Hallo,
ich habe leider eine Vorladung wegen einer Sache bekommen, worauf sich auf §269 StGB
berufen wird. Konkret geht es darum, dass ich mich vor einiger Zeit bei einem Unternehmen beworben habe und nach einem - aus meiner Sicht - unverschämten Vorstellungsgespräch abgelehnt worden bin. Dann habe ich ein paar spamlastige Mails von einem Wegwerfaccount geschrieben (etwa 10 Stk) und ein paar schwachsinnige Bewerbungen - unter falschem Namen / falscher Adresse / falscher Email - eingereicht und heute ist mir o.g. Vorladung ins Haus geflattert.
Am Montag werde ich Akteneinsicht beantragen, aber was kann mir schlimmstenfalls blühen? Die 5 Jahre machen mir echt Angst und ich bin gerade nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und mir auch kaum eine Geldbuße leisten. Mein Leben nimmt immer schon so negative Wendungen
Ich habe vor allem panische Angst, dass da etwas rauskommt, was noch ins Führungszeugnis geht, denn dann kann ich meine "Karriere" endgültig vergessen..
Wäre dann Ersttäter.
-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:08
-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:24
-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:40
Vorladung wegen §269 StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als nicht vorbestrafter wird es da keine Freiheitsstrafe geben. Wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.09.2018 23:59
Also, du meinst wahrscheinlich eine Geldstrafe? Auch wenn das eher Kaffeesatzleserei ist, aber wie "hoch" kann ich mir das vorstellen? Ich weiß nämlich noch nicht so genau, wovon ich das bezahlen soll..
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Als licht vorbestrafter wird es da eine Freiheitsstrafe geben. Ich nehme stark an, er meinte KEINE Freiheitsstrafe.
Ich weiß nämlich noch nicht so genau, wovon ich das bezahlen soll.. Man kann die in Raten zahlen, abarbeiten oder absitzen.
Ich habe vor allem panische Angst, dass da etwas rauskommt, was noch ins Führungszeugnis geht Das wäre dann ab 91 Tagessätzen Geldstrafe der Fall - nicht sonderlich wahrscheinlich...
Okay, danke. Dann bin ich etwas beruhigter.
Ja, ich würde ja gerne arbeiten, aber bisher hat mich noch niemand gelassen - unabhängig davon zeigt mir das jetzt auch endgültig, dass ich da auch versuchen muss, einige andere Dinge dringend in den Griff zu bekommen. Ich hoffe dringend, dass es das letzte Mal ist, dass ich als Beschuldigter mit sowas Kontakt habe.
Ja, das weiter oben oben sollte natürlich "keine Freiheitsstrafe" heissen.
Ich habe es geändert.
Was das Arbeiten und "nicht gelassen" angeht, wird einem die Justiz schon eine Arbeitsstelle zuweisen, wenn es um das Abarbeiten einer Geldstrafe geht. Dort geht es ja nur um die Abarbeitung der Strafe bzw der umgewandelten Sozialstunden, nicht um ein Arbeitsverhältnis.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2018 00:04
Ja, bei deinem Edit sprichst du etwas wichtiges an. So komisch es klingt, aber ich denke, ein wenig "ehrenamtliche" Arbeit würde mir schon nicht so schlecht tun. Wer weiß, wozu es letztlich gut ist..
So komisch es klingt, aber ich denke, ein wenig "ehrenamtliche" Arbeit würde mir schon nicht so schlecht tun. Nun ja - das kann aber noch Monate dauern. Die Suche nach Arbeit sollten Sie insofern nicht einstellen...
Das ist richtig - wenn ich dann in einem anderen Beschäftigungsverhältnis sein sollte, so werde ich mir dennoch nochmal überlegen, ob ich nicht Konsequenzen ziehe, wie so etwas nie wieder passieren kann.
Die Vorladung zeigt mir durchaus, dass ich in dem Punkt doch an mir arbeiten muss, damit es nicht der Auftakt zu etwas ist, was ich mir nicht wünsche. Insofern sehe ich das als übergroßen Wink mit dem Zaunpfahl.
Mir da haben sich da noch ein paar weitere Fragen gestellt...
Mit wieviel Euro Anwaltskosten muss ich denn in etwa rechnen?
