Verlustbescheinigung beantragen

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
kl_ha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlustbescheinigung beantragen

Guten Tag

Ich habe durch eine Crowdfunding einen Totalverlust durch die Insolvenz der Firma erlitten.
Per E-mail versuchte ich eine Verlustbescheinigung vom Insolvenzverwalter der
insolventen Firma eine Verlustbescheinigung zu bekommen.
Der Insolvenzverwalter antwortete mir, da ich den erlitten Verlust sowieso nicht steuerlich geltend machen kann
ist es nicht gewillt mir eine Verlustbescheinigung auszustellen.

Da sich das durch ein BFH Urteil VIII R 13/15 geändert hat liegt der Insolvenzverwalter leider falsch.
Ich habe den Insolvenzverwalter darauf hingewiesen.
Leider habe ich bisher keine Antwort bekommen.

Meine Frage:
Habe ich als Gläubiger der Insolventen Firma das Recht vom Insolvenzverwalter eine Verlustbescheinigung
zu fordern b.z.w muss man da einen anderen Weg gehen?

Gruß
Klaus Harrer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Die Verlustbescheinigung (§ 43a Abs. 3 EStG ) wird von depotführenden Kreditinstituten ausgestellt. Dieser Fall liegt bei Ihnen nicht vor. Ihren wie auch immer gearteten Verlust müssen Sie auf anderem Wege ihrem FA erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Ihre eigentliche Frage betrifft weniger das Steuerrecht und sollte in einem anderen Forum gestellt werden.
Ggf. ergeben sich aus einer möglichen Pflicht noch Schadensersatzansprüche aus der nicht erteilten Verlustbescheinigung. Insolvenzverwalter kassieren lieber, als dass sie für die Gläubiger oder den Schuldner arbeiten würden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kl_ha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Mein FA hat mir jetzt eine Verlängerung zur Klärung des Sachverhalts.
Ich habe zwar eine vorläufige Verlustbescheinigung von der Crowdfunding
Plattform, aber mein FA akzeptiert die nicht.
Das wird aber je nach FA unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Klaus Harrer

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