Hallo zusammen,
ich bin da grad etwas verwirrt :-)
Sagen wir mal,
- im Arbeitsvertrag steht, dass der neue Mitarbeiter 28 Arbeitstage Urlaub hat (nicht Werktage)
- in einer schriftlichen Vereinbarung steht, dass der Mitarbeiter 4 Tage die Woche arbeiten muss (inkl. der Stunden)
- in einer Betriebsvereinbarung steht, dass man mit 25 Arbeitstagen Urlaub beginnt und jedes Jahr ein Tag hinzukommt bis man bei 28 angekommen ist
In dieser Konstellation war mein erster Gedanke, dass
- der Arbeitsvertrag vor der Betriebsvereinbarung gilt (Günstigkeitsprinzip)
- dass der Mitarbeiter 7 Wochen Urlaub hat (aufgrund der vereinbarten 28 Arbeitstage und der Vereinbarung über die 4 Tage Woche)
Was denkt Ihr?
Urlaubsanspruch bei Teilzeit / 4 Tage Woche / Arbeitstage statt Werktage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dass der Mitarbeiter 28 Arbeitstage Urlaub hat. Wer denkt denn etwas anderes? Zumindest, wenn es so wie es beschrieben wurde tatsächlich im Arbeitsvertrag stehen würde. Bitte mal den genauen Wortlaut aus dem AV hier einstellen.ZitatWas denkt Ihr? :
-- Editiert von -Laie- am 09.10.2018 09:57
Arbeitsvertrag und schriftliche Vereinbarung sind anscheinend getrennte Verträge.
Wenn der AV sich auf eine 5-Tage-Woche bezieht, dürfte der Urlaubsanspruch allerdings um 1/5-tel gekürzt werden. Wenn beide Verträge aber zusammengehören, hast du 28 Tage Urlaub.
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Zitat:Dass der Mitarbeiter 28 Arbeitstage Urlaub hat. Wer denkt denn etwas anderes? Zumindest, wenn es so wie es beschrieben wurde tatsächlich im Arbeitsvertrag stehen würde. Bitte mal den genauen Wortlaut aus dem AV hier einstellen.
Wortlaut: Der Angestellte hat einen Anspruch von 28 Arbeitstagen.
Zitat:Arbeitsvertrag und schriftliche Vereinbarung sind anscheinend getrennte Verträge.
Der Arbeitsvertrag wurde aufgesetzt, die schriftliche Vereinbarung drei Wochen später. Beides wurde gemeinsam unterschrieben.
Von einer 5 Tage Woche ist im Arbeitsvertrag nicht die Rede, allerdings in der Betriebsvereinbarung bezogen auf 25 Urlaubstage, die jährlich um ein Tag erhöht werden bis 28.
Geht man nun davon aus, dass der Mitarbeiter 28 Arbeitstage Urlaub hat und laut dieser zusätzlichen Vereinbarung Montags bis Donnerstags arbeitet; darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann für eine ganze Woche 5 Tage seiner 28 Tage abziehen oder eben nur 4 Tage? :-)
Zitat:Wer denkt denn etwas anderes?
Naja, die Perso denkt, dass die Betriebsvereinbarung vor dem Arbeitsvertrag (auch vor der schriftlichen Vereinbarung) gilt. Der Mitarbeiter hätte nur 25 Tage und die müssten aufgrund seiner 4 Tage Woche heruntergerechnet werden (25/5*4 = 20 Tage). Alternativ würden sie 25 Tage lassen, aber wenn der Mitarbeiter eine Woche Urlaub nimmt, zieht man auch 5 Tage ab.
Irgendwie klingt das für mich eben nicht so ganz korrekt und eher so, als wenn man mit dem Mitarbeiter aus Versehen mehr Urlaub vereinbart hat als man evtl. wollte.
/// Betriebsvereinbarung vor dem Arbeitsvertrag (auch vor der schriftlichen Vereinbarung) gilt.
Nö. Individualvereinbarungen gehen vor.
Allerdings hätte der BR Grund zu meckern, wenn der AG eine BV unterläuft.
Gleichwohl gilt der AV.
Richtig ist, dass eine BV Angelegenheiten für den ganzen Betrieb regelt, der AG kann nicht nach unten abweichen, doch kann ihn nichts und niemand hindern, AN mehr zu geben. Abgesehen davon, dass gut überlegt sein will, u.U. das ganze Gefüge zu beschädigen. Deswegen haben AG generell Angst vor Präzedenzfällen. Aber Fehler passieren freilich.
Und das ist durchaus eine vertretbare Position, dass Unklarheiten im Vertrag zulasten des AG gehen.
Dann hätte/hat AN in der Tat 28 Tage Urlaub.
Wie viele Arbeitstage stehen denn im Arbeitsvertrag? Nicht die in der zusätzlichen Vereinbarung!
Es bringt nix eine einzelne Stelle aus dem AV zu zitieren, das sollte schon relativ vollständig sein was mit Arbeitszeit und Urlaub zu tun hat. Es kann gut sein, dass der AV sich auf 5 oder 6 Arbeitstage bezieht.
Ohne das genau zu kennen kann man sich halt nur auf das beziehen was der Fragesteller selbst verstanden und widergegeben hat. Das kann aber falsch sein.
Also:
Was genau steht zu dem gesamten Thema im AV
Was genau steht zu dem gesamten Thema in der zusätzlichen Vereinbarung?
Am einfachsten bitte mal anonymisierte Bilder einstellen.
Zitat:Was genau steht zu dem gesamten Thema im AV
Zitat:Von einer 5 Tage Woche ist im Arbeitsvertrag nicht die Rede, allerdings in der Betriebsvereinbarung bezogen auf 25 Urlaubstage, die jährlich um ein Tag erhöht werden bis 28.
Im Arbeitsvertrag ist vom Urlaub, außer der zitierte Satz, nicht die Rede. Auch nicht von den Arbeitstagen.
Zitat:Was genau steht zu dem gesamten Thema in der zusätzlichen Vereinbarung?
Zu dem Thema lediglich die Anzahl der Arbeitstage (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag mit jeweils 5 Stunden)
Sehe das daher ähnlich wie blaubär+.
Es gibt einen Arbeitsvertrag in dem keine Arbeitstage,Arbeitszeiten oder sonstige Verweise erwähnt sind? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Denn genau darum geht es doch in einem Arbeitsvertrag.ZitatAuch nicht von den Arbeitstagen. :
-- Editiert von -Laie- am 09.10.2018 13:13
Zitat:Es gibt einen Arbeitsvertrag in dem keine Arbeitstage,Arbeitszeiten oder sonstige Verweise erwähnt sind? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Denn genau darum geht es doch in einem Arbeitsvertrag.ZitatAuch nicht von den Arbeitstagen. :
-- Editiert von -Laie- am 09.10.2018 13:13
Also wenn du wüsstest, was für sportlich, kurze Arbeitsverträge ich schon gesehen habe
D.h. es gibt einen Arbeitsvertrag, der ein früheres Datum trägt, 28 Arbeitstage Urlaub zusichert aber keine 4-Tage-Woche und auch sonst keine Regelungen zu Arbeitszeit enthält?
Und eine zusätzliche Vereinbarung, die ein späteres Datum trägt , eine 4-Tage-Woche zusichert aber keine weitere Regelung zur Urlaubstagen enthält?
In dieser Konstellation finde ich die Ansicht, dass man trotz 4-Tage-Woche weiterhin 28 Arbeitstage Urlaub hat, mutig. Denn die 28 Arbeitstage aus dem Arbeitsvertrag beziehen sich dann ja auf Vollzeit-Tätigkeit, die man nach der zusätzlichen Vereinbarung gar nicht hat.
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