Hallo Liebes Forum,
ich war gestern Freunde besuchen und hatte mein Fahrzeug vor dem Nachbargrundstück am Straßenrand abgestellt.
Meinen PKW hatte ich über Nacht stehen lassen und heute morgen war es weg/abgeschleppt.
Die Zufahrt am Nachbargrundstück ist VW mit einer 7m Breiten Ausfahrt (TOR) Die abgesenkte Bordsteinkante ist ca. 10m Breit geht über das Tor ca.1,5m bis 2m hinaus.
Mein Fahrzeug ragte ca. 1m über die abgesenkte Bordsteinkante. Die Ausfahrt war vollkommen frei und es gibt keine Zick-zack Streifen seitlich der Ausfahrt.
Laut Polizei hätte "jemand" nicht aus der Ausfahrt (links abbiegend) kommen können. Die Ausfahrt ist 7m breit und nach rechts wäre kein Problem gewesen. Nach links auch nicht, da ein CLS bequem links abbiegen kann, trotz meines parken.
Nun hat das VW-Autohaus die Stadt angerufen und die Stadt hat das Abschleppen veranlasst. Mit dem Fahrzeugtransporter, der für VW fährt.
Ein wirklichen Grund kann Keiner sehen, außer Vetternwirtschaft.
Wie kann ich mich dagegen wehren ? Wie sehen die Chancen aus bei der Hilfe eines Anwaltes?
Überlegung und Hintergrund.
Nach Auskunft meiner Freunde ist bereits bekannt, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Vor der Hofeinfahrt meiner Freunde parken die Mitarbeiter oft die Hofeinfahrt zu schmal zu und es gibt keine Möglichkeit mehr links abzubiegen./mit Corsa ja, mit CLS nein)
Hier sagt die Polizei immer, nach dann fahren Sie recht rum.
Ja , dass hätte man bei VW auch machen können. Und um so mehr ich von meinen Freunden erfahre, was sich da immer so abspielt, glaube ich inzwischen, dass hier Geld gemacht wird. Denn der Abschleppdienst ist ein Transportunternehmen welches von VW Aufträge erhält. Auto zwischen den Niederlassungen hin und her transportieren.
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich die Sache händeln soll, da "wir" der Meinung sind, dass das unnötig war.
Bilder von dem abgestellten PKW gibt es genug und Zeugen auch.
Abschleppen kein wirklicher Grund erkennbar, außer Willkür
15. Oktober 2018
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Frage vom 15. Oktober 2018 | 13:38
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppen kein wirklicher Grund erkennbar, außer Willkür
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 13:49
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Am besten gar nicht! Du hättest dort nicht parken dürfen und wenn eine Behinderung auftritt (BEhinderung, nicht VERhinderung), dann darf dir private Person, welche du behindert hast, dich abschleppen lassen. Deiner Schilderung nach hast du im Parkverbot geparkt und andere Behindert. Was sollte es daran denn zu diskutieren geben?ZitatWie kann ich mich dagegen wehren ? :
-- Editiert von -Laie- am 15.10.2018 13:49
#2
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 13:55
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Das dein Fahrzeug dort aber nicht hätte stehen dürfen, ist kein Grund?Zitat:Ein wirklichen Grund kann Keiner sehen, außer Vetternwirtschaft.
Wieso sollten da Zickzack Streifen sein? Die Bordsteinkante war ja eindeutig abgesenkt, dass genügt doch! Da darf man halt nicht stehen.Zitat:Mein Fahrzeug ragte ca. 1m über die abgesenkte Bordsteinkante. Die Ausfahrt war vollkommen frei und es gibt keine Zick-zack Streifen seitlich der Ausfahrt.
Da fahren aber noch deutlich grössere Fahrzeuge, wie du ja seber schon schreibst. Gilt das du für den CLS geschrieben hast auch für einen GROSSEN Fahrzeugtransporter? Also so einen, der gfleich mal so um die 8 Fahrzeuge aufläd...Zitat:Die Ausfahrt ist 7m breit und nach rechts wäre kein Problem gewesen. Nach links auch nicht, da ein CLS bequem links abbiegen kann, trotz meines parken.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 13:59
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlso so einen, der gfleich mal so um die 8 Fahrzeuge aufläd... :
Nein da fahren keine Transporter auf das Grundstück !!!
