Kaufvertrag Übergabe der Ware

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
Kaufvertrag Übergabe der Ware

Jemand kauf ein Boot das an einem "entfernten" Liegeplatz liegt. Nun will der VK die Schlüssel und einen Beleg per Post senden. Er will aber keine Übergabe machen.
Entstehen dadurch Vor oder Nachteile - oder ist das egal

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Er will aber keine Übergabe machen.

Was genau versteht man denn unter "Übergabe"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich schau mir alles an, mach dann den Vertrag, zahle und mein.

Statt dessen

Ich mach den Vertrag, zahle und bekomm das Boot

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich schau mir alles an, mach dann den Vertrag, zahle und mein.

Statt dessen

Ich mach den Vertrag, zahle und bekomm das Boot

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Jemand kauf ein Boot das an einem "entfernten" Liegeplatz liegt.
Damit ist die Sache doch schon durch!

Ob du dir die schlüssel jetzt zusenden lässt oder neben dem Boot übergeben bekommst, ist doch egal. Das Boot ist ja so oder so deines bezahlen musst du es ja schon.

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht unbedingt noch nötig, aber ratsam für beide Seiten...

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Entstehen dadurch Vor oder Nachteile -
Man kauft ein Boot, ohne es vorher selbst angefasst zu haben, drauf gewesen zu sein, ohne den Verkaäufer perönlich getroffen zu haben, ohne eine Probefahrt?
Ich kann keine Vorteile sehen. Im ganzen Ozean nicht. :sweat:
Zitat (von DumitruKurier):
Ich mach den Vertrag, zahle und bekomm das Boot
Wie jetzt, der Verkäufer kriegt zuerst das Geld, dann bringt er dir das geheimnisvolle Boot...zB. vom Liegeplatz Nizza...nach Schweden/Gotland...?
Ich sehe keine Vorteile, noch nicht mal das Boot hab ich gesehen. Außer 1 Boot auf 1 Foto... :respekt:

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das

Zitat (von DumitruKurier):
Ich schau mir alles an

nennt man Besichtigung / Prüfung.
Da man bereits gekauft hat, ist es egal ob man das jetzt noch macht oder erst wenndas Boot da ist.

Mängel sollte man dann erst mal möglichst gerichtsfest dokumentieren. Ob was bringt, müsste man dann prüfen wenn man Details bezüglich der Mängel kennt.



Das
Zitat (von DumitruKurier):
Ich mach den Vertrag, zahle

nennt man "Überraschungsei"-Vertrag



Das
Zitat (von DumitruKurier):
bekomm das Boot

ist die Übergabe


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Katze im Sack kaufen hieß es früher.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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