Vorladung wegen §269 StGB

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen §269 StGB

Hallo,

ich habe leider eine Vorladung wegen einer Sache bekommen, worauf sich auf §269 StGB berufen wird. Konkret geht es darum, dass ich mich vor einiger Zeit bei einem Unternehmen beworben habe und nach einem - aus meiner Sicht - unverschämten Vorstellungsgespräch abgelehnt worden bin. Dann habe ich ein paar spamlastige Mails von einem Wegwerfaccount geschrieben (etwa 10 Stk) und ein paar schwachsinnige Bewerbungen - unter falschem Namen / falscher Adresse / falscher Email - eingereicht und heute ist mir o.g. Vorladung ins Haus geflattert.

Am Montag werde ich Akteneinsicht beantragen, aber was kann mir schlimmstenfalls blühen? Die 5 Jahre machen mir echt Angst und ich bin gerade nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und mir auch kaum eine Geldbuße leisten. Mein Leben nimmt immer schon so negative Wendungen :(

Ich habe vor allem panische Angst, dass da etwas rauskommt, was noch ins Führungszeugnis geht, denn dann kann ich meine "Karriere" endgültig vergessen..

Wäre dann Ersttäter.

-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:08

-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:24

-- Editiert von Dannon am 21.09.2018 22:40

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29 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Als nicht vorbestrafter wird es da keine Freiheitsstrafe geben. Wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.09.2018 23:59

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#2
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, du meinst wahrscheinlich eine Geldstrafe? Auch wenn das eher Kaffeesatzleserei ist, aber wie "hoch" kann ich mir das vorstellen? Ich weiß nämlich noch nicht so genau, wovon ich das bezahlen soll..

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Als licht vorbestrafter wird es da eine Freiheitsstrafe geben. Ich nehme stark an, er meinte KEINE Freiheitsstrafe.
Ich weiß nämlich noch nicht so genau, wovon ich das bezahlen soll.. Man kann die in Raten zahlen, abarbeiten oder absitzen.
Ich habe vor allem panische Angst, dass da etwas rauskommt, was noch ins Führungszeugnis geht Das wäre dann ab 91 Tagessätzen Geldstrafe der Fall - nicht sonderlich wahrscheinlich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke. Dann bin ich etwas beruhigter.

Ja, ich würde ja gerne arbeiten, aber bisher hat mich noch niemand gelassen - unabhängig davon zeigt mir das jetzt auch endgültig, dass ich da auch versuchen muss, einige andere Dinge dringend in den Griff zu bekommen. Ich hoffe dringend, dass es das letzte Mal ist, dass ich als Beschuldigter mit sowas Kontakt habe.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Ja, das weiter oben oben sollte natürlich "keine Freiheitsstrafe" heissen.

Ich habe es geändert.

Was das Arbeiten und "nicht gelassen" angeht, wird einem die Justiz schon eine Arbeitsstelle zuweisen, wenn es um das Abarbeiten einer Geldstrafe geht. Dort geht es ja nur um die Abarbeitung der Strafe bzw der umgewandelten Sozialstunden, nicht um ein Arbeitsverhältnis.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2018 00:04

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#6
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, bei deinem Edit sprichst du etwas wichtiges an. So komisch es klingt, aber ich denke, ein wenig "ehrenamtliche" Arbeit würde mir schon nicht so schlecht tun. Wer weiß, wozu es letztlich gut ist..

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

So komisch es klingt, aber ich denke, ein wenig "ehrenamtliche" Arbeit würde mir schon nicht so schlecht tun. Nun ja - das kann aber noch Monate dauern. Die Suche nach Arbeit sollten Sie insofern nicht einstellen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig - wenn ich dann in einem anderen Beschäftigungsverhältnis sein sollte, so werde ich mir dennoch nochmal überlegen, ob ich nicht Konsequenzen ziehe, wie so etwas nie wieder passieren kann.

Die Vorladung zeigt mir durchaus, dass ich in dem Punkt doch an mir arbeiten muss, damit es nicht der Auftakt zu etwas ist, was ich mir nicht wünsche. Insofern sehe ich das als übergroßen Wink mit dem Zaunpfahl.

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#9
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir da haben sich da noch ein paar weitere Fragen gestellt...

