Ablehnung Kostenübernahme Private Krankenversicherung durch Versicherungsnehmer

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rhoust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung Kostenübernahme Private Krankenversicherung durch Versicherungsnehmer

Mein Vater (Ich bin über meinen Vater privat versichert und Student, deswegen kann ich erst nach dem Studium in die gesetzliche wechseln) hat meinem Hausarzt (mein Onkel) und der Pysiotherapeutischen Praxis, in der meine Mutter arbeitet die Kostenübernahme schriftlich verweigert (auf Basis von Paragraph 627: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung). Nun können mich beide nicht mehr behandeln. Ich möchte mich aber natürlich nicht einschränken lassen, zu welchem Arzt ich gehen möchte. Deswegen würde ich gerne wissen, ob der genannte Paragraph hier rechtlich Bestand hat, da sein Argument ist, dass er kein Vertrauen in die Ärzte mehr hätte (hier geht es doch um mein Vertrauen zu Ärzten und nicht um seins, Bemerkung: Ich bin 21 Jahre alt und somit schon lange volljährig und sollte so etwas dann selbst entscheiden dürfen). Mit ihm zu reden habe ich bereits mehrfach versucht, deswegen würde ich gerne wissen, wie man rechtlich weiter vorgehen könnte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Und das ganze ohne weitere Vorgeschichte? Kann ich nicht glauben.

Du kannst mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die Vertragstrennung beantragen. Dann wird der Dichbetreffende Vertragsteil aus dem Vertrag des Vaters herausgelöst und Du fungierst fortan als Versicherungsnehmer. Dann hast Du das Recht selbst zu entscheiden, bist aber auch in der Pflicht, z.B. die der Beitragszahlung.

Der Vater wird sich möglicherweise gegen die Vertragstrennung aussprechen, aber man wird ihn sicher mit guten Argumenten überzeugen können, bevor es zu einem Beschluss des Familiengerichts kommt.

Sinnvoller wäre aber ein Gespräch , dass Du mit ihm führst.

Bei Physiotherapie klingeln bei mir allerdings auch die Alarmglocken. Kann es sein, dass die von der Praxis aufgerufenen Kosten nicht oder nicht vollständig vom Privatvertrag abgedeckt sind? Dann wäre Vaters Haltung verständlich.

Berry

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#2
 Von 
Rhoust
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und das ganze ohne weitere Vorgeschichte? Kann ich nicht glauben.

Du kannst mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die Vertragstrennung beantragen. Dann wird der Dichbetreffende Vertragsteil aus dem Vertrag des Vaters herausgelöst und Du fungierst fortan als Versicherungsnehmer. Dann hast Du das Recht selbst zu entscheiden, bist aber auch in der Pflicht, z.B. die der Beitragszahlung.

Der Vater wird sich möglicherweise gegen die Vertragstrennung aussprechen, aber man wird ihn sicher mit guten Argumenten überzeugen können, bevor es zu einem Beschluss des Familiengerichts kommt.

Sinnvoller wäre aber ein Gespräch , dass Du mit ihm führst.

Bei Physiotherapie klingeln bei mir allerdings auch die Alarmglocken. Kann es sein, dass die von der Praxis aufgerufenen Kosten nicht oder nicht vollständig vom Privatvertrag abgedeckt sind? Dann wäre Vaters Haltung verständlich.

Berry

Hi, danke für die Antwort
Die Vorgeschichte besteht darin, dass meine Eltern ziemlich zerstritten sind und wie ich glaube, er mir bzw meiner Familie immer etwas auswischen möchte. Denn mit meinem Hausarzt ist nie etwas vorgefallen, was das ärztliche "Können" in Frage stellen würde. Bei der Physiotherapiepraxis habe ich bereits nachgefragt, es wurde dort bei mir nichts gemacht, was nicht von der Kasse übernommen wurde, und für alles hatte ich auch ein Rezept. Darüber habe ich mich extra informiert und nachgefragt, auch bei der Kasse. Deswegen gibt es für mich auch keinen Grund, die Kostenübernahme für eins der beiden zu verweigern. In Gesprächen mit ihm hat er nur immer gesagt, dass er kein Vertrauen in die Personen hat. Bei meinem Onkel, weil er mein Onkel ist. Und bei der Praxis, weil meine Mutter dort arbeitet und man dann nicht "ohne Emotionen handeln könne". Ich selber bin allerdings alt genug, zu wissen in wessen Hände ich mich bewegen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Den Behandlungsvertrag geht der Volljährige ein. Ob dieser Versicherungsnehmer oder nur versicherte Person ist, ist doch völlig egal. Der Arzt hat nix mit der PKV zu schaffen, er schreibt eine Privatrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

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