Moin Moin zusammen
Hier nun folgendes Problem. Wir sind Mieter einer Doppelhaushälfte. Das Nachbargrundstück wurde vor ca. 3 Jahren auf eine Höhe von ca. 2,30m aufgeschüttet und mit einer Mauer abgestützt. Das ein großer Teil der Mauer so nicht stehen dürfte, erkennt selbst ein Kleinkind. Die Schalbetonstein sind anstatt mit Beton lediglich mit Sand gefüllt, kiloschwere Fugen (ja, da gibt es sogar teilweise 5cm Fugen) fallen heraus und liegen im Garten, ein Fundament kann ebenfalls suchen da keines vorhanden ist. Steine setzen sich immer mehr und eine Ecke ist bereits um einen halben Meter abgesackt. Unser Vermieter sowie der Eigentümer der Mauer sind informiert. Ein Antrag auf bauaufsichtliche Überprüfung lehnt das Bauamt von mir allerdings ab. Immerhin bin ich nur der Mieter. Was meinen Vermieter und dem anderen Eigentümer angeht, ist erstmal zweitrangig. Darf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix? Entsprechende Bilder liegen dem Bauamt ebenfalls vor.
Stützmauer nicht standsicher
21. September 2018
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Frage vom 21. September 2018 | 07:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stützmauer nicht standsicher
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#1
Antwort vom 21. September 2018 | 07:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatAntrag auf bauaufsichtliche Überprüfung lehnt das Bauamt von mir allerdings ab. Immerhin bin ich nur der Mieter. Was meinen Vermieter und dem anderen Eigentümer angeht, ist erstmal zweitrangig. Darf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix? Entsprechende Bilder liegen dem Bauamt ebenfalls vor. :
Scheinbar ja.
Formulieren Sie schriftlich eine ordentliche Meldung des Mangels und fordern Sie den VM unter Fristsetzung auf diesen zu beheben. Brief mit Zustellungsnachweis.
#2
Antwort vom 21. September 2018 | 07:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der VM hat sich vom Nachbarn ein wenig einlullen lassen. Immerhin sieht er die Mauer urplötzlich doch nicht mehr so schlimm. Deswegen kann ich auf die anfangs dagewesene Hilfe unseres VM wohl nicht mehr hoffen. Da werd ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen. Danke für die Antwort am frühen Morgen und ein entspanntes Wochenende:)
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#3
Antwort vom 21. September 2018 | 07:52
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatDeswegen kann ich auf die anfangs dagewesene Hilfe unseres VM wohl nicht mehr hoffen. :
Der ist aber der einzige, der dir helfen kann.
#4
Antwort vom 21. September 2018 | 09:33
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatDer ist aber der einzige, der dir helfen kann. :
.. und - wenn tatsächlich Gefahr besteht - helfen MUSS!
#5
Antwort vom 21. September 2018 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDarf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix? :
Ja, darf es. Der Eigentümer ist hier zuständig.
ZitatDa werd ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen. :
Der dann ein paar hundert EUR kostet.
Ich würde den Vermieter erst mal gerichtsfeste Mitteilung über den Mangel und die Gefährdung machen.
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