Mit wieviel Euro Anwaltskosten muss ich denn in etwa rechnen?
Wie sieht der vermutlich weitere Gang aus?
- Ist es wahrscheinlich, dass es bei einem Strafbefehl bleibt und keine Hauptverhandlung kommt?
- Oder kann ich noch auf Einstellung gegen Auflagen (Geldstrafe/Sozialarbeit) hoffen?

Von der Sache bin ich immer noch total durch den Wind und ich habe Angst, dass ich mir trotzdem meine gesamte Zukunft damit ruiniert habe, nur weil ich mich absolut nicht im Griff hatte..

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Mit wieviel Euro Anwaltskosten muss ich denn in etwa rechnen? Null Euro - wozu sollten Sie sich denn einen Anwalt nehmen?
Ist es wahrscheinlich, dass es bei einem Strafbefehl bleibt und keine Hauptverhandlung kommt? Wenn nicht eingestellt wird - ja. Voraussetzung wäre natürlich, daß Sie mindestens 21 sind.
Oder kann ich noch auf Einstellung gegen Auflagen (Geldstrafe/Sozialarbeit) hoffen? Ist auch möglich, evtl. sogar ohne Auflage.

-- Editiert von muemmel am 22.09.2018 15:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Null Euro - wozu sollten Sie sich denn einen Anwalt nehmen?

Ich hatte ja an Akteneinsicht gedacht und zu der Vorladung kann ich ja nicht hingehen (auch weil mich die Anfahrt ebenfalls viel Geld kosten würde). Oder sollte ich erst die weiteren Schritte abwarten bevor ich mich um die Akteneinsicht kümmere?

Voraussetzung wäre natürlich, daß Sie mindestens 21 sind.

Ja, das ist zutreffend.

-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 15:37

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich hatte ja an Akteneinsicht gedacht Und ich dachte, Sie haben kein Geld... Aber man kann einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen - das kostet weniger. Entsprechende Angebote lassen sich leicht googeln... Abgesehen davon wissen Sie doch, was Sie getan haben - was erwarten Sie da Aufregendes von einer Akteneinsicht?
auch weil mich die Anfahrt ebenfalls viel Geld kosten würde Ja und - Sie glauben jetzt nicht, ein Anwalt wäre billiger, oder? Dann erscheinen Sie halt nicht - das müssen Sie nämlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Vorsichtshalber noch der Hinweis: Einen Anwalt mandatieren, den man nicht bezahlen kann, ist strafbarer Eingehungsbetrug. Üblicherweise werden übrigens mehrere 100 Euro Vorschuß kassiert, wenn man einen Anwalt mit der rechtlichen Vertretung (d. h., nicht nur mit der Akteneinsicht) beauftragt.

-- Editiert von muemmel am 22.09.2018 15:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich dachte, Sie haben kein Geld... Aber man kann einen Anwalt mit der reinen Akteneinsicht beauftragen - das kostet weniger. Entsprechende Angebote lassen sich leicht googeln... Abgesehen davon wissen Sie doch, was Sie getan haben - was erwarten Sie da Aufregendes von einer Akteneinsicht?

Ja, das ist auch soweit richtig. Mein Gedanke war, ob da alle Vorfälle drin stehen oder sich es sich nur auf einen Aspekt - die Bewerbungen oder die Emails - beschränkt, denn die Emails beispielsweise habe ich ohne jeglichen Namen versendet. Also in der Form mymail@xxx.de.

Das muss man ja wissen, falls man dazu eine Aussage tätigen möchte, nicht, dass man sich in etwas reinredet. Im Vorladungsbogen wird ein Zeitraum angegeben, während sich diese Aktionen eher auf 4 unterschiedliche Tage beschränkt haben.

Ja und - Sie glauben jetzt nicht, ein Anwalt wäre billiger, oder? Dann erscheinen Sie halt nicht - das müssen Sie nämlich nicht.

Das wollte ich nicht direkt damit ausdrücken und ich hatte auch nicht die Absicht, mich unbedacht zu äußern. Was wäre dann der nächste Schritt?

