Liebes Forum,
auf einem Langstreckenflug kürzlich habe ich mich angeregt unterhalten. Wir wollten beruflich im Austausch bleiben und dann kamen Telefonate am Gepäckband dazwischen.
Ich weiß die Sitznummer der Person und bat daher die Fluggesellschaft entsprechend meinen Vor- und Nachnamen sowie meine E-Mailadresse an die betreffende Person dieser Sitznummer zu senden. Ich bat die Fluggesellschaft also nicht mir Kontaktdaten der betreffenden Person freizugeben.
Ist die Weitergabe meiner Kontaktdaten an einen spezifischen Dritten auf meinen persönlichen Wunsch hin datenschutzrechtlich erlaubt?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Felix
Fluggesellschaft: Weitergabe Kontaktdaten an Passagier auf persönlichen Wunsch
15. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2018 | 22:09
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluggesellschaft: Weitergabe Kontaktdaten an Passagier auf persönlichen Wunsch
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 00:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120345 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatIst die Weitergabe meiner Kontaktdaten an einen spezifischen Dritten auf meinen persönlichen Wunsch hin datenschutzrechtlich erlaubt? :
Klar.
Die Frage ist nur, ob die Fluggesellschaft das will und vor allem ob sie es kann. Im Wirkungsbereich der DSGVO stehen die Daten bei strenger Auslegung ohne entsprechende Einwilligung des Betroffenen dafür nämlich nicht mehr zur Verfügung.
-- Editiert von Harry van Sell am 16.10.2018 00:44
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