Auflösung und Rückabwicklung Darlehensvertrag

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Eric1994
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Auflösung und Rückabwicklung Darlehensvertrag

Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

K hatte zur Finanzierung des Ausbaus seines Hauses ein verzinstes Darlehen ihv 40.000 € bei der B - Bank aufgenommen, das durch eine Buchgrundschuld besichert wurde. Der Sollzins wurde für 5 Jahre festgeschrieben.

Nachdem die Bauaufsichtsbehörde den Ausbau des Hauses untersagt hatte, bat K die Bank um Auflösung und Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Dies macht die Bank abhängig von der Zahlung einer Vorfällikeitsentschädigung iHv 2.000 € sowie Erstattung der Kosten iHv 100 € für die öffentliche Beglaubigung der Löschungsbewilligung bzgl der Grundschuld.

K ist einverstanden und zahlt die Darlehensvaluta sowie weitere 2.100 €. Diese übermittelt dem K die Löschungsbewilligung und auf Antrag des K wird die Grundschuld gelöscht.

Die Bank reicht die an sie zurückgeflossene Darlehenssumme im Rahmen des Geschäftsbetriebs erneut als Darlehen an einen anderen Darlehensnehmer aus, aufgrund der Marktentwicklung allerdings zu einem etwas günstigeren Zinssatz.

Später ärgert sich K über die entstandenen Kosten. Außerdem geht er davon aus, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. In dieser heißt es:,, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (Brief, Telefax, E - Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an...'.

K widerruft gegenüber der Bank schriftlich seine auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Vertragserklärung 11 Monate nach dem Abschluss des Darlehensvertrags und verlangt Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Kosten für die Löschungsbewilligung.


Meine Fragen hierzu wären:
1. Ist ein Widerruf nach der einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrags überhaupt möglich?
2. Aufgrund welcher AGL könnte K hier eine Zahlung der 2.100 € von der Bank verlangen?
3. Ist die Widerrufsbelehrung tatsächlich fehlerhaft und welche Fehler kämen hier in Betracht?

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