M-Net Auftragserfüllung nicht gelungen -> 200 € Stornogebühr

2. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
M-Net Auftragserfüllung nicht gelungen -> 200 € Stornogebühr

Hallo Leute,
ich hatte mich bei M-Net angemeldet (Internetanbieter). Ich hatte insgesamt drei Techniker Termine zum freischalten des Internets wobei ich stundenlang vor meiner Haustür gewartet hatte um diesen auf keinen Fall zu verpassen, da ich mein Internet unbedingt gebraucht hatte. Doch auch nach dem 3. mal und nach insgesamt 4 Monaten Warterei wurde es leider nichts. Also dachte ich mir ich kann wegen Auftragsnichterfüllung vom Vertrag zurücktreten und habe mir einen Internetvertrag bei der Telekom besorgt.

Ich habe meine Situation dem Kontakt von M-Net genau geschildert und versucht mit diesem Grund zu kündigen. Nun habe ich einen Brief bekommen worin steht das nun eine Stornogebühr von 125 € + Anfahrtsgebühren anfällt. Mir wurden nun vom Konto 210 € abgebucht. (ganz schön stolze Summe dafür das ich reingar nichts von ihnen erhalten habe)

War das wirklich rechtens von M-Net? Fände ich schon ziemlich krass..

Freue mich auf eure Antworten
Olli

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mir wurden nun vom Konto 210 € abgebucht.


Zurückbuchen!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Bekomme ich dann nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten falls dies rechtens von M-Net war?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
Bekomme ich dann nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten falls dies rechtens von M-Net war?
Moin, was soll rechtens sein?
Anfahrtsgebühr für 3 x nicht angefahren? Oder was wurde nichts? Ist die Freischaltung nicht gelungen oder war kein Typ von M-Net da?

Ich verstehe nicht, wieso du das hast abbuchen lassen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
Doch auch nach dem 3. mal und nach insgesamt 4 Monaten Warterei wurde es leider nichts.

Und jedes mal wurde gerichtsfest nachweisbar reklamiert?

Dann zurückbuchen und abwarten was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
Ich habe meine Situation dem Kontakt von M-Net genau geschildert

Wie? Telefonisch? Das wäre dann der Fehler. Hast Du überhaupt schriftlich den Auftrag zurückgezogen?
Ich würde auch zurückbuchen, denn nach einer Auftragsstornierung ist auch eine Einzugsermächtigung storniert.
Du kannst ggf. eine Rechnungsreklamation schicken und auf die Schuld von M-Net hinweisen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten und tut mir leid für die späte Antwort.

Ich habe nun das Geld zurückgebucht und habe nun eine Zahlungserinnerung bekommen:
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=36220927

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat (von go500844-42):
Ich habe meine Situation dem Kontakt von M-Net genau geschildert

Wie? Telefonisch? Das wäre dann der Fehler. Hast Du überhaupt schriftlich den Auftrag zurückgezogen?
.


Ich habe mehrmals telefonisch mit den äußerst kompetenten Damen am Telefon gesprochen und letzendlich den Vertrag per E-Mail gekündigt. (Ist das schlimm das dies per E-Mail passiert ist?)

Freue mich auf eure Antworten.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Einmal per E-Mail widersprechen und nicht zahlen!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Alles klar dank dir!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Einmal per E-Mail widersprechen und nicht zahlen!
Richtig! Dazu solltest Du aber ggf. darauf hinweisen, das der Auftrag wegen Nichterfüllung zurückgezogen wurde, hilfsweise als Widerruf (sofern Fernabsatzgeschäft) zu verstehen ist. Wenn man lapidar "kündigt", obwohl der Vertrag nicht zustande kam, kann das skurrile Interpretationen des Vertragspartners zur Folge haben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich hatte M-Net widersprochen und habe jetzt einen neuen Brief bekommen:

https://img.picload.org/image/dcoaccor/img_20181110_180601.jpg
https://img.picload.org/image/dcoaccod/img_20181110_180633.jpg

Was ist wenn jetzt M-Net wirklich das Inkasso einschaltet und ich das wieder nicht zahle, wird M-Net doch bestimmt gerichtlich gegen mich vorgehen. Ich habe aber leider keine Rechtsschutzversicherung und habe jetzt schon angst das dies eine teure Angelegenheit werden könnte...

