Stützmauer nicht standsicher

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493781-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stützmauer nicht standsicher

Moin Moin zusammen :)
Hier nun folgendes Problem. Wir sind Mieter einer Doppelhaushälfte. Das Nachbargrundstück wurde vor ca. 3 Jahren auf eine Höhe von ca. 2,30m aufgeschüttet und mit einer Mauer abgestützt. Das ein großer Teil der Mauer so nicht stehen dürfte, erkennt selbst ein Kleinkind. Die Schalbetonstein sind anstatt mit Beton lediglich mit Sand gefüllt, kiloschwere Fugen (ja, da gibt es sogar teilweise 5cm Fugen) fallen heraus und liegen im Garten, ein Fundament kann ebenfalls suchen da keines vorhanden ist. Steine setzen sich immer mehr und eine Ecke ist bereits um einen halben Meter abgesackt. Unser Vermieter sowie der Eigentümer der Mauer sind informiert. Ein Antrag auf bauaufsichtliche Überprüfung lehnt das Bauamt von mir allerdings ab. Immerhin bin ich nur der Mieter. Was meinen Vermieter und dem anderen Eigentümer angeht, ist erstmal zweitrangig. Darf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix? Entsprechende Bilder liegen dem Bauamt ebenfalls vor.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb493781-30):
Antrag auf bauaufsichtliche Überprüfung lehnt das Bauamt von mir allerdings ab. Immerhin bin ich nur der Mieter. Was meinen Vermieter und dem anderen Eigentümer angeht, ist erstmal zweitrangig. Darf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix? Entsprechende Bilder liegen dem Bauamt ebenfalls vor.


Scheinbar ja.

Formulieren Sie schriftlich eine ordentliche Meldung des Mangels und fordern Sie den VM unter Fristsetzung auf diesen zu beheben. Brief mit Zustellungsnachweis.

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#2
 Von 
fb493781-30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VM hat sich vom Nachbarn ein wenig einlullen lassen. Immerhin sieht er die Mauer urplötzlich doch nicht mehr so schlimm. Deswegen kann ich auf die anfangs dagewesene Hilfe unseres VM wohl nicht mehr hoffen. Da werd ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen. Danke für die Antwort am frühen Morgen und ein entspanntes Wochenende:)

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fb493781-30):
Deswegen kann ich auf die anfangs dagewesene Hilfe unseres VM wohl nicht mehr hoffen.


Der ist aber der einzige, der dir helfen kann.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der ist aber der einzige, der dir helfen kann.


.. und - wenn tatsächlich Gefahr besteht - helfen MUSS!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb493781-30):
Darf das Bauamt durch derartigen Fusch am Bau so einen Antrag einfach ablehnen in dem Sie sagen, ich sei nur der Mieter und ohne Zustimmung meines Vermieters passiert nix?

Ja, darf es. Der Eigentümer ist hier zuständig.



Zitat (von fb493781-30):
Da werd ich mir wohl oder übel einen Anwalt nehmen müssen.

Der dann ein paar hundert EUR kostet.

Ich würde den Vermieter erst mal gerichtsfeste Mitteilung über den Mangel und die Gefährdung machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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