Hallo,
mal angenommen, eine Mutter geht in mehrere aufeinanderfolgende Elternzeiten und kündigt zum Ende der letzten Elternzeit.
Der Arbeitgeber hat den Urlaubsanspruch, der während der Elternzeiten entsteht, nicht gekürzt, so dass Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht. (Urteil BAG 19.05.2015 AZ. 9 AZR 725/13
).
Besteht der Anspruch auf Abgeltung für den gesammelten Urlaubsanspruch aus allen Elternzeiten oder nur für das laufende Jahr bzw. Vorjahr, weil der ältere Urlaub nach BUrlG 7 (3) verfallen ist?
Das Urteil des LAG BW vom 7.7.2017 9 Sa 10/17
spricht für einen Verfall des 'älteren' Urlaubsanspruchs.
Ändert sich die Lage, wenn zwischen zwei Elternzeiten eine kurze Beschäftigungsphase von mehreren Wochen gelegen hat, in der jedoch wegen Krankheit nicht gearbeitet wurde?
Vielen Dank.
Verfall von nicht gekürztem Urlaubsanspruch aus Elternzeit
10. Oktober 2018
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Frage vom 10. Oktober 2018 | 16:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfall von nicht gekürztem Urlaubsanspruch aus Elternzeit
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