Umsatzsteuer bei Dienstleistung im Außland

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Dienstleistung im Außland

Hallo,
Meine Frage ist, ob ich in folgendem Fall Umsatzsteuer auf der gestellten Rechnung ausweißen muss:

Ein Künstler aus Malaysia hat in Frankreich eine Ausstellung, die ich dort fotografiert habe. Die Rechnung geht an die malaysische Adresse des Künstlers.

Ich vermute mal der Künstler muss durch das reverse-charge-Verfahren die Umsatzsteuer selbst in Malaysia abführen. Ich stelle also eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer. Stimmt das?
Dankeschön!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

M.E. wäre der Ort tatsächlich nach § 3a Abs. 2 UStG in Malaysia und daher in Deutschland nicht steuerbar. Ob es dort ein RCV gibt, ist mir nicht bekannt.
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers muss durch Sie jedoch nachgewiesen werden, gem. A 3a.2. Abs. 11 UStAE!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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