Androhung gerichtliches Mahnverfahren

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Benwolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung gerichtliches Mahnverfahren

Ich habe vor über 2 Jahren bei dieser Agentur mal eine Shooting gebucht und für die Bilder die ich damals auch bekommen habe irgendeinen Zettel unterschrieben. Jedoch war nie die Rede von einem Abo.
Jetzt nach über einem Jahr soll ich einen Mitgliedsbeitrag bezahlen und es soll angeblich schon im Inkasso sein und ich habe folgendes via E-Mail bekommen:



wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 12.09.2018 mitgeteilt haben, hat uns die Firma ******* am 12.09.2018 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus

Vertrag über Mitgliedschaft vom 28.06.2017, Rechnung vom 27.04.2018

einen Betrag in Höhe von 35,40 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 35,40 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 15,00 EUR
Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 49,50 EUR
Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280 , 286 BGB : 9,90 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 08.10.2018): 109,80 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 109,80 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens ******************** auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß
Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid



Falls ich damals wirklich ein Abo unterschrieben haben sollte - worüber ich mir nicht bewusst bin. Was und wie viell sollte ich wenn an wen zahlen. Ich hab nie Post bekommen oder ähnliches, erst diese Mail...

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 12.10.2018 23:24

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Und was genau hat man nun unterschrieben?

Die Rechnung und sonstige Schreiben sind nicht im SPAM Ordner gelandet bzw. vom SPAM-Protector automatisch gelöscht worden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Benwolle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und was genau hat man nun unterschrieben?

Die Rechnung und sonstige Schreiben sind nicht im SPAM Ordner gelandet bzw. vom SPAM-Protector automatisch gelöscht worden?


Das weiß ich nicht mehr genau. Eigentlich nur für die Fotos die ich damals bekommen habe.
Und meines wissens nicht mehr.

Die Nachrichten diesmal kam in den normalen Ordner.
Aber ist das nicht irrelevant?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Wertes Inkasso. Ich bestreite, jemals einen Abovertrag o.ä. bei ihrer Mandantin abgeschlossen zu haben. Sie werden aufgefordert, unverzüglich binnen 14 Tagen eine Vertragskopie mit meiner Unterschrift vorzulegen. Bei Weigerung gehe ich von einem Betrugsversuch aus und werde diesen zur Anzeige bringen und ebenfalls eine mögliche Beihilfe durch ihre Mitarbeiter, sowie den Fall dem zuständigen Aufsichtsgericht zur Kenntnis bringen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich übrigens widersprechen. Davon abgesehen habe ich sowieso auch nie irgendeine Rechnung oder Mahnung erhalten, bin also grundsätzlich nicht in Verzug."

Damit ist dann aber auch alles gesagt. Im Endeffekt müssen die dir ja den Zettel vorlegen, was du damals unterzeichnet hast. Dann bleibt erst mal zu hoffen, dass das nicht doch ein Abovertrag war, denn dann wird es relativ blöd für dich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Benwolle):
Aber ist das nicht irrelevant?

Nö. Wenn Dir die Schreiben zugegangen sind, müsste man prüfen, ob Verzug eingetreten sein könnte.
Wenn nicht, gibt es auch keinen Verzug.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Allein schon die Tatsache, dass die Forderung per E-Mail kam, erweckt auf mich den Eindruck von Unseriösität. Ein Inkassounternehmen würde so etwas per Post schicken. Ich habe daher Zweifel, dass die Mail echt ist. Wenn es ungünstig läuft, dann kann in dem benannten Anhang auch ein Virus versteckt sein. Ich rate Ihnen zu größter Vorsicht.

Sie könnten vielleicht einmal bei dem Unternehmen anrufen und nachfragen, oder per Briefpost einen Nachweis über das Abo anfordern (was Ihnen ja auch zusteht bei Unklarheit über die Forderung). Ich persönlich würde, wenn ich mir sicher bin, kein Abo abgeschlossen zu haben, wahrscheinlich überhaupt nicht reagieren. Entweder kommt noch etwas per Post, oder es kommt tatsächlich ein Mahnbescheid, dem ich dann immer noch widersprechen kann.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit Inkassos. Also ganz grundsätzlich nicht. Das birgt nur die Gefahr, dass man eingeschüchtert wird und Panik bekommt. Die Inkasso-Mitarbeiter sind geschult, genau solche Reaktionen zu provozieren.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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