Private Kleidung verbieten

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
klauer00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Kleidung verbieten

Hallo, da ich psychische Probleme habe, bin ich in einer Werkstatt für Behinderte angestellt. Arbeite aber nicht in einer Werkstatt, sondern in einem Cafe von und für Behinderte, mit einem Werkstattladen und einer Heißmangel. Dort gibt es 3 Gruppenleiter. Morgens kommen wir in unseren privaten Klamotten, ziehen uns dann Arbeitskleidung an und abends wieder unsere privaten.

Ich als Rammstein Fan hatte schon mal ein Rammstein TShirt an. Eine Gruppenleiterin sagte dann sie möchte das hier nicht sehen, weil Rammstein ja angeblich Rechts wären usw blabla.
Dürfen die mir das verbieten? Was ich morgens und abends privat anhabe ist doch meine Sache. Ich komme rein und zieh mich direkt um. Was ich da in dieser 1 Minute anhabe ist doch egal.

Ich bin ich auch Ärzte Fan. Eine Gruppenleiterin heißt Claudia. Und sie sagt sie möchte das Lied Claudia hat einen Schäferhund nicht hören, weil es ja angeblich verboten ist. So weit ich weiß ist aber nur das Album verboten. Das Lied gibt es ja auch überall auf YouTube und so.
Darf die uns auch das singen verbieten nur weil ihr ein Lied nicht passt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von klauer00):
Eine Gruppenleiterin sagte dann sie möchte das hier nicht sehen,

Zitat (von klauer00):
nd sie sagt sie möchte das Lied Claudia hat einen Schäferhund nicht hören,

Tja, und ich möchte einen Porsche. Nicht alle Wünsche erfüllen sich immer.

Private Kleidung die man in der Freizeit trägt könnte nicht verboten werden.
In bestimmten Fällen könnte man aber entlassen werden. In der Probezeit recht flott, danach sind die Hürden recht hoch.



Das singen bestimmter Lieder auf dem Firmengelände könnte tatsächlich untersagt werden.



Zitat (von klauer00):
weil es ja angeblich verboten ist.

Das wäre mir allerdings neu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von klauer00):
So weit ich weiß ist aber nur das Album verboten.
Das Lied, sowie das gesamte Album sind indiziert. Mittlerweile wurde sogar eine Folgeindizierung ausgesprochen. Das bedeutet NICHT, dass diese dann verboten wären. Da bedeutet lediglich, dass diese erst Personen ab 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen. Das Album "Ab 18" hat seinen Namen nicht zu Unrecht.

Signatur:

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von klauer00):
Darf die uns auch das singen verbieten nur weil ihr ein Lied nicht passt?

ich persönlich glaube jetzt mal nicht, dass sie das Singen im allgemeinen verbieten möchte, sondern dass es ihr nur darum geht, dass dieses Lied nicht in ihrer Gegenwart gesungen wird. Wenn man das nämlich extra tut, jedes Mal, wenn sie auftaucht, oder zumindest öfters in ihrer Gegenwart, dann kann man da schon eine gewisse Absicht unterstellen. Je nachdem könnte man, wenn man es ganz übertreibt, vielleicht sogar eine Beleidigung konstruieren.

Ich würde es halt einfach lassen und gut ist. Nicht alles, was man darf, muss man auch zwanghaft wirklich tun.

Bei der Frage des Shirts bin ich bei Harry van Sell. Was Sie in ihrer Freizeit tragen, geht niemanden etwas an. Solange Sie damit nicht während ihrer Arbeit durch den Laden rennen, ist alles in Ordnung. Denn während der Arbeit darf der Arbeitgeber durchaus Einfluss auf die Kleidung nehmen, wenn es möglicherweise so wäre, dass sich Kunden gestört fühlen könnten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
klauer00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von klauer00):
Darf die uns auch das singen verbieten nur weil ihr ein Lied nicht passt?

ich persönlich glaube jetzt mal nicht, dass sie das Singen im allgemeinen verbieten möchte, sondern dass es ihr nur darum geht, dass dieses Lied nicht in ihrer Gegenwart gesungen wird. Wenn man das nämlich extra tut, jedes Mal, wenn sie auftaucht, oder zumindest öfters in ihrer Gegenwart, dann kann man da schon eine gewisse Absicht unterstellen. Je nachdem könnte man, wenn man es ganz übertreibt, vielleicht sogar eine Beleidigung konstruieren.

Ich würde es halt einfach lassen und gut ist. Nicht alles, was man darf, muss man auch zwanghaft wirklich tun.

Bei der Frage des Shirts bin ich bei Harry van Sell. Was Sie in ihrer Freizeit tragen, geht niemanden etwas an. Solange Sie damit nicht während ihrer Arbeit durch den Laden rennen, ist alles in Ordnung. Denn während der Arbeit darf der Arbeitgeber durchaus Einfluss auf die Kleidung nehmen, wenn es möglicherweise so wäre, dass sich Kunden gestört fühlen könnten.


Es wird und wurde nicht gesungen. Ist schon länger her da wurde glaube ich über das Lied gesprochen und die Betreuerin sagre gleich ( etwas lauter und patzig) " ich will das Lied nicht hören, das ist verboten"


Was ist wenn ich Feierabend habe? Ich zieh mich um und laufe dann, auf den Weg nach draussen durch den Laden oder durchs Cafe mit meinen TShirt.


-- Editiert von klauer00 am 17.10.2018 22:14

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß man das verbieten kann. Sie können sich ja schlecht aus dem Laden beamen :devil: Fur mich gehört das dann schon zum Privatleben und da würde ich mir eine solche Einmischung dann freundlich, aber bestimmt verbitten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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