Die blockieren mal für einige Stunden die Straße und alle anderen müssen dann auch nach rechts fahren, weil nach links zum Wendehammer nichts mehr geht.
#4
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 13:59
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Vielleicht wollte ein Transporter das Grundstück verlassen, vielleicht ein PKW mit Anhänger, vielleicht ....
Ganz egal: Du hast falsch geparkt, andere behindert und Dein Fahrzeug wurde zu recht entfernt.
#5
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:05
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatund wenn eine Behinderung auftritt (BEhinderung, nicht VERhinderung), dann darf dir private Person, welche du behindert hast, dich abschleppen lassen. :
Warum wird das nicht vollzogen wenn private Personen die Polizei einschalten, die nur meint, dass man rechts fahren kann und keine Behinderung ist ( links ist nur eine Behelfsausfahrt / Wendehammer)
Ebenso dürfen auf dieser Straße von VW unangemeldete Fahrzeuge stehen. Das ist alles O.K.? Wenn Anwohner sich beschweren, dann heißt es von Seiten der Polizei..... sind sicher von VW und die Werden sicher in den nächsten Tagen weg gefahren.
Scheint ja alles möglich zu sein.
#6
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:07
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVielleicht wollte ein Transporter das Grundstück verlassen, vielleicht ein PKW mit Anhänger, vielleicht .... :
A) da kommt kein Transporter auf das Grundstück (unmöglich)
B) der hätte die normale Straßenrichtung nehmen können und zwar rechts.
#7
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:11
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAm besten gar nicht! Du hättest dort nicht parken dürfen und wenn eine Behinderung auftritt (BEhinderung, nicht VERhinderung), dann darf dir private Person, welche du behindert hast, dich abschleppen lassen. Deiner Schilderung nach hast du im Parkverbot geparkt und andere Behindert. Was sollte es daran denn zu diskutieren geben? :
Nach dieser Schilderung ist nun ein tägliches Abschleppen von einzelnen VW-Mitarbeitern möglich.
Denn die parken immer so vor der Ausfahrt daneben.
Danke.
#8
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:18
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Nach dieser Schilderung ist nun ein tägliches Abschleppen von einzelnen VW-Mitarbeitern möglich.
Denn die parken immer so vor der Ausfahrt daneben.
Mimimimimi...
Müßig darüber zu diskutieren, was andere falsch machen. Konzentriere dich darauf, was du falsch gemacht hast.
Ansetzen könnte man höchstens bei der Frage, ob es wirklich eine Behinderung durch dein Parken gab. Das kann man anhand der Schilderung nicht eindeutig beantworten. Da aber das Abschleppen durch die öffentliche Hand erfolgte, sehen die Chancen da sehr schlecht aus.
#9
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:33
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Weil die Polizei nichts damit zu tun hat! Das muss die private Person veranlassen.ZitatWarum wird das nicht vollzogen wenn private Personen die Polizei einschalten, :
Solange die in dieser Straße stehen wo es erlaubt ist, ist alles o.k.ZitatEbenso dürfen auf dieser Straße von VW unangemeldete Fahrzeuge stehen. Das ist alles O.K.? :
Auch ist es o.k., dass diese den VW Händler behindern. Der Händler darf selbst entscheiden was für diesen o.k. ist und was nicht.
#10
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Moin, ein Anwalt gegen Vetternwirtschaft? Den zahlst du dann auch noch.ZitatWie sehen die Chancen aus bei der Hilfe eines Anwaltes? :
Ja, IHR, aber VW wahrscheinlich nicht.Zitatda "wir" der Meinung sind, dass das unnötig war. :
Der wirkliche Grund war, dass du 1m in der Zufahrt geparkt hast. Ob die Zufahrt >7 m oder rechts oder links alles möglich war, ist doch nicht relevant.
VW will seine Zufahrt frei haben. Punkt.
