Auschluss Lohnfortzahlung im Minijob bei Erkrankung

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.11.2018 10:11:04
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)
Auschluss Lohnfortzahlung im Minijob bei Erkrankung

Hallo ich habe einen neuen Minijob 450 Euro Basis, und beim durchlesen meines Arbeitsvertrags habe Ich einen Absatz bezüglich Krankheit gefunden, wo drin steht das der Arbeitgeber bei Krankmeldung nicht zahlt.
Ist so etwas erlaubt?

-- Editiert von zihrehz.ioeluzt am 12.10.2018 17:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nein, ist es nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

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#3
 Von 
guest-12318.11.2018 10:11:04
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Steht aber wortwörtlich drin - Sorry falsch gelesen!

Die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
§ 616 BGB wird jedoch ausgeschlossen

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Der 616 regelt aber etwas anderes - Sachen wie Arztbesuch oder Arbeitsbefreiung bei Hochzeit oder Tod und dergleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.11.2018 10:11:04
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der 616 regelt aber etwas anderes - Sachen wie Arztbesuch oder Arbeitsbefreiung bei Hochzeit oder Tod und dergleichen.


Ja danke, Ich war einfach verunsichert

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