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#15
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Man müsste vllt erstmal wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird bzw. was sie genau getan haben.
Aus

Zitat (von Dannon):
Dann habe ich ein paar spamlastige Mails von einem Wegwerfaccount geschrieben (etwa 10 Stk) und ein paar schwachsinnige Bewerbungen - unter falschem Namen / falscher Adresse / falscher Email - eingereicht

kann ich nämlich nicht ohne weiteres § 269 StGB erkennen. War mit der eigenen Bewerbung vielleicht auch etwas nicht ganz korrekt?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und ich wollte ihn zur Konkurrenz schicken - man reiche mir die Asche für mein Haupt... Übrigens habe ich auch vergessen, zu erwähnen, daß der offenbar mittellose TE die Akteneinsicht per Beratungshilfe finanziert kriegen kann (Achtung: Keine anwaltliche Vertretung, nur Erstberatung und Akteneinsicht - alles andere muß selbst gezahlt werden!).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

War mit der eigenen Bewerbung vielleicht auch etwas nicht ganz korrekt?

Das kann ich mir nicht vorstellen - immerhin bezieht sich die Vorladung v.a. auf den Zeitraum, in dem die Mails versendet wurden (Datum der ersten Mail/"Bewerbung" bis Datum der letzten Mail/"Bewerbung"(?))- und ich weiß gewiss, dass ich nichts an meinen Unterlagen gedreht habe, auch weil ich im Erstgespräch angeboten hatte, die originalen Unterlagen mitzubringen um diese mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen zu vergleichen.

Vielleicht stören auch die negativen Äußerungen in den Mails bzw. der angehängten PDF bei den schwachsinnigen Bewerbungen.

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#19
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Dannon):
...auch weil ich im Erstgespräch angeboten hatte, die originalen Unterlagen mitzubringen um diese mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen zu vergleichen.

Warum sollte man sowas anbieten? War da etwas unklar?
Davon ab ist es m.E. nicht strafbar, Fantasiebewerbungen über Fake-accounts zu verschicken. Jedenfalls nicht, wenn da nicht noch mehr dazukommt.


Zitat (von Dannon):
Vielleicht stören auch die negativen Äußerungen in den Mails bzw. der angehängten PDF bei den schwachsinnigen Bewerbungen.

Das wären dann aber auch andere Tatbestände.

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

269 StGB dürfte durch die falschen Bewerbungen ohne weiteres gegeben sein. 269 ist die elektronische Form der Urkundenfälschung. Eine falsche Bewerbung ist eine falsche Urkunde (es werden ja sicherlich nicht nur die Anschreiben gewesen sein, sondern auch Zeugnisse etc.) . Täuschung im Rechtsverkehr ist auch gegeben, da der Firma glaubhaft gemacht werden sollte dass diese Personen sich tatsächlich bei der Firma bewerben.

Die Spam-E-Mails die ansonsten keinen Straftatbestand (etwa Beleidigung) erfüllen werden eine untergeordnete bzw eigentlich gar keine Rolle spielen. Zehn solcher Mails reichen für der Tatbestand der Nachstellung noch nicht aus.

Vielleicht sollte man mal in Erwägung ziehen die ganze Sache unumwunden zuzugeben und eine schriftliche Aussage an die Polizei zu schicken, wenn man sich die Anreise nicht leisten kann.

Einen Anwalt kann man sich zur Not auch dann noch nehmen, wenn ein Strafbefehl mit einer exorbitant hohen Strafe erlassen werden sollte.

Ansonsten lohnt ein Anwalt nicht. Eine Geldstrafe würde der niemals soweit niedriger angesetzt bekommen, dass sein Honorar dabei herausspringen würde. Und als "Einstellungsbegleiter" kostet ein Anwalt min. 800 €.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.09.2018 18:57

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#21
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte man sowas anbieten? War da etwas unklar?

Tatsächlich habe ich eine Unterlage vergessen und diese per Mail nachgereicht und ich hatte gemeint, dass ich zum Zweitgespräch dann auch meine originalen Unterlagen mitbringen könnte, falls dies denn gewünscht seie.

Davon ab ist es m.E. nicht strafbar, Fantasiebewerbungen über Fake-accounts zu verschicken. Jedenfalls nicht, wenn da nicht noch mehr dazukommt.

Können Sie mir dafür ein Beispiel geben? Denn außer den Emails ohne Absendername und einigen Fantasiebewerbungen mit falschen Daten, von welchen ich ausging, dass diese automatisch aussortiert werden - bei der einen oder anderen Bewerbung habe ich allerdings in der Onlinemaske auch die Mailadresse und die Daten (Name + Email) des Recruiters verwendet...

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#22
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Täuschung im Rechtsverkehr ist auch gegeben, da der Firma glaubhaft gemacht werden sollte dass diese Personen sich tatsächlich bei der Firma bewerben.

Genau das vermag ich aber nicht zu erkennen. Insbesondere bei offensichtlich "schwachsinnigen" Bewerbungen mit "negativen Äußerungen." Aber gut, für sowas ist ein Ermittlungsverfahren ja auch da.

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#23
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Dannon):
bei der einen oder anderen Bewerbung habe ich allerdings in der Onlinemaske auch die Mailadresse und die Daten (Name + Email) des Recruiters verwendet...

Als Absender?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Absender?

Eine falsche Bewerbung ist eine falsche Urkunde (es werden ja sicherlich nicht nur die Anschreiben gewesen sein, sondern auch Zeugnisse etc.) .

Nur in der Onlinemaske. Ich habe niemals eine vollständige Fantasiebewerbung aufgesetzt, das wäre mir zu viel Aufwand gewesen. Über den Daumen würde ich sagen, dass es in etwa 5 "Bewerbungen" waren. Konkret war es eine Seite, von der ich ausging, dass diese ohne Umwege entweder automatisch oder spätestens bei manueller Sichtung aufgrund von Schwachsinn rausfliegt.


Einen Anwalt kann man sich zur Not auch dann noch nehmen, wenn ein Strafbefehl mit einer exorbitant hohen Strafe erlassen werden sollte.

Ansonsten lohnt ein Anwalt nicht. Eine Geldstrafe würde der niemals soweit niedriger angesetzt bekommen, dass sein Honorar dabei herausspringen würde. Und als "Einstellungsbegleiter" kostet ein Anwalt min. 800 €.


Halten Sie ersteres für wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn ich die ganze Sache nach Akteneinsicht zugebe und mich entsprechend geständig verhalte und die sonstigen Umstände bedenken?


-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Nein, halte ich nicht für sonderlich wahrscheinlich, deswegen halte ich ja auch einen Anwalt in diesem Fall für überflüssig.

Zitat:
Können Sie mir dafür ein Beispiel geben?


Eine Bewerbung von Donald Duck aus Entenhausen, mit Zeugnis der Gustav-Gans-Akademie und Angabe der letzten Tätigkeit als Hausmeister im Geldspeicher von Onkel Dagobert in Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen Tick, Trick & Track Solutions :devil:

Falls die Bewerbungen tatsächlich unterhalb der "Urkundenschwelle" liegen sollten, wird man das auch bei der Staatsanwaltschaft erkennen, und das Verfahren entsprechend einstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Bewerbung von Donald Duck aus Entenhausen, mit Zeugnis der Gustav-Gans-Akademie und Angabe der letzten Tätigkeit als Hausmeister im Geldspeicher von Onkel Dagobert in Zusammenarbeit mit dem Subunternehmen Tick, Trick & Track Solutions

Nicht einmal an sowas habe ich gedacht - es war lediglich eine Seite mit ein paar Zeilen Text. Kein Anschreiben, kein Lebenslauf, keine Zeugnisse, keine Referenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Wie gesagt, wenn die Bewerbungen keine Urkundsqualität erreichen, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren von sich aus einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dannon
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank - das heißt, ich werde auf jeden Fall in nächster Zeit so oder so Post bekommen? Dann hoffe ich mal, dass es nicht reicht - auch wenn ich gerade festgestellt habe, dass ich auf der Seite einen Teil der vermeintlichen Emailsignatur des Recruiters hatte.

Dann werde ich mal so oder so versuchen, an einen Beratungsschein zu kommen....

PS: Eines weiß ich gewiss - ich werde mich künftig von derartigen Dummheiten weit fernhalten.

-- Editiert von Dannon am 22.09.2018 21:47

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

das heißt, ich werde auf jeden Fall in nächster Zeit so oder so Post bekommen? Vermutlich - der Versand von Einstellungsbescheiden wird aber gelegentlich schlicht vergessen, und dann hört man halt nichts mehr (zumindest bis man ausdrücklich nachfragt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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