Wie sieht der vermutlich weitere Gang aus?
- Ist es wahrscheinlich, dass es bei einem Strafbefehl bleibt und keine Hauptverhandlung kommt?
- Oder kann ich noch auf Einstellung gegen Auflagen (Geldstrafe/Sozialarbeit) hoffen?
Von der Sache bin ich immer noch total durch den Wind und ich habe Angst, dass ich mir trotzdem meine gesamte Zukunft damit ruiniert habe, nur weil ich mich absolut nicht im Griff hatte..
Mit wieviel Euro Anwaltskosten muss ich denn in etwa rechnen? Null Euro - wozu sollten Sie sich denn einen Anwalt nehmen?
Ist es wahrscheinlich, dass es bei einem Strafbefehl bleibt und keine Hauptverhandlung kommt? Wenn nicht eingestellt wird - ja. Voraussetzung wäre natürlich, daß Sie mindestens 21 sind.
Oder kann ich noch auf Einstellung gegen Auflagen (Geldstrafe/Sozialarbeit) hoffen? Ist auch möglich, evtl. sogar ohne Auflage.
-- Editiert von muemmel am 22.09.2018 15:33
Null Euro - wozu sollten Sie sich denn einen Anwalt nehmen?
Ich hatte ja an Akteneinsicht gedacht und zu der Vorladung kann ich ja nicht hingehen (auch weil mich die Anfahrt ebenfalls viel Geld kosten würde). Oder sollte ich erst die weiteren Schritte abwarten bevor ich mich um die Akteneinsicht kümmere?
Voraussetzung wäre natürlich, daß Sie mindestens 21 sind.
Ja, das ist zutreffend.
-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 15:37
Ich hatte ja an Akteneinsicht gedacht Und ich dachte, Sie haben kein Geld... Aber man kann einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen - das kostet weniger. Entsprechende Angebote lassen sich leicht googeln... Abgesehen davon wissen Sie doch, was Sie getan haben - was erwarten Sie da Aufregendes von einer Akteneinsicht?
auch weil mich die Anfahrt ebenfalls viel Geld kosten würde Ja und - Sie glauben jetzt nicht, ein Anwalt wäre billiger, oder? Dann erscheinen Sie halt nicht - das müssen Sie nämlich nicht.
Vorsichtshalber noch der Hinweis: Einen Anwalt mandatieren, den man nicht bezahlen kann, ist strafbarer Eingehungsbetrug. Üblicherweise werden übrigens mehrere 100 Euro Vorschuß kassiert, wenn man einen Anwalt mit der rechtlichen Vertretung (d. h., nicht nur mit der Akteneinsicht) beauftragt.
-- Editiert von muemmel am 22.09.2018 15:48
Und ich dachte, Sie haben kein Geld... Aber man kann einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen - das kostet weniger. Entsprechende Angebote lassen sich leicht googeln... Abgesehen davon wissen Sie doch, was Sie getan haben - was erwarten Sie da Aufregendes von einer Akteneinsicht?
Ja, das ist auch soweit richtig. Mein Gedanke war, ob da alle Vorfälle drin stehen oder sich es sich nur auf einen Aspekt - die Bewerbungen oder die Emails - beschränkt, denn die Emails beispielsweise habe ich ohne jeglichen Namen versendet. Also in der Form mymail@xxx.de.
Das muss man ja wissen, falls man dazu eine Aussage tätigen möchte, nicht, dass man sich in etwas reinredet. Im Vorladungsbogen wird ein Zeitraum angegeben, während sich diese Aktionen eher auf 4 unterschiedliche Tage beschränkt haben.
Ja und - Sie glauben jetzt nicht, ein Anwalt wäre billiger, oder? Dann erscheinen Sie halt nicht - das müssen Sie nämlich nicht.
Das wollte ich nicht direkt damit ausdrücken und ich hatte auch nicht die Absicht, mich unbedacht zu äußern. Was wäre dann der nächste Schritt?
Man müsste vllt erstmal wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird bzw. was sie genau getan haben.
Aus
ZitatDann habe ich ein paar spamlastige Mails von einem Wegwerfaccount geschrieben (etwa 10 Stk) und ein paar schwachsinnige Bewerbungen - unter falschem Namen / falscher Adresse / falscher Email - eingereicht :
kann ich nämlich nicht ohne weiteres § 269 StGB erkennen. War mit der eigenen Bewerbung vielleicht auch etwas nicht ganz korrekt?
ZitatEntsprechende Angebote lassen sich leicht googeln :
Gibts auch gleich hier nebenan: http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht
Und ich wollte ihn zur Konkurrenz schicken - man reiche mir die Asche für mein Haupt... Übrigens habe ich auch vergessen, zu erwähnen, daß der offenbar mittellose TE die Akteneinsicht per Beratungshilfe finanziert kriegen kann (Achtung: Keine anwaltliche Vertretung, nur Erstberatung und Akteneinsicht - alles andere muß selbst gezahlt werden!).
War mit der eigenen Bewerbung vielleicht auch etwas nicht ganz korrekt?
Das kann ich mir nicht vorstellen - immerhin bezieht sich die Vorladung v.a. auf den Zeitraum, in dem die Mails versendet wurden (Datum der ersten Mail/"Bewerbung" bis Datum der letzten Mail/"Bewerbung"(?))- und ich weiß gewiss, dass ich nichts an meinen Unterlagen gedreht habe, auch weil ich im Erstgespräch angeboten hatte, die originalen Unterlagen mitzubringen um diese mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen zu vergleichen.
Vielleicht stören auch die negativen Äußerungen in den Mails bzw. der angehängten PDF bei den schwachsinnigen Bewerbungen.
Zitat...auch weil ich im Erstgespräch angeboten hatte, die originalen Unterlagen mitzubringen um diese mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen zu vergleichen. :
Warum sollte man sowas anbieten? War da etwas unklar?
Davon ab ist es m.E. nicht strafbar, Fantasiebewerbungen über Fake-accounts zu verschicken. Jedenfalls nicht, wenn da nicht noch mehr dazukommt.
ZitatVielleicht stören auch die negativen Äußerungen in den Mails bzw. der angehängten PDF bei den schwachsinnigen Bewerbungen. :
Das wären dann aber auch andere Tatbestände.
269 StGB dürfte durch die falschen Bewerbungen ohne weiteres gegeben sein. 269 ist die elektronische Form der Urkundenfälschung. Eine falsche Bewerbung ist eine falsche Urkunde (es werden ja sicherlich nicht nur die Anschreiben gewesen sein, sondern auch Zeugnisse etc.) . Täuschung im Rechtsverkehr ist auch gegeben, da der Firma glaubhaft gemacht werden sollte dass diese Personen sich tatsächlich bei der Firma bewerben.
Die Spam-E-Mails die ansonsten keinen Straftatbestand (etwa Beleidigung) erfüllen werden eine untergeordnete bzw eigentlich gar keine Rolle spielen. Zehn solcher Mails reichen für der Tatbestand der Nachstellung noch nicht aus.
Vielleicht sollte man mal in Erwägung ziehen die ganze Sache unumwunden zuzugeben und eine schriftliche Aussage an die Polizei zu schicken, wenn man sich die Anreise nicht leisten kann.
Einen Anwalt kann man sich zur Not auch dann noch nehmen, wenn ein Strafbefehl mit einer exorbitant hohen Strafe erlassen werden sollte.
Ansonsten lohnt ein Anwalt nicht. Eine Geldstrafe würde der niemals soweit niedriger angesetzt bekommen, dass sein Honorar dabei herausspringen würde. Und als "Einstellungsbegleiter" kostet ein Anwalt min. 800 €.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2018 18:57
Warum sollte man sowas anbieten? War da etwas unklar?
Tatsächlich habe ich eine Unterlage vergessen und diese per Mail nachgereicht und ich hatte gemeint, dass ich zum Zweitgespräch dann auch meine originalen Unterlagen mitbringen könnte, falls dies denn gewünscht seie.
Davon ab ist es m.E. nicht strafbar, Fantasiebewerbungen über Fake-accounts zu verschicken. Jedenfalls nicht, wenn da nicht noch mehr dazukommt.
