(Editiert) beschädigt Auto mit Vorankündigung

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
(Editiert) beschädigt Auto mit Vorankündigung

Guten Abend,

mein Bruder war heute Zwecks seines Jobs als Schiri bei einem Fußballspiel und ist wohl von einem Spieler angesprochen worden, den er vom Platz gestellt hat. Dieser sagte zu ihm 'Ich weiß wo dein Auto steht'. So, und wie es der Zufall so wollte hatte der kleine Ford Fiesta meiner Mutter kurz darauf einen Kratzer an der Seite und eine wohl arg beschädigte Stoßstange. Meine Großmutter war als Zeugin mit dabei und die Polizei kam auch dazu. Jetzt meinte der Spieler natürlich, dass er das nicht wahr und es ja sowieso keine Zeugen gäbe, dass er es war.

Wie ist nun das weitere Vorgehen ?

-- Editiert von Moderator am 17.10.2018 13:47

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Squirtle):
Meine Großmutter war als Zeugin mit dabei

Wo ist das Problem, dann hat sie doch den Spieler gesehen wie er das Auto beschädigt hat?



Zitat (von Squirtle):
Wie ist nun das weitere Vorgehen ?

Abwarten, die Polizei wird sich melden wenn sie noch Daten braucht.
Bezüglich des genauen Schadens wird von der Polizei vermutlich ein Gutachten benötigt. Für das zivilrechtliche (Schadenersatz) wird man es eh benötigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie hat es nicht gesehen. Das hat der Typ natürlich gemacht als alle in den Kabinen waren tippe ich mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Squirtle):
Sie hat es nicht gesehen.

Was soll sie dann bezeugen? Ja wohl nicht den laschen Spruch der seit den Siebzigern jedes Wochenende (hundert-)tausendfach gesagt wird?



Zitat (von Squirtle):
Das hat der Typ

Nö, das hat irgendwer gemacht, als es keiner gesehen hat.

Eventuelle Entwicklung: Keine Zeugen, keine Hinweise, Fall wird von der Polizei eingestellt da kein Täter gefunden wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Squirtle):
Sie hat es nicht gesehen.

Was soll sie dann bezeugen? Ja wohl nicht den laschen Spruch der seit den Siebzigern jedes Wochenende (hundert-)tausendfach gesagt wird?

...Dass er gesagt hat, dass er weiß wo das Auto steht ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Squirtle):
.Dass er gesagt hat, dass er weiß wo das Auto steht ?
Na und?

Dass ist aber doch absolut kein Beweis für eine Sachbeschädigung, zumal - dass hat Harry ja schon geschrieben - dieser Spruch in zum Teil abgewandelter Form an jedem Spieltag bei vielen Wettkämpfen unterschiedlicher Sportarten gebraucht wird um Missfallen auszudrücken.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber wenn man jetzt mal ein klein wenig nachdenkt : Der Typ war wohl sehr sauer als er vom Platz gestellt wurde und dann kommt so ein Spruch und ZUFÄLLIG ist danach das Auto beschädigt ?

Is jetzt kein kleiner Zufall.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Die wenigsten Urteile basieren auf Zufällen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wie ist nun das weitere Vorgehen ? Anzeige ist doch schon erstattet - da würde ich dann mal schlicht auf das Ergebnis des (strafrechtlichen) Verfahrens warten. Zum jetzigen Zeitpunkt auf Schadensersatz zu klagen wäre fatal - das kostet nämlich IHR Geld, wenn es schief geht, und das wird es höchstwahrscheinlich. Sollte der Mann unwahrscheinlicherweise strafrechtlich verurteilt werden, können Sie immer noch auf Schadensersatz klagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen