein war, könnte der Auftrag die Klage einzureichen teuer werden für den Auftraggeber ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Was kann man denn tun, um den Anwalt mal ein bisschen auf Vordermann zu bringen?


Ich gehe auch mal von Beratungsschein (
Zitat (von kassandra24):
(mit Schein vom Gericht, ich weiß den genauen Namen nicht).
aus. in dem Fall kann man von dem Anwalt außer der fachlich korrekten Bearbeitung sicher kein erweitertes Angagement erwarten.

Man bekommt halt nur das, wofür der andere bezahlt wird.

Außerdem weisst Du doch garnicht, ob er nicht schon die Erledigung angemahnt hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Man bekommt halt nur das, wofür der andere bezahlt wird. Berry

Dann müsste es ja ab der Klageeinreichung besser werden. Ab dann zahlt ja die Rechtschutzversicherung, da gerichtliche Auseinandersetzung

Zitat (von Sir Berry):
Außerdem weisst Du doch garnicht, ob er nicht schon die Erledigung angemahnt hat.

Berry


Hat er. Nach Aufforderung als 10 Wochen lang nix passiert ist.

Die Sache ist halt die, dass dem Mensch langsam die Mittel ausgehen. Da fehlen im ohnehin knappen Familienbudget mittlerweile ca. 3500 EUR.

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