Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Eigentumswohnung die ich verkaufen möchte.
Ich habe die Wohnung Mitte Ende 2016 gekauft und konnte sie dann im November 2016 nutzen (vorher waren noch kurze Zeit Mieter drin)
Anschließend habe ich ab November begonnen die Wohnung für meine Eigennutzung zu renovieren.
Im April 2017 bin ich dann eingezogen und bewohne die Wohnung seit dem.
Durch private Umstände verkaufe ich sie nun und habe auch einen Käufer.
Muss ich den gewinn nun besteuern ? Ich weiß, dass die Gewinne bei Eigennutzung innerhalb von 3 Jahren Steuerfrei wären.
Diese Zeit hätte ich jedoch nur erreicht wenn ich die Renovierungszeit mit rechnen könnte (2016-2018)?
Aber natürlich war ich in der Renovierungszeit noch nicht in der Wohnung gemeldet
Oder sollte ich den Verkauf auf Januar 2019 verschieben um auf Nummer sicher zu gehen?
Danke für die Antworten
Wohnungsverkauf 3 Jahres Frist
24. September 2018
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Frage vom 24. September 2018 | 10:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsverkauf 3 Jahres Frist
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#2
Antwort vom 24. September 2018 | 12:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein vermietet nicht, wie gesagt aber nur in 2 Kalenderjahren dort gemeldet, da die Renovierung komplett in Eigenleistung geschehen ist hat es dementsprechend einige Zeit in Anspruch genommen.
Daher wusste ich nicht ob diese Zeit als Eigennutzung angerechnet wird.
Danke für die schnelle Antwort.
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#4
Antwort vom 24. September 2018 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Nein vermietet nicht,
Zitat:vorher waren noch kurze Zeit Mieter drin
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