Schule zahlt Geld (150€) nicht aus

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go483490-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Schule zahlt Geld (150€) nicht aus

Hallo zusammen,

ich habe bis vor einem Monat eine Schule hier in der Stadt besucht. Wir hatten dort ein Mensa Guthaben Konto, worauf wir Geld eingezahlt haben. Auf diesem Konto habe ich noch knapp 150,00€. Ich habe nun nach der Abmeldung nachgefragt, wie ich mein Guthaben auszahlen lassen kann. Mir wurde gesagt, dass ich eine E-Mail schreiben soll. Dies habe ich gemacht.

Da ich auch nach 2,5 Wochen nichts von der Schule gehört habe und keine Auszahlung bekommen habe, habe ich einen Brief an die Schule geschrieben, worin ich die Schule aufgefordert habe, das Geld auszuzahlen. Ich wurde danach angerufen und mir wurde gesagt, dass sie es vergessen haben und das Geld sofort am gleichen Tag überweisen.
Bis heute, den 27.09.2018 ist immer noch kein Geld auf meinem Konto angekommen. Obwohl ich schon zwei Briefe geschrieben habe, wird das Geld nicht ausgezahlt.

Könnt ihr mir bitte sagen, was ich noch tun kann, damit ich mein Geld endlich bekomme. Es handelt sich auch nicht um wenig Geld.
Zum besseren Verständnis: Die erste Anfrage habe ich am Anfang des Monats abgeschickt.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von go483490-1):
Zum besseren Verständnis: Die erste Anfrage habe ich am Anfang des Monats abgeschickt.

Gerichtsfest abgeschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go483490-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Die erste Anfrage habe ich per E-Mail abegeschickt.
Die zweite Anfrage per Brief (aber selber eingeworfen)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an die Schule senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Überweisung des offenen Betrages
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ansieht, das an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go483490-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, ich habe den Brief gerade geschrieben und per Einschreiben mit Rückschein an die Schule verschickt. Ich werde euch berichten, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Koni80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 35x hilfreich)

schon eine Rückmeldung bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go483490-1
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe erst einen Anruf bekommen, ob es mein Ernst wäre mit dem Anwalt. Dann sagte ich "Ja" und das Geld ist letzte Woche gekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go483490-1):
Ich habe erst einen Anruf bekommen, ob es mein Ernst wäre mit dem Anwalt. Dann sagte ich "Ja" und das Geld ist letzte Woche gekommen.

Ja, wenn es droht richtig teuer zu werden, entwicklen die Schuldner oft erstunliche Emsigkeit...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

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