Können Sie mir dafür ein Beispiel geben? Denn außer den Emails ohne Absendername und einigen Fantasiebewerbungen mit falschen Daten, von welchen ich ausging, dass diese automatisch aussortiert werden - bei der einen oder anderen Bewerbung habe ich allerdings in der Onlinemaske auch die Mailadresse und die Daten (Name + Email) des Recruiters verwendet...
ZitatTäuschung im Rechtsverkehr ist auch gegeben, da der Firma glaubhaft gemacht werden sollte dass diese Personen sich tatsächlich bei der Firma bewerben. :
Genau das vermag ich aber nicht zu erkennen. Insbesondere bei offensichtlich "schwachsinnigen" Bewerbungen mit "negativen Äußerungen." Aber gut, für sowas ist ein Ermittlungsverfahren ja auch da.
Zitatbei der einen oder anderen Bewerbung habe ich allerdings in der Onlinemaske auch die Mailadresse und die Daten (Name + Email) des Recruiters verwendet... :
Als Absender?
Als Absender?
Eine falsche Bewerbung ist eine falsche Urkunde (es werden ja sicherlich nicht nur die Anschreiben gewesen sein, sondern auch Zeugnisse etc.) .
Nur in der Onlinemaske. Ich habe niemals eine vollständige Fantasiebewerbung aufgesetzt, das wäre mir zu viel Aufwand gewesen. Über den Daumen würde ich sagen, dass es in etwa 5 "Bewerbungen" waren. Konkret war es eine Seite, von der ich ausging, dass diese ohne Umwege entweder automatisch oder spätestens bei manueller Sichtung aufgrund von Schwachsinn rausfliegt.
Einen Anwalt kann man sich zur Not auch dann noch nehmen, wenn ein Strafbefehl mit einer exorbitant hohen Strafe erlassen werden sollte.
Ansonsten lohnt ein Anwalt nicht. Eine Geldstrafe würde der niemals soweit niedriger angesetzt bekommen, dass sein Honorar dabei herausspringen würde. Und als "Einstellungsbegleiter" kostet ein Anwalt min. 800 €.
Halten Sie ersteres für wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn ich die ganze Sache nach Akteneinsicht zugebe und mich entsprechend geständig verhalte und die sonstigen Umstände bedenken?
-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 19:14
Nein, halte ich nicht für sonderlich wahrscheinlich, deswegen halte ich ja auch einen Anwalt in diesem Fall für überflüssig.
Zitat:Können Sie mir dafür ein Beispiel geben?
Eine Bewerbung von Donald Duck aus Entenhausen, mit Zeugnis der Gustav-Gans-Akademie und Angabe der letzten Tätigkeit als Hausmeister im Geldspeicher von Onkel Dagobert in Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen Tick, Trick & Track Solutions
Falls die Bewerbungen tatsächlich unterhalb der "Urkundenschwelle" liegen sollten, wird man das auch bei der Staatsanwaltschaft erkennen, und das Verfahren entsprechend einstellen.
Eine Bewerbung von Donald Duck aus Entenhausen, mit Zeugnis der Gustav-Gans-Akademie und Angabe der letzten Tätigkeit als Hausmeister im Geldspeicher von Onkel Dagobert in Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen Tick, Trick & Track Solutions
Nicht einmal an sowas habe ich gedacht - es war lediglich eine Seite mit ein paar Zeilen Text. Kein Anschreiben, kein Lebenslauf, keine Zeugnisse, keine Referenzen.
Wie gesagt, wenn die Bewerbungen keine Urkundsqualität erreichen, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren von sich aus einstellen.
Okay, vielen Dank - das heißt, ich werde auf jeden Fall in nächster Zeit so oder so Post bekommen? Dann hoffe ich mal, dass es nicht reicht - auch wenn ich gerade festgestellt habe, dass ich auf der Seite einen Teil der vermeintlichen Emailsignatur des Recruiters hatte.
Dann werde ich mal so oder so versuchen, an einen Beratungsschein zu kommen....
PS: Eines weiß ich gewiss - ich werde mich künftig von derartigen Dummheiten weit fernhalten.
-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 21:47
das heißt, ich werde auf jeden Fall in nächster Zeit so oder so Post bekommen? Vermutlich - der Versand von Einstellungsbescheiden wird aber gelegentlich schlicht vergessen, und dann hört man halt nichts mehr (zumindest bis man ausdrücklich nachfragt).
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