Wie soll ich mich verhalten?

Freue mich auf eure Antworten

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Solche Sachen sind reiner Dummenfang!
Selbst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann wird wohl trotzdem nie eine Klage erfolgen, denn wo soll eine Dienstleistung sein, die berechenbar wäre? Das wird aber erst vor einer Klage überhaupt geprüft.

Du hast aber nie beantwortet ob Du das Nichterscheinen des Technikers nachweisbar gerügt hast und ob Du mit entsprechender Begründung den Vertrag zurückgezogen hast und Du dafür einen Zugangsbeleg hast.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich hatte allerdings nach jedem Techniker Termin eine E-Mail geschrieben und bei M-Net angerufen, nur leider finde ich jetzt warum auch immer die E-Mails nicht mehr .... Ich hätte nur meine Mutter als Zeuge und das was sich die Mitarbeiter bei meinen Anrufen aufgeschrieben habe..

Gekündigt habe ich per E-Mail wobei ich meinen ganzen Fall nochmal detailliert geschildert habe. Ich hoffe echt dies reicht aus.

LG




2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ohje, dann solltest Du Dich endlich mal hinsetzen und einen plausiblen Brief schreiben mit präziser Schilderung und das Du Zeugen für die Untätigkeit von M-Net hast. Versand dann per Einschreiben!
Ohne Beantwortung wird jede Mail im Zweifelsfall abgestritten und vor Gericht sieht es dann aus als wenn Du alles verschlampt hast. Genau solche formalen Schwächen werden täglich vor deutschen Amtsgerichten mißbraucht um Verbraucher mit 3- bis 4-stelligen Beträgen abzuzocken!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich hätte irgendwie nicht gedacht das dies hier so weit geht, ein bisschen Kulanz hätte ich von M-Net schon erwartet. Nächstes mal bewahre ich alles mit Sicherheit auf..
Zum Brief, ist dies nicht mittlerweile schon zu spät? Wenn dieser erst jetzt raus gesandt wird, schenkt mir man doch recht wenig glauben vor allem wenn ich sonst nichts gegen M-Net in der Hand habe.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Reite einfach auf Deinen Telefonaten und Emails rum ...
So ein Brief kann der entscheidende Verhüter einer Klage sein. Wer so schlampig vorgeht wird von Inkasso-Unternehmen nur zu gerne "rasiert", da bei so schwacher Vorgehensweise (gegen alle Ratschäge hier!!!) mit einem leichten Opfer zu rechnen ist.
Verwende nur nicht Worte wie Stornierung, sondern eher "Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung".
Hast Du mal nachgelesen wie die Stornierungsgebühr beschreiben wird?

-- Editiert von Mr.Cool am 10.11.2018 20:08

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hab' ich es richtig verstanden, dass Anfahrtskosten in Rechnung gestellt wurden, obwohl niemals ein Techniker bei dir war?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Reite einfach auf Deinen Telefonaten und Emails rum ...
So ein Brief kann der entscheidende Verhüter einer Klage sein. Wer so schlampig vorgeht wird von Inkasso-Unternehmen nur zu gerne "rasiert", da bei so schwacher Vorgehensweise (gegen alle Ratschäge hier!!!) mit einem leichten Opfer zu rechnen ist.


Alles klar dann versäume ich also die Zahlungsfrist und versuche es noch mit einem Brief zu retten.

Zitat (von reckoner):
Hallo,

hab' ich es richtig verstanden, dass Anfahrtskosten in Rechnung gestellt wurden, obwohl niemals ein Techniker bei dir war?



Ja genau, es waren drei Termine angesetzt und an keinen von diesen Terminen war ein Techniker da, außerdem bestand keine Möglichkeit mit ihm telefonisch zu sprechen, da er nur angerufen und gleich sobald man hingegangen ist aufgelegt hat. Rückruf war dank der anonymen Nummer natürlich auch nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das so formulieren:
---
Werte M-Net.

Offenbar sind sie von allen guten Geistern verlassen. Es gab 3 Techniker-Termine, die Sie nachweisbar versäumt haben. Ich habe mich mehr als einmal bei Ihnen beschwert und das Nicht-Erscheinen der Techniker gerügt. Und schließlich bin ich vom Vertrag wegen Leistungsverweigerung und mehrfach fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche zurückgetreten.

Und nun wagen Sie es ernsthaft, mir die Kosten eines Stornos und sogar einer Anfahrt zu berechnen, die aber nie stattfand? Die Techniker waren nie da gewesen.

Ich verlange unverzüglich den Namen des Technikers zu erfahren, der hier lügt und behauptet, er sei bei mir gewesen. Ich werde diesen Techniker wegen Betrugs anzeigen. Ich erwarte ihre Kooperation.

Witzig fand ich ihre Argumentation, sie würden meinen Anschluss sperren. Wie soll das gehen, wenn der nie funktioniert hat und sie nie eine Leistung erbracht haben? Denken Sie auch mal nach, wenn Sie ihre dümmlichen Textbausteine zusammenklicken?
---

Sehr provokant geschrieben, aber das sind deutliche Wort. Man kann das mit der Anzeige auch etwas als Nebelkerze bezeichnen. Aber es gibt nun zwei Möglichkeiten: A) Sie leugnen wirklich alles, dann sieht man weiter, oder B) sie nehmen sich zurück und verfolgen das nicht weiter.

Übrigens: Die Beweislage finde ich so schlimm nicht. Denn dass es überhaupt 3 Techniker-Termine geben musste, musste ja einen Grund haben. Klar, sie können abstreiten, die Mails u.ä. nie bekommen zu haben. Aber dann sollen sie erst mal beweisen, warum es überhaupt 3 Termine geben sollte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja genau, es waren drei Termine angesetzt und an keinen von diesen Terminen war ein Techniker da, ...
Dann würde ich ernsthaft über eine Betrugsanzeige nachdenken.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde das so formulieren:
---
Werte M-Net.

Offenbar sind sie von allen guten Geistern verlassen. Es gab 3 Techniker-Termine, die Sie nachweisbar versäumt haben. Ich habe mich mehr als einmal bei Ihnen beschwert und das Nicht-Erscheinen der Techniker gerügt. Und schließlich bin ich vom Vertrag wegen Leistungsverweigerung und mehrfach fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche zurückgetreten.

Und nun wagen Sie es ernsthaft, mir die Kosten eines Stornos und sogar einer Anfahrt zu berechnen, die aber nie stattfand? Die Techniker waren nie da gewesen.

Ich verlange unverzüglich den Namen des Technikers zu erfahren, der hier lügt und behauptet, er sei bei mir gewesen. Ich werde diesen Techniker wegen Betrugs anzeigen. Ich erwarte ihre Kooperation.

Witzig fand ich ihre Argumentation, sie würden meinen Anschluss sperren. Wie soll das gehen, wenn der nie funktioniert hat und sie nie eine Leistung erbracht haben? Denken Sie auch mal nach, wenn Sie ihre dümmlichen Textbausteine zusammenklicken?
---

Sehr provokant geschrieben, aber das sind deutliche Wort. Man kann das mit der Anzeige auch etwas als Nebelkerze bezeichnen. Aber es gibt nun zwei Möglichkeiten: A) Sie leugnen wirklich alles, dann sieht man weiter, oder B) sie nehmen sich zurück und verfolgen das nicht weiter.

Übrigens: Die Beweislage finde ich so schlimm nicht. Denn dass es überhaupt 3 Techniker-Termine geben musste, musste ja einen Grund haben. Klar, sie können abstreiten, die Mails u.ä. nie bekommen zu haben. Aber dann sollen sie erst mal beweisen, warum es überhaupt 3 Termine geben sollte.


Also neues Update, ich wollte vor ein paar Tagen mich eigentlich wieder anmelden und mich herzlich bedanken, dass ihr mich aus diesem Schlamassel befreit habt, jedoch kam jetzt leider nach dem Text von mepeisen nur ein Brief vom Inkasso. Ich habe mich nun an den Verbraucherschutz gewandt und hoffe das diese irgendetwas bewirken können. Wie sollte ich mich nun weiter verhalten was meint ihr?

Ich habe nun schon zwei mal nach einer Auskunft des Technikers gefragt, da ich diesen nun wirklich anzeigen will, habe leider nur immer noch keine Antwort erhalten.

Freue mich auf eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mach Dich nicht verrückt. Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt ist das reine Papierverschwendung des Inkassobüros. Nur dann mit zusätzlichem Widerspruch reagieren. Irgendwann hören die damit auf. Erst vor einer Klage werden die Erfolgsaussichten geprüft, die hier nahe 0 liegen dürften.
Bis dahin die Forderung einmalig zurückweisen, auf Schriftwechsel verweisen und die Forderung möge bitte auf gerichtlichem Wege eingeklagt werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
Wie sollte ich mich nun weiter verhalten was meint ihr?

A) ignorieren bis was vom Gericht kommt
B) Noch einmal gegen das Inkasso schießen



Zitat (von go500844-42):
ch habe nun schon zwei mal nach einer Auskunft des Technikers gefragt, da ich diesen nun wirklich anzeigen will, habe leider nur immer noch keine Antwort erhalten.

Da man den Namen dafür gar nicht benötigt, einfach machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Anzeige wäre dann gegen "unbekannt" mit Verweis auf den Techniker, der angeblich da gewesen sein soll, obwohl er nie da war.

Ich würde im übrigen auch direkt Beschwerde beim Aufsichtsgericht des Inkassos einreichen. Dass die wissentlich (die haben den Fall ja sicherlich vorher geprüft) Forderungen eintreiben wollen, die auf Betrug basieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
und letzendlich den Vertrag per E-Mail gekündigt. (Ist das schlimm das dies per E-Mail passiert ist?)


Eine Kündigung ist hier das falsche Rechtsmittel, da eine Kündigung ein Vertragsverhältnis nur für die Zukunft beendet.

Der Rücktritt vom Vertrag - du hast ihn zuvor selbst erwähnt - wäre nach vorheriger Fristsetzung das Rechtsmittel der Wahl gewesen, denn er hätte das Vertragsverhältnis ab Beginn beendet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe nun schon zwei mal nach einer Auskunft des Technikers gefragt, da ich diesen nun wirklich anzeigen will,
Es ist viel besser wenn du Anzeige gegen unbekannt erstattest.
Du weißt ja auch gar nicht wie es genau war, vielleicht wurde der Techniker ja gar nicht geschickt.

Um es vorwegzunehmen: Die Anzeige würde wahrscheinlich eingestellt, aber manchmal bewirkt schon ein einfacher Brief der Staatsanwaltschaft Wunder.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go500844-42):
Wie sollte ich mich nun weiter verhalten was meint ihr?


B) Noch einmal gegen das Inkasso schießen


Wie soll ich gegen das Inkasso schießen einfach nochmal klar sagen das ich nicht bezahlen werde?
Habe nun die Ankündigung zum gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Am 14.01 soll es weitergeleitet werden.

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Ich habe nun schon zwei mal nach einer Auskunft des Technikers gefragt, da ich diesen nun wirklich anzeigen will,
Es ist viel besser wenn du Anzeige gegen unbekannt erstattest.
Du weißt ja auch gar nicht wie es genau war, vielleicht wurde der Techniker ja gar nicht geschickt.

