Geblitzt - Zustellung in Abwesenheit

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz433992-55
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Geblitzt - Zustellung in Abwesenheit

Hallo liebes Forum,

vorweg, ich bin Laie. Kenne mich in dem Metier also bislang recht wenig aus.
Daraus resultierend meine Frage.

Während dem Semester studiere ich in der Stadt, in der auch mein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
In den Semesterferien war ich nun durchgehend zuhause bei meinen Eltern zwecks Ferienjob.
Dort ist mein Zweitwohnsitz gemeldet.

Da morgen das Studium wieder startet, bin ich heute Nachmittag zurück gefahren.
Im Briefkasten habe ich dann einige Sendungen vorgefunden - unter anderem auch die MItteilung zu einem 20€ Verwarndgeld wegen Überschreitung des Tempolimits. Und weil mich in meiner Abwesenheit diese Mitteilung nicht erreicht hat war natürlich auch schon der Bescheid über das eingeleitete Bußgeldverfahren im Briefkasten.

Nun zu meiner Frage. Habe ich Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird, wenn ich Einspruch erhebe und das mit meiner Abwesenheit in den Semesterferien belege? Oder ist das aussichtlos?

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzung (:


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Oder ist das aussichtlos?


Ja, das ist aussichtslos

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ihre Sache, dafür zu sorgen, daß (wichtige) Post Sie auch erreicht...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, ist wirklich so.
Sie müssen sicherstellen, daß wichtige Post Sie erreicht.
Heißt, Sie müssen jemanden beauftragen, der regelmäßig Ihren Briefkasten durchschaut und Ihnen den Inhalt mitteilt. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, können Sie der Post einen Auftrag zur Weiterleitung der Post an die Zweitadresse erteilen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbunden.
Ignorieren, was Sie ja zwangsläufig gemacht haben, bringt Ärger mit sich.
Wenn Sie komplett alleinstehend wären, einen Unfall hätten, im Krankenhaus lägen und nicht in der Lage wären zu sprechen, dann kann man soetwas aussetzen. Das wäre ja auch nachweisbar.
Aber so haben Sie keine Chance.
Bezahlen Sie Ihre Schuld, die Sie ja auch offensichtlich begangen haben.
:-)

0x Hilfreiche Antwort

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