Guten Tag,
mein Freund ist von seiner Ex - Frau der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation ( Al Qaida ) bezichtigt - und von ihr deswegen bei der Polizei angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und findet keine Beweise. Wenn alles abgeschlossen ist, kann seine Ex - Frau mit Ermittlungen von Amtswegen ( § 185
, § 186
, § 187 StGB
) rechnen oder muss mein Freund dies privatrechtlich anstrengen?
Führen falsche Beschuldigungen automatisch zu einem Strafverfahren gegen den Anzeigenden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Wenn alles abgeschlossen ist, kann seine Ex - Frau mit Ermittlungen von Amtswegen ( § 185 , § 186 , § 187 StGB ) rechnen
Wenn ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer wissentlich falschen Beschuldigung gegeben ist, ja.
Zitat:oder muss mein Freund dies privatrechtlich anstrengen?
"Privatrechtlich" gibt es in diesem Fall nicht. Er müsste Anzeige erstatten. Aber auch dabei braucht es einen Anfangsverdacht, damit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Ok, schwierig. Mein Freund kann seiner Geschiedenen nicht nachweisen, dass diese mit Absicht und wissentlich bei der Polizei falsche Anschuldigungen gemacht hat.
,,Aber auch dabei braucht es einen Anfangsverdacht, damit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird."
Können Sie den ,,Anfangsverdacht" dazu konkretisieren? Denn ich habe geglaubt, dass, wenn im Ermittlungsverfahren nichts belastendes - bzw. nichts gefunden wird, um die Anschuldigung seiner Ex - Frau auch beweisen zu können, die Staatsanwaltschaft dann ein Verfahren gegen die Anzeigende einleitet, weil Sie nun verdächtigt wird, leichtfertig und ungerechtfertigt Rechtsmittel missbräuchlich genutzt zu haben.
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Zitat:Denn ich habe geglaubt, dass, wenn im Ermittlungsverfahren nichts belastendes - bzw. nichts gefunden wird, um die Anschuldigung seiner Ex - Frau auch beweisen zu können, die Staatsanwaltschaft dann ein Verfahren gegen die Anzeigende einleitet,
Nein. Wenn das so wäre würden z.B. Polizeibeamte viele hundert Verfahren gegen sich ansammeln, näml. immer dann wenn sie eine Anzeige geschrieben haben und der Angezeigte nicht verurteilt wird.
Zitat:weil Sie nun verdächtigt wird, leichtfertig und ungerechtfertigt Rechtsmittel missbräuchlich genutzt zu haben.
Sie meinen sicher nicht "Rechtsmittel". Ein Rechtsmittel ist es, wenn man gegen eine schon ergangene Entscheidung der Justiz Beschwerde erhebt, Einspruch einlegt usw. Das Erstatten einer Anzeige ist kein Rechtsmittel.
Und für eine "falsche Verdächtigung" reicht Leichtfertigkeit nicht aus. Was auch richtig ist, denn sonst würde sich niemand mehr trauen, irgendetwas anzuzeigen, in der -dann berechtigten- Angst selbst bestraft zu werden, weil man dem Täter nichts nachweisen kann.
Zitat:Können Sie den ,,Anfangsverdacht" dazu konkretisieren?
Ein Anfangsverdacht (in diesem Fall) ist, wenn es tatsächliche, zureicheichende Anhaltspunkte gibt, dass die Frau wissentlich gelogen hat.
,,denn sonst würde sich niemand mehr trauen, irgendetwas anzuzeigen, in der -dann berechtigten- Angst selbst bestraft zu werden, weil man dem Täter nichts nachweisen kann."
Das ist ein Argument. Ansonsten, Sie haben uns weitergeholfen. Vielen Dank.
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