Mietspiegel anfertigen freiwillig?

4. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Mietspiegel anfertigen freiwillig?



Hallo,
hinsichtlich Jobcenter und dem Thema angemessener Miete hat mich der "qualifizierte Mietspiegel" der letzten Jahre interessiert.
Laut ww w . wohnpreis . de/mietspiegel/deutschland
sowie dem $558 BGB müsste meiner lesekenntnisse nach alle 2 oder 4 Jahre eigentlich ein Mietspiegel (wenn zumindest ein normaler) erstellt werden müssen.

Nun habe ich gerade mit der örtlichen Stadtverwaltung telefoniert und die sagte dann "Ja, das wurde schon ewig nicht mehr gemacht.
2012 wurde da das letzte mal was gemacht.
Seitdem wurde da kein mietspiegel mehr gemacht.
Das warum weiß ich auch nicht.

Aber wir kriegen da in der letzten Zeit öfter Nachfragen bzgl. Mietspiegel"

Jetzt bin ich natürlich verwirrt, hat nicht jede Stadt oder Gemeinde eignetlich spätestens alle 4 Jahre einen Mietspiegel anzufertigen? O_o

Es geht hier um eine kleine Stadt mit rund 40000 Einwohnern.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Jetzt bin ich natürlich verwirrt, hat nicht jede Stadt oder Gemeinde eignetlich spätestens alle 4 Jahre einen Mietspiegel anzufertigen? O_o


Der § 558 c BGB beinhaltet die Worte "können" und "sollen" , das von Dir unterstellte "müssen" finde ich hingegen nicht.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Der § 558d beinhaltet allerdings die Worte " ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen" und " ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.", das von dir unterstellte "können" "sollen" oder "vielleicht wenn wir gerade Lust haben" finde ich hingegen nicht.


Unter "ist zu tun" verstehe ich ein gewisses Muss. Du nicht? :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

§ 558 c BGB eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, einen Mietspiegel zu erstellen. § 558 d BGB legt dann fest, wie ein Mietspiegel auszusehen hat, wenn denn einer erstellt wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
§ 558 c BGB eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, einen Mietspiegel zu erstellen. § 558 d BGB legt dann fest, wie ein Mietspiegel auszusehen hat, wenn denn einer erstellt wird.

wirdwerden


Nicht ganz.

Beim § 558 c BGB bin ich noch bei Dir, mit der Ergänzung, dass Gemeinden angehalten werden einen Mietspiegel zu erstellen....., mit der netten Einschränkung wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist..
§ 558 d BGB regelt allerdings etwas anderes.
§ 558 d BGB sagt aus, dass wenn ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wurde, dieser in den bereits genannten Fristen überarbeitet bzw. neu gefasst werden muss. Hier haben die Gemeinden dann keine "Entscheidungsfreiheit" mehr.

Zitat (von amenius):
Jetzt bin ich natürlich verwirrt, hat nicht jede Stadt oder Gemeinde eignetlich spätestens alle 4 Jahre einen Mietspiegel anzufertigen? O_o


Nur wenn bereits einer existiert und es sich beim Existenten um einen qualifizierten Mietspiegel handelt.

3x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Es geht hier um eine kleine Stadt mit rund 40000 Einwohnern.
Die Stadt selbst muss wahrscheinlich eh nicht. Aber gehört sie zu einem Landkreis? Der Landkreis kann und soll durchaus Mietspiegel, auch qualifizierte erstellen.
Da du gerne anrufst, so ruf doch mal bei der Kreisverwaltung, Landratsamt os.ä. an. Also die Verwaltung für den Landkreis. Oder ist es vielleicht ist eine kreisfreie Stadt, die noch nicht per Kommunalreform einverleibt wurde?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Es war ja schon klar, dass der Mietspiegel nicht das passende Instrument für die Bewertung der angemessenen Kosten der Unterkunft gem. SGB II und SGB XII ist. Es war auch klar, dass diese Stadt eine andere geltende Vorschrift hat, die noch nicht durch ein Gericht gekippt wurde.
Das klingt so, als sei es dort tatsächlich noch immer so, dass der qm-Preis für Wohnungen im unteren Standard realistisch ist und dort solcher Wohnraum verfügbar sei.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38464 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Frage war doch, ob ein Mietspiegel erstellt werden muss, nein, muss er nicht. Da kommen wir doch gar nicht mehr zu der Überlegung, welche Rechtswirkungen ein Mietspiegel entfalten kann. Denn ein Nichts kann nun mal nichts entfalten.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Denn ein Nichts kann nun mal nichts entfalten.
LOL, schöner Satz.
Der TS kreist hier mit verschiedensten Falttechniken umher.
Passt eine Erklärung ihm nicht oder meint er, alle müssten seine Formulierungen und rätselhaften Andeutungen unter diversen Namen auf Anhieb verstehen, wird er schon mal rabiat, dass sogar Moderatoren eingreifen müssen.
OK, ein Nichts kann nichts entfalten. :party:

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ein qualifizierter Mietspiegel ist übrigens etwas Seltenes. Ich würde jedenfalls keine Wette darauf eingehen, dass es mehr als 10 Kommunen mit qualifiziertem Mietspiegel in Deutschland gibt.

Es gibt sogar Großstädte wie z.B. Bremen, die gar keinen Mietspiegel haben.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die ganze Diskussion basiert auf dieser Schilderung.

Zitat:
Nun habe ich gerade mit der örtlichen Stadtverwaltung telefoniert und die sagte dann "Ja, das wurde schon ewig nicht mehr gemacht.
2012 wurde da das letzte mal was gemacht.
Seitdem wurde da kein mietspiegel mehr gemacht.


Ich behauptet jetzt, für die Stadt/Gemeinde gab es noch nie einen Mietspiegel (egal ob einfach oder qualifiziert).
Der müßte dann auch offiziell erlassen und veröffentlicht worden sein.

Viele Orte haben für ihre Bearbeitung Mietpreisübersichten erstellt und dies auch für ihre Entscheidungen genutzt. Diese wird die Stadtverwaltung gemeint haben.

Also kein Anspruch auf Fortschreibung. Man kann nur die politische Forderung nach Erlass eines Mietspiegels erheben. Dann ist eine weitere Frage, ob die Stadt/Gemeinde dafür die finanziellen Mittel hat und bereit stellt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Die Basis für den ganzen Thread liegt noch *tiefer*.

Zitat (von amenius):
hinsichtlich Jobcenter und dem Thema angemessener Miete hat mich der "qualifizierte Mietspiegel" der letzten Jahre interessiert.

Das mit der Mietspiegel-Suche war schon unnötig, weil es andere Grundlagen gibt.

Vielleicht kann man dem TS doch irgendwie helfen, zu aktuelleren Daten seines Wohnortes zu kommen. Das Netz ist doch ziemlich auskunftsfreudig und auch relativ aktuell.
:pc:

1x Hilfreiche Antwort


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