Verweigerung des vertraglich vereinbarten Honorars

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499752-99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung des vertraglich vereinbarten Honorars

Wie ist folgender Sachverhalt zu bewerten? Ich habe einen Ghostwriter beauftragt mir einen Fachartikel zu schreiben, nur war dies leider auch sehr teuer. Der Artikel ist gut und ich beabsichtige ihn auch verwenden. Meiner Meinung nach sind solche Verträge aber ohnehin sittenwidrig, so dass ich überlege, das Resthonorar nicht zu bezahlen.
Nun meine Frage: Kann ich auf Sittenwidrigkeit plädieren, das Honorar verweigern und den Artikel dennoch verwenden? Wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Ghostwriter dennoch Forderungen an mich zu stellen? Kann er auf Vertragserfüllung, also Zahlung des vereinbarten Honorar klagen?


-- Editiert von Moderator am 19.09.2018 18:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go499752-99):
Meiner Meinung nach sind solche Verträge aber ohnehin sittenwidrig

Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt deine Entscheidung. Imho handelt es sich um einen normalen Werkvertrag.

Zