Fragen zum Arbeitsrecht?

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mschrissy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Arbeitsrecht?

Ich werde meine Fragen in gekürzter Form hier noch mal reinstellen . Ich hoffe auf eure Hilfe :
Ist ein Krankenhaus oder Altenheime mit der Rechtsform GmbH ein Tendenzbetrieb und wird die Rechtsform e.V oder gGmbh nur bei Tendenzbetriebe angewendet.
Was bedeutet eine öffentliche Äußerungen zu machen .Bedeutet das , dass man in der Öffentlichkeit das Wort direkt an die Leutet richtet oder ist dies egal oder reicht es , das unbeteiligte Menschen es hören können?
Ist ein Alten bzw. ein Krankenpfleger eine verkündigungsnahe Person bei einer kirchlichen Einrichtung.Sind Altenpfleger oder Krankenpfleger immer im öffentlichen Dienst , auch wenn sie bei meinem privaten Haus tätig sind? Gibt es höhere Anforderung an das Privatleben?

Ich bedanke mich für eure Hilfe und , dass ich jetzt endlich mit meinen Hausaufgaben abschließen kann .Lg eure Chrissy

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Im öffentlichen Dienst arbeitet nur, wer bei Bund, Land oder Gemeinde angestellt ist. Kirchlicher Dienst ist nicht öffentlicher Dienst. Auch die Lehrkräfte an deiner Schule arbeiten nicht im öffentlichen Dienst.
Altenpfleger und Co sind mit Sicherheit nicht verkündigungsnahe Personen, wenn es nicht einmal ein Chefarzt es ist. In einem katholischen oder evangelischen Krankenhaus.
Öffentlich ist jede Äußerung, die von Dritten wahrgenommen werden kann. Im Bus oder in der Kneipe über den kirchlichen Arbeitgeber oder Personen herzuziehen, ist auf jeden Fall öffentlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mschrissy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochwas : ich habe die Frage etwas unglücklich gestellt : ich wollte fragen , wenn z.b das altenheim einen privaten Träger hat und eine gmbh als rechtsform hat . Ist es dann noch ein tendenzbetrieb ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mschrissy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochwas : ich habe die Frage etwas unglücklich gestellt : ich wollte fragen , wenn z.b das altenheim einen privaten Träger hat und eine gmbh als rechtsform hat . Ist es dann noch ein tendenzbetrieb ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dies so zu fragen, heißt dann wohl 'das Pferd von hinten aufzäumen'!
Also: Die AWO unterhält Altenheime, die Johanniter auch, alle haben die Rechtsform GmbH. Beide Träger sind privat (das Gegenteil von privat wäre staatlich/öffentlich!) - aber nur die Johanniter sind kirchlich und damit Tendenzbetrieb. Wenn also der Träger kirchlich ist - hier: ein Orden - dann auch seine Einrichtungen. Von der Rechtsform her kann man also nicht auf Tendenzbetrieb schließen Man muss nachschauen, um wen genau es sich handelt.
Die Scientology setzt ja eben alles daran, als Kirche anerkannt zu werden, damit ihre Betriebe als kirchlich gelten. So sind es nur Wirtschaftsbetriebe.
Um es noch komplizierter zu machen: die Stadt unterhält auch Altenheime - die könnten demnach öffentlicher Dienst sein, sind es aber nicht, weil die Stadt wohlweislich diese Altenheime in einen Wirtschaftsbetrieb ausgliedert und privatisiert. Wie auch die Stadtwerke.

Angemerkt: Du solltest googeln lernen oder zumindest wikipedia nutzen; dort bekommst du z.B. Auskunft über 'Tendenzbetrieb' oder auch 'öffentlicher Dienst'.


-- Editiert von blaubär+ am 17.10.2018 07:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

In welcher Rechtsform eine Einrichtung betrieben wird, das obliegt allein dem Inhaber. Wieso sollte es anders sein?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von mschrissy):
Ist ein Krankenhaus oder Altenheime mit der Rechtsform GmbH ein Tendenzbetrieb
Nein.
Zitat (von mschrissy):
wird die Rechtsform e.V oder gGmbh nur bei Tendenzbetriebe angewendet.
Nein.
Zitat (von mschrissy):
Was bedeutet eine öffentliche Äußerungen zu machen .
Wenn diese Äußerung die Öffentlichkeit mitkriegt.
Zitat (von mschrissy):
reicht es , das unbeteiligte Menschen es hören können?
Ja. Das reicht.
Zitat (von mschrissy):
Ist ein Alten bzw. ein Krankenpfleger eine verkündigungsnahe Person bei einer kirchlichen Einrichtung.
Nein.
Zitat (von mschrissy):
Sind Altenpfleger oder Krankenpfleger immer im öffentlichen Dienst , auch wenn sie bei meinem privaten Haus tätig sind?
Nein.
Zitat (von mschrissy):
Gibt es höhere Anforderung an das Privatleben?
Nein.
Zitat (von mschrissy):
wenn z.b das altenheim einen privaten Träger hat und eine gmbh als rechtsform hat . Ist es dann noch ein tendenzbetrieb ?
Nein.

ich spende dir 10 Fragezeichen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mschrissy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

egal danke für eure Antworten . werde mich hier nicht mehr Blicken lassen und antworten braucht ihr mir nicht mehr . Noch nicht mal darauf

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mschrissy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ps Diakonie hat die Rechtsform gGmbh und meine anliegen war , wenn ein Altenheim Die rechtsform Gmbh hat , ob dann immer noch anforderung an das privatleben haben . Ich fühle mich einfach verappelt von euch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von mschrissy):
meine anliegen war , wenn ein Altenheim Die rechtsform Gmbh hat , ob dann immer noch anforderung an das privatleben haben

Was ist denn an NEIN nicht zu verstehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

"Nu Mal langsam mit die jungen Pferde" - und vorbuchstabiert:
Gmbh = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gGmbh= gemeinnützige Ges.......

Bei den Gesellschaftsformen geht es also um Haftung bzw. der Begrenzung einerseits, und/oder um die Steuern (gemeinnützig = nicht gewinnorientiert). Und nichts und niemand hindert eine gGmbH daran eine Tochterfirma zu gründen als GmbH, die dann Gewinne machen darf. Also Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und was weiß ich - jedenfalls weitab von Arbeitsrecht.
Und JA - auch im Altenheim der Diakonie gilt das kirchliche Arbeitsrecht samt Anforderungen an das Privatleben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und JA - auch im Altenheim der Diakonie gilt das kirchliche Arbeitsrecht samt Anforderungen an das Privatleben.

Es kann dort gelten - muss aber nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ach Harry, du hast ja so recht. Allein, du kennst anscheinend die Kirche nicht wirklich gut. Wie lässt doch schon Goethe den Mephisto im Faust sagen; .

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Allein, du kennst anscheinend die Kirche nicht wirklich gut.

Besser als mir lieb ist.

Nur ist es halt so, das die Kirche das eine meint und die bösen weltlichen Gerichte ganz anderer Meinung sind.
Mal schauen wie lange das mit dem "Tendenzbetrieb" noch so aufrecht zu erhalten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ja - das Chefarzt-Urteil lässt hoffen und wird wohl Bewegung in die Sache 'kirchliches Arbeitsrecht bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo mschrissy,
in diesem Forum ist es wesentlich hilfreicher, das Problem zu benennen und konkrete Fragen dazu zu stellen.
Die Frage zur Rechtsform ist sicher nicht das Problem. :sweat:
Hier geht es doch anscheinend darum, dass der Arbeitgeber andauernde Einsatzbereitschaft (und mehr?) erwartet. Sowas ist auch für Tendenzbetriebe im Arbeitsrecht geregelt.
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer für Arbeitgeber in der Freizeit nicht erreichbar sein müssen. Außer sie werden für Rufbereitschaft bezahlt und sind dazu eingeteilt.
Und auch sonst muss man nix für den Chef tun in seiner Freizeit und darf sich auch rumtreiben, wo man will und mit wem man will.



-- Editiert von altona01 am 19.10.2018 19:41

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Hier geht es doch anscheinend darum,
Nö. Der/die TS hatte Hausaufgaben zu erledigen. Da sollten eben diese Fragen beantwortet werden. Wahrscheinlich sah die Fragestellung total anders aus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen