Wie lange kann man Steuererklärung nachreichen? Was ergibt sich daraus?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
-Tom-
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange kann man Steuererklärung nachreichen? Was ergibt sich daraus?

Hallo zusammen,

wie so mancher Selbständiger habe ich lange Zeit meinen Kopf nicht für die Pflichtthemen gehabt.
Nun habe ich für 2016 eine Schätzung der Einkommenssteuer und für Umsatzsteuer eine Schätzung 2016, 2017, 1.&2. Vierteljahr 2018. Die Beträge sind natürlich erheblich, da das Finanzamt davon ausgeht, dass ich jeden Monat mehr verdiene.

Das ganze ist im Mahnverfahren auch schon recht weiter vorangerückt. Eine Belehrung brauche ich nicht, da ich den Fehler klar bei mir sehe. Nervös werde ich eher, da mir vorher nicht bewusst war, dass es quasi eine Straftat durch Steuerhinterziehung ist.

Wenn ich jetzt alle Steuererklärungen abgebe, werden dann die Schätzungen korrigiert?
Soweit ich das jetzt nachgelesen habe bewirkt eine Abgabe keine Änderung auf das aktuelle Verfahren. Jedoch habe ich gerade "Angst", dass eine "Verjährung" durch Ablauf der EInspruchsfristen stattfindet und ich die Steuern "ersatzlos" zahlen muss. Sprich (deutlich) mehr Steuern zahle als ich eigentlich hatte. Konkret ist die geschätzte Umsatzsteuervorauszahlung >50% der Einnahmen.

Ich freu mich auf Eure Antworten und hoffe den Sachverhalt etwas verdeutlichen zu können. Jetzt muss ich erstmal weiter Belege sortieren und hoffe das Thema nie wieder zu vernachlässigen.

Viele Grüße
Tom

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von -Tom-):
Wenn ich jetzt alle Steuererklärungen abgebe, werden dann die Schätzungen korrigiert?

Ja.
Zitat (von -Tom-):
Jedoch habe ich gerade "Angst", dass eine "Verjährung" durch Ablauf der EInspruchsfristen stattfindet und ich die Steuern "ersatzlos" zahlen muss.

Da "verjährt" nichts, die Schätzungen stehen sowieso unter Vorbehalt der Nachprüfung und können auch noch nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.126 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen