Steuerklasse VI bei Elternteilzeit

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
MyDuty
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerklasse VI bei Elternteilzeit

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit für 3 Jahre beantragt und auch genehmigt bekommen. Im ersten Jahr habe ich volles Elterngeld bezogen und nicht gearbeitet. Anschließend wollte ich in Teilzeit während der Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (Krankenhauskonzern) arbeiten gehen. Meine Chefin sagte mir, dass es intern gerade nicht möglich sei. Ich erhielt aber die schriftliche Genehmigung eine Teilzeitstelle bei einem Konkurrenzbetrieb (Praxis) ausüben zu dürfen. Diese ordneten mich dann in Steuerklasse VI ein. Bei Rückfrage, warum ich nicht in Steuerklasse I (ich bin unverheiratet) angemeldet würde, sagte man mir dort, dass Nebenjobs immer in Steuerklasse VI angemeldet würden. In dieser Steuerklasse VI habe ich dann 15Monate gearbeitet. Danach habe ich zu meinem Hauptarbeitgeber zurückgewechselt (Teilzeit in der Elternzeit). Dieser ordnete mich jetzt auch in Steuerklasse VI ein. Mir stellt sich nun aber die Frage, ob diese Zuordnung zur Steuerklasse VI überhaupt richtig war/ist, da mein Beschäftigungsverhältnis bei dem Hauptarbeitgeber ja während der Elternzeit geruht hat und ich somit keine zwei Gehälter hatte und auch jetzt nicht habe. Bin für jede Hilfe dankbar. Vielen Dank!

-- Editiert von MyDuty am 23.09.2018 15:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Mir stellt sich nun aber die Frage, ob diese Zuordnung zur Steuerklasse VI überhaupt richtig war/ist


Nein, das war nicht richtig.

Die zu viel gezahlte Steuer wird aber über die Einkommensteuererklärung wieder erstattet

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