Hallo,
Meine Frage ist, ob ich in folgendem Fall Umsatzsteuer auf der gestellten Rechnung ausweißen muss:
Ein Künstler aus Malaysia hat in Frankreich eine Ausstellung, die ich dort fotografiert habe. Die Rechnung geht an die malaysische Adresse des Künstlers.
Ich vermute mal der Künstler muss durch das reverse-charge-Verfahren die Umsatzsteuer selbst in Malaysia abführen. Ich stelle also eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer. Stimmt das?
Dankeschön!
Umsatzsteuer bei Dienstleistung im Außland
19. September 2018
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Frage vom 19. September 2018 | 13:40
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Dienstleistung im Außland
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#1
Antwort vom 20. September 2018 | 21:58
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
M.E. wäre der Ort tatsächlich nach § 3a Abs. 2 UStG
in Malaysia und daher in Deutschland nicht steuerbar. Ob es dort ein RCV gibt, ist mir nicht bekannt.
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers muss durch Sie jedoch nachgewiesen werden, gem. A 3a.2. Abs. 11 UStAE!
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