Deine Freunde sollten ihren Besuchern immer sagen, wie das dort *geregelt* wird. Oder sagen sie es nur manchen Besuchern??ZitatNach Auskunft meiner Freunde :
Von deinem PKW?ZitatBilder von dem abgestellten PKW gibt es genug und Zeugen auch. :
Na, die Polizei machts doch offenbar nicht.ZitatNach dieser Schilderung ist nun ein tägliches Abschleppen von einzelnen VW-Mitarbeitern möglich. :
Denk mal drüber nach, wenn deine Wut verraucht ist.
#11
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 15:44
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVon deinem PKW? :
Ja, haben wir reichlich gemacht (vor dem Abschleppen).
Komischerweise parken die VW-Mitarbeiter immer so und die Polizei sieht das nicht als Behinderung. (Antwort) Man Kann ja rechts weg fahren, wenn es links nicht möglich ist.
#12
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 15:47
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNa, die Polizei machts doch offenbar nicht. :
Bei den privaten Anliegern nicht, aber komischer Weise bei VW da war Sie vor Ort.
Schon sehr merkwürdig.
Hat VW eine Sonderstellung ???
#13
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 15:58
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatLaut Polizei hätte "jemand" nicht aus der Ausfahrt (links abbiegend) kommen können. :
...
Nun hat das VW-Autohaus die Stadt angerufen und die Stadt hat das Abschleppen veranlasst.
Wer denn nun? Hätte die Polizeit die Behinderung festgestellt, hätten diese den Abschleppdienst gerufen. Die "Stadt"? Wer ist das? Ordnungsamt?
Alles sehr nebulös ... und es bleibt dabei: Du hast falsch geparkt. Und ob andere auch falsch parken, ist vollkommen irrelevant.
#14
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Es geht doch gar nicht darum, ob andere auch falsch parken oder was weiss ich welche OWI begangen haben. Ich kann ja auch nicht sagen, mein Nachbar hat seine Schwiegermutter umgebracht, ist nicht bestraft worden, also will ich auch meine Schwiegermutter straffrei umbringen. Außerdem ist es eine Ermessensentscheidung, ob eine OWI verfolgt wird oder nicht. Aber einen Anspruch auf Nichtverfolgung, den gibt es nicht.
wirdwerden
#15
Antwort vom 16. Oktober 2018 | 23:44
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
ZitatKomischerweise parken die VW-Mitarbeiter immer so und die Polizei sieht das nicht als Behinderung. (Antwort) :
Ein "die anderen machen das aber auch so" hilft nicht weiter. Sich auf das Unrecht anderer zu beziehen, rechtfertigt nicht den eigenen Fehler.
Außerdem:
ZitatDer Händler darf selbst entscheiden was für diesen o.k. ist und was nicht. :
ZitatMan Kann ja rechts weg fahren, wenn es links nicht möglich ist. :
Kann man, muß man aber nicht zwangsläufig. Und schon gar nicht mit großen Gefährten.
Wenn Sie versuchen, dagegen anzugehen, kaufen Sie sich am besten ein Maultier, denn Sie reiten in den Kampf gegen Windmühlen.
#16
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 22:12
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
@anami
ZitatDenk mal drüber nach, wenn deine Wut verraucht ist. :
Hab keine Wut, da es mich nicht betrifft.
Sind Zuschauer und wundern uns nur, was alles bei VW möglich ist.
Aber danke, vielleicht hilft es, dass Ordnungsamt und die Polizei haben wir noch nicht gerufen.
Vielleicht lag es daran. ( ..... das unsere Zufahrt ruhig zugeparkt werden kann und bei VW hopsen die Marionetten )
Wir werden es nun auch so machen Ordnungsamt und Polizei ! DEFAKTO - Journalisten haben kürzlich ähnlichen Bericht gesendet.
@guyfromhamburg
Beide !!! Wir haben leider nur die Polizei gerufen.
#17
Antwort vom 18. Oktober 2018 | 15:24
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Ich habe es doch in #9 bereits geschrieben! Wenn du behindert wirst, dann musst DU den Abschlepper anrufen und kannst den Störer abschleppen lassen. Dazu bedarf es keiner Polizei und keines Ordnungsamtes.ZitatBeide !!! Wir haben leider nur die Polizei gerufen. :
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