Lärmbelästigung durch Trampeln, Handwerksarbeiten, Möbelrücken und Poltern, auch am Sonntag

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)
Lärmbelästigung durch Trampeln, Handwerksarbeiten, Möbelrücken und Poltern, auch am Sonntag

Guten Tag,


seit 2 1/2 Wochen habe ich eine enorme Lärmbelästigung durch die neuen MieterInnen unter mir: d.h. Trampeln von morgens ca. 6.00 Uhr bis in die Nacht 0.30 Uhr, auch an Sonntagen.Die Art des Lärms: Handwerksarbeiten, Trampeln, lautes Poltern, Möbelrücken, Hin und Hergerenne.Ich hatte 2 Mal versucht mit den Mietern deswegen ein Gespräch zu führen, vergebens.Ich bin schwerbehindert, sehr schwer chronisch krank und noch berufstätig in Teilzeit.Dem Vermieter hatte ich vor 1 1/2 Wochen deswegen eine Mail geschickt, keinerlei Reaktion.Jetzt habe ich die Geschichte an meinen Anwalt weitergereicht und auch ein Lärmprotokoll an Vermieter und Anwalt geschickt.Ich bin am Ende meiner Kräfte, ich würde am liebsten ausziehen aber es gibt kaum bezahlbaren Wohnraum mit Wohnberechtigungsschein.Durch meine Behinderung kann ich nicht mehr überall einziehen und suche seit 1 Jahr eine barrierearme Wohnung.Ich wohne seit 15 Jahren im Haus.Meine Gesundheit ist durch den Lärm sehr beeinträchtigt, der Schmerzdoc hat die Morphiumsdosis verdoppelt.Was kann man also noch tun?Dem Vermieter hatte ich in einer heutigen Mail eine Frist von 2 Wochen gesetzt und angekündigt dass ich ab Nov. die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle, d.h. 10 % weniger von der Warmmiete.Mich belastet das alles sehr, auch die Tatsache dass man das Ganze wohl nicht friedlich lösen kann.Vllt. habt Ihr noch Ideen? Ich kann auch nicht einfach so ausziehen. Herzlichen Dank vorab für eure Feedbacks.Viele Grüße

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
auch ein Lärmprotokoll
Moin, hast du das selbst erstellt?
Wenn du schon einen Anwalt beauftragt hast... was willst du denn hier vom Forum wissen?
Ich kann höchstens noch sagen: Wer seine Wohnung renoviert, umbaut oder ein-bzw. auszieht, darf durchaus mal mehr Lärm machen als üblich.
Die Neuen ziehen also ein, haben etliches zu tun. Das musst du wohl über eine gewisse Zeit dulden.
Schon nach 1 Woche beim Vermieter beschweren und die Miete mindern wollen? Wird nach hinten losgehen, aber dein Anwalt wirds dir selber sagen...
Das einzige, was nicht sein darf, ist der Lärm in der sog. Nachtruhe ab 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonntagen generell. Das wird auch in deinem Mietvertrag bzw. der dazugehörigen Hausordnung zu finden sein.

Zitat (von Tobby123):
Vllt. habt Ihr noch Ideen?
Nö. Vllt. Ohropax für die Zeit, bis da unten alles fertig ist. Sei froh, dass das nicht die Wohnung ÜBER dir ist.
10% Mietminderung wird nicht dazu führen, dass die Einzugsrenovierung schneller geht, offenbar rennen die Mieter ja schon.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Die Art des Lärms: Handwerksarbeiten, Trampeln, lautes Poltern, Möbelrücken, Hin und Hergerenne.

Also im Grunde das, was in aller Regel unter "normale Lebensgeräusche" fällt.
Das man zuvor eventuell besonders ruhige und rücksichtsvolle Mieter ist dabei ohne Belang.



Zitat (von Tobby123):
Dem Vermieter hatte ich in einer heutigen Mail eine Frist von 2 Wochen gesetzt

Die ist nie angekommen - wie könnte man das Gegenteil beweisen?

Ich würde eine gerichtsfeste Zustellart wie z.B. Einschreiben wählen und eine Frist nach Datum setzen.



Zitat (von Tobby123):
dass ich ab Nov. die Miete nur noch unter Vorbehalt zahle, d.h. 10 % weniger von der Warmmiete.

Miete unter Vorbehalt zahlen ist etwas anderes als eine Mietminderung um 10%.
Und man sollte berücksichtigen, das eine ungerechtfertigte Mietminderung ganz schnell zum Verlust der Wohnung führen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das einzige, was nicht sein darf, ist der Lärm in der sog. Nachtruhe ab 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonntagen generell.

Ein offenbar nicht auszurottendes Märchen ...

Nein auch in der "Nachtruhe" und an Sonn und Feiertagen dürfen Mieter die Wohnungen ganz normal nutzen ...



Zitat (von Anami):
Das wird auch in deinem Mietvertrag bzw. der dazugehörigen Hausordnung zu finden sein.

Es müsste sich in den mietvertraglichen Vereinbarungen der anderen Mieter finden. Sonst sind die da nämlich 0,0 dran gebunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Ich bin schwerbehindert, sehr schwer chronisch krank und noch berufstätig in Teilzeit

Ich kann Ihr Leiden durchaus nachvollziehen, trotzdem ist es kein Grund, den Rest des Hauses in ein Sanatorium zu verwandeln.

Zitat (von Tobby123):
Meine Gesundheit ist durch den Lärm sehr beeinträchtigt, der Schmerzdoc hat die Morphiumsdosis verdoppelt.
Auch hier ergibt sich keine Pflicht zur "besonderen Rücksichtnahme" durch die anderen Mieter.

Wie Harry van Sell schon sagte, alle Mieter dürfen ihre Wohnungen im Rahmen des normalen Gebrauchs benutzen, auch wenn es dann Geräusche gibt. Vielleicht sind Sie mittlerweile auch geradezu getriggert, was Geräusche aus der unteren Wohnung angeht... Wie auch immer, so lange es die Daumen unten nicht übertreiben, werden Sie nicht wunschgemäß weiterkommen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Das sind m.E. alles Geräusche, die einem normalen Mietgebrauch entsprechen.

@Tobby123: Du solltest Dir, wie in einigen Deiner Themen schon geschrieben, Ohropax zulegen.

Irgendwie scheinst Du ja von überall her Lärm zu hören:
a) Klavier im Haus
b) nebenan Kinder
c) über Dir "Möbelrücken"
d) und jetzt unter Dir auch "Möbelrücken".

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein offenbar nicht auszurottendes Märchen ...
Sorry, du hast Recht. Auch meine Hausordnung verbietet das alles nicht...
Zitat (von Harry van Sell):
Es müsste sich in den mietvertraglichen Vereinbarungen der anderen Mieter finden.
Ich gehe ganz einfach mal davon aus, dass die Hausordnung für alle diese Mieter im Hause des TS identisch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tobby123):
Die Art des Lärms: Handwerksarbeiten, Trampeln, lautes Poltern, Möbelrücken, Hin und Hergerenne.

Also im Grunde das, was in aller Regel unter "normale Lebensgeräusche" fällt.

"Handwerksarbeiten" aber nicht zwischen 22 und 6 Uhr am Werktag, und Sonn- und Feiertags gar nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Handwerksarbeiten" aber nicht zwischen 22 und 6 Uhr am Werktag, und Sonn- und Feiertags gar nicht.

Aber sicher doch. Genau wie staubsaugen. Man darf nur die Lärmgrenzen nicht überschreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.Also die früheren Schilderungen (z. B. nachts um 0..00 Uhr Klavierspielen etc.) das hatte sich längst erledigt.Die letzten 3 Jahre war es sehr angenehm hier im Haus.Ich möchte eben dass sich Nachbarn an die Nachtruhe halten damit ich nicht übermüdet bin auf der Arbeit die eh schon viel zu anstrengend ist für mich.Die anderen Mieter zoffen sich weg. Kleinigkeiten wo ich mich raushalte.Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
Ich möchte eben dass sich Nachbarn an die Nachtruhe halten damit ich nicht übermüdet bin auf der Arbeit die eh schon viel zu anstrengend ist für mich.
Diese Nachbarn sind Mitte September in ihre Wohnung eingezogen. Sie werden bald fertig mit Renovierung, Möbelrücken und Poltern.
Freu dich drauf. :cheers:

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Versetz Dich doch mal in die Lage der Nachbarn. Frisch eingezogen, offenbar ist noch viel zu tun. Vielleicht arbeiten die auch und können daher nur abends und am WE in der Wohnung was tun?
Die fühlen sich bestimmt total wohl in ihrer neuen Wohnung, wenn schon nach einer Woche der Nachbar Theater macht, weil sie ihre Möbel aufbauen.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tobby123
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

sie arbeiten nicht und als ich hier einzog habe ich nachts auch nicht renoviert oder Möbel gerückt, nachts muß nicht sein.Ich kann es mir nicht leisten übermüdet auf der Arbeit zu sein.
Ich hatte ja 2 Mal mit ihnen freundlich gesprochen.Wenn ich müde von der Schichtarbeit nach Hause komme d.h. 20.00 Uhr abends oder von einer Fortbildung dann möchte ich zumindestens 6 Stunden schlafen können.Ich räume ja auch nicht in der Nacht oder staubsauge in der Nacht.
Ich hatte im März eine onkologische Diagnose die mich sehr geschlaucht hat und muß 150% Leistung geben in meinem Job.
Die anderen Nachbarn im Haus zoffen sich wg. überflüssiger Kleinigkeiten aus denen ich mich raushalte bzw. ich nur den Kopf schüttle.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32124 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
sie arbeiten nicht
Was du alles weißt...
Zitat (von Tobby123):
als ich hier einzog habe ich nachts auch nicht renoviert oder Möbel gerückt,
Spielt doch keine Geige. Was du in deiner Wohnung machst oder nicht, ist hier nebensächlich.
Zitat (von Tobby123):
Ich hatte ja 2 Mal mit ihnen freundlich gesprochen
Ja, ist bekannt. Aber was haben sie denn gesagt? Warum lärmen sie überhaupt?
Dein Anwalt? Der ist doch längst damit befasst.
Der Vermieter? Sagt natürlich nichts. Richtig so.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Du merkst das gar nicht, dass Du total überreagierst, oder?
Vielleicht hätte das ne tolle Nachbarschaft werden können, wenn Du nicht direkt nach deren Einzug Theater gemacht hättest wegen völlig normaler Geräusche, die so ein Einzug halt mit sich bringt. Warum hat Dir Dein Vermieter wohl nicht geantwortet?

Und bei allem Verständnis für Dein Ruhebedürfnis. Aber Dir scheint nicht klar zu sein, dass andere Menschen auch Bedürfnisse haben. Ja sogar Sorgen, Kummer, Krankheiten. Die Welt dreht sich nicht um Dich. Rücksichtnahme kannst Du nur erwarten, wenn du auch Verständnis zeigst.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Tobby123):
habe ich nachts auch nicht renoviert oder Möbel gerückt, nachts muß nicht sein.

Stimmt, muss nicht sein.
Wenn die Lärmwerte eingehalten werden, darf es aber sein.

Und da man derzeit anscheinen noch gar keine verlässlichen Lärmwerte hat, wird das mit der Lärmbeschwerde auch nicht unbedingt einfach.
Den die sagt im Grunde ja nur aus, das es dem Beschwerdeführer zu laut ist, nicht das es nach Recht und Gesetz zu laut ist.



Zitat (von Tobby123):
Wenn ich müde von der Schichtarbeit nach Hause komme

Der Rest der Umwelt muss sich nicht nach denen richten die Schicht arbeiten.


Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort



#18
 Von 
X1ncredible
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, mich würde interessieren wie die Geschichte ausgegangen ist.

Also ab 22 Uhr ist Nachtruhe, wenn man die Nachbarn da Möbel rücken hört, werden da anscheinend keine Lärmwerte eingehalten und da ist es dein Recht gegen vorzugehen.

Auch ein Einzug ist kein Freibrief sich nicht an die Gesetze und Hausordnung zu halten.

Klar ist: Man darf andere Mieter nicht mit seinem Lärm einschränken. Wenn du Nachts wegen denen nicht schlafen kannst wirst du da schon eingeschränkt und auch außerhalb der Ruhezeiten darf man nicht machen was man will. Ich verstehe dich da voll und ganz und finde deine Schritte gerechtfertigt, da du schon versucht hast mit denen zu reden. Ich weiß nicht was die anderen hier haben.

Ich hatte auch laute Nachbarn die sich nicht an die Ruhezeiten gehalten haben, Heiligabend Party gemacht, ständig getrampelt, Möbel verrückt, gebrüllt, gehämmert haben ect. Hab versucht mit denen zu reden und hab schließlich alles an Protokollen mehrfach dem Vermieter weiter gegeben. Und auch vom Vermieter hieß es dass es berechtigt sei sich wegen jeder dieser Punkte zu beschweren. Nun ist zum größten Teil hier Ruhe.

-- Editiert von X1ncredible am 03.11.2019 15:50

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