Hallo,
leider gibt es kein Forum "Grundstücksrecht". Hoffe, ich bin hier richtig.
Angenommen, ein umfriedetes Grundstück wird erworben und es stellt sich heraus, dass die Grenze, so wie sie beim Vermessungs- und Katasteramt eingetragen ist und die Grenze, wie sie tatsächlich durch das Setzen eines Zauns umgesetzt wurde, nicht identisch sind.
Der Grundstückserwerber möchte die Grenze, so wie sie eintragen ist, wiederherstellen. Diese verläuft innerhalb des als Weideland genutzten Grundstücks des Nachbarn.
Laut Vermessungs- und Katasteramt fielen für eine Neuvermessung rd. 3.000 Euro an. Diese könnte notwendig werden, weil die Grenzsteine entfernt wurden. Diese müssen sich in der angrenzenden, vom Nachbarn genutzten Wiese befunden haben.
Der Grundstückserwerber möchte sein Grundstück vollständig nutzen und die Grenze so umsetzen, wie sie der eingetragenen Grenze entspricht.
Wie geht er vor? Selbstredend möchte er keine 3.000 Euro zahlen, weil andere die Grenzsteine weggenommen haben.
Es geht um geschätzte 50 qm Garten, die fehlen. Da der Gartenanteil am Grundstück klein ist, fällt dies sehr ins Gewicht.
Gruß,
Morcheeba
Wiederherstellung Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
ZitatDer Grundstückserwerber möchte die Grenze, so wie sie eintragen ist, wiederherstellen. :
Ein Grundstücksgrenze muss nicht wieder hergestellt werden. Sie besteht faktisch - selbst wenn es keine Grenzsteine mehr gibt.
Der Zaun begrenzt zwar das vom Nachbarn genutzte Grundstück, besagt aber nicht zwingend, dass der Zaun dem Grenzverlauf entsprechen muss. Mit Genehmigung aber auch mit Duldung und ggf. sogar durch Mitwirkung bei der Zaunsetzung durch den Voreigentümer kann es zu einer Nutzungsvereinbarung gekommen sein.Zitatund die Grenze, wie sie tatsächlich durch das Setzen eines Zauns umgesetzt wurde, nicht identisch sind. :
ZitatLaut Vermessungs- und Katasteramt fielen für eine Neuvermessung rd. 3.000 Euro an. :
ZitatSelbstredend möchte er keine 3.000 Euro zahlen, weil andere die Grenzsteine weggenommen haben. :
Aber
Er will nicht die Grenze sondern den Zaun umsetzen (auf die Grenze setzen).ZitatDer Grundstückserwerber möchte sein Grundstück vollständig nutzen und die Grenze so umsetzen, wie sie der eingetragenen Grenze entspricht. :
Dürfte schwierig werden, wenn der genaue Grenzverlauf nicht bekannt ist und der Nachbar nicht mitspielt.
ZitatWie geht er vor? :
Mit dem Nachbar sprechen.
Falls erfolglos
belastbare Fakten schaffen, sprich Neueinmessung in Auftrag geben.
Berry
An welchen sich der Nachbar allerdings zu 50% beteiligen muss wenn der Grenzverlauf nicht ersichtlich ist!
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html
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Danke für Eure Hilfe!
Die Katasterunterlagen sind sehr deutlich, allerdings natürlich nicht auf 10 cm oder so genau.
Den Zaun setzte damals der Vater des jetzigen Eigentümers, weil er Hühner hielt. Diese sollten nicht auf das bebaute Nachbargrundstück gelangen.
Der Voreigentümer des hier in Rede stehenden, nun erworbenen Grundstücks, ließ nach dem Tod dieses Vaters und der Abschaffung der Hühner den Zaun auf eigene Kosten erneuern, weil er einen Hund hielt.
Dass dieser Zaun gar nicht auf der Grenze steht, kam vor ein paar Monaten zufällig heraus.
Es wird erst einmal mit den Nachbarn gesprochen. Der Gedanke ist, so dies möglich ist, eine Lösung anhand der Katasterunterlagen zu finden, damit eine teure Neuvermessung nicht nötig ist.
Wenn diese wider Erwarten die Neuvermessung wollen, dann ist es halt so und sie tragen die Hälfte der Kosten - danke für die Norm!.
Meine Anfrage ist hiermit erledigt, danke!
Grüße
Morcheeba
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