Um es vorwegzunehmen: Die Anzeige würde wahrscheinlich eingestellt, aber manchmal bewirkt schon ein einfacher Brief der Staatsanwaltschaft Wunder.

Stefan


Lohnt es sich dann überhaupt eine Anzeige aufzugeben, wenn diese sowieso eingestellt wird und M-Net oder die Telekom den Brief von der Staatsanwaltschaft sowieso erst in 3 Monaten oder so bekommen?

LG
Oliver

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich dann überhaupt eine Anzeige aufzugeben, wenn diese sowieso eingestellt wird und M-Net oder die Telekom den Brief von der Staatsanwaltschaft sowieso erst in 3 Monaten oder so bekommen?

Ja. Aus mehreren Gründen:
- Man macht damit unmissverständlich seine Position klar
- Gerade wenn so etwas öfter vorkommt, geht dem doch mal ein Staatsanwalt nach
- Man hat auch später eine etwas einfachere Diskussion, nach dem Motto "Ich habe mich von Anfang an dagegen gewehrt, war sogar bei der Polizei"
- Man erzwingt letztendlich die Gegenseite zu einem gewissen Zugeständnis. Dass es beispielsweise ein "Versehen" war oder dass eine Krankmeldung falsch eingetragen war oder oder... Denn nur so kann sie ja letztendlich bewirken, dass das einfach so eingestellt wird. Wenn dann die Gegenseite trotz solcher Zugeständnisse gegenüber Staatsanwaltschaften trotzdem noch versuchen das einzuklagen, würden sie ja u.U. sogar noch andere Straftaten begehen (beispielsweise könnten Lügen in Rahmen einer Klageschrift dann Prozessbetrug sein o.ä.)

Im übrigen sehe ich das nicht so, dass es einfach so eingestellt wird. Ein Anfangsverdacht ist gegeben. Und es ist gleich 3 mal passiert. Zudem hat TE hier ja mehrfach reklamiert, dass der Techniker nicht vor Ort gewesen war und die zeigen sich von diesen Reklamationen unbeeindruckt und fordern unbeirrt weiter ihre Storno-Gebühren, erhöhen gar mit Inkasso deutlich den Druck. Ein Betrugsverdacht ist also keine wilde Spekulation mehr. Selbst wenn es am Anfang ein Versehen gewesen war. Das nach Reklamation nicht klarzustellen, da wird spätestens dann durchaus ein Betrug (-> Aufrechterhalten einer Täuschung).
Ohne irgendeine abenteuerliche Geschichte, wieso das eine Häufung unglücklicher Zufälle gewesen sei, wird das meiner Meinung nach nicht eingestellt.

-- Editiert von mepeisen am 08.01.2019 12:40

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go500844-42
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Alles klar danke euch. Ich kriege es nur leider nicht hin M-Net anzuzeigen, weil die Polizei hier so krass inkompetent ist, weil diese keine Termine zum Anzeige aufgeben anbieten und einen lieber stundenlang im Wartezimmer sitzen lässt. War jetzt schon dreimal da um nach einer halben Stunde zu hören es kann noch länger dauern....

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go500844-42):
Ich kriege es nur leider nicht hin M-Net anzuzeigen, weil die Polizei hier so krass inkompetent ist, weil diese keine Termine zum Anzeige aufgeben anbieten und einen lieber stundenlang im Wartezimmer sitzen lässt.

Da ist wohl nicht die Polizei inkompetent ...
Wenn man merkt das die mit der Aufnahme vor Ort überlastet sind, könnte man ja mal eine der Alternativen wählen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

anzeigen kann man auch online.
Danach bekommst du wahrscheinlich trotzdem noch eine Vorladung (so meine Erfahrung), aber wegschicken bzw. ewig warten lassen geht dann nicht mehr.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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