Hallo,
Ich besitze, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis karte, auf die Karte steht meine (Heimat) Reisepass-Nr., die Gültigkeit datum von meinem Reisepass (20.04.2019) und auch einen Satz ,Kartennutzung bis 20.04.2019'
Ich habe bereits einen neuen Reisepass bei dem Konsulat bestellt und ich werde ihn Mitte Oktober im Konsulat abholen können. Dieser neue Reisepass wird auch eine neue Nummer haben.
Ich habe schon einen Termin bei der Ausländersbehörde für eine neue Niederlassungserlaubnis Karte besorgt aber erst in Januar. Ich wollte in Dezember ins mein Heimat Land Urlaub machen.
Meine Frage ist jetzt, muss ich eine neue Niederlassungserlaubnis-Karte mit der neuen Reisepass-Nr. vor meinen Urlaub besorgen und wenn dass nicht möglich ist würde ich am grenz Kontrolle mit den jetzige karte und Neue Reisepass probleme haben ?
Neue Reisepass aber Niederlassungserlaubnis (mit alte Reisepass nummer ) noch gültig ?
Notfall?
Notfall?
Ja und ja. Es wird aber nicht unbedingt gleich eine neue Karte sein, ein Aufkleber tut auch.Zitat(...) :
Meine Frage ist jetzt, muss ich eine neue Niederlassungserlaubnis-Karte mit der neuen Reisepass-Nr. vor meinen Urlaub besorgen und wenn dass nicht möglich ist würde ich am grenz Kontrolle mit den jetzige karte und Neue Reisepass probleme haben ?
Hi Alya
danke für deine schnelle Antwort... nur eine frage noch .... brauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde für das Aufkleber ? oder kann ich eine bei der Burgeramt holen (wie bei Umzug in den Gleischen Stadt)
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Das weiß hier niemand, denn da sind die Behörden in jeder Stadt anders.
Die Einen machen es sofort ohne Termin, bei den Anderen braucht man, ohne Termin, den Weg gar nicht antreten.
Tipp:
Anrufen und nachfragen.
Wenn die einen Termin haben wollen, kann man den dann sofort vereinbaren.
-- Editiert von spatenklopper am 08.10.2018 14:02
Das Bürgeramt/Meldestelle macht das jedenfalls nicht.Zitatbrauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde für das Aufkleber ? :
Das ist eine ausländerrechtliche Angelegenheit.
In Hamburg schon. Es bedarf aber eines Termins. Daher -> Anrufen & nachfragen.Zitat:Das Bürgeramt/Meldestelle macht das jedenfalls nicht. (...)Zitatbrauche ich einen Termin bei der Ausländerbehörde für das Aufkleber ? :
In Berlin sind dafür die Bürgerämter zuständig* - nicht die Ausländerbehörde.
*dafür, dass eine existierende Niederlassungserlaubnis vom alten in den neuen Pass wandert;
Ausländerrechtlich gibt es da nichts zu entscheiden.
Wenn du beide Pässe hast und fliegst, kannst du auch mit der alten Karte fliegen. Musst nur beide Pässe mitnehmen und halt den eAT und dann sagen, dass die neue Karte noch in Bearbeitung ist. In der Regel funktioniert das ganz problemlos.
Aufkleber in den Pass macht man nur noch in Ausnahmefällen (außer bestimmte ABH, die machen das irgendwie grundsätzlich.....)
ZitatWenn du beide Pässe hast und fliegst, kannst du auch mit der alten Karte fliegen. :
Wenn er "einfach so" mit 2 Pässen am Flughafen auftaucht kann es noch ganz andere Probleme geben.....
Deutschen Reisepässen steht da zumindest der § 1 Abs. 3 PassG entgegen.
Ob das mit ausländischen Reisepässen anders ist....?
-- Editiert von spatenklopper am 16.11.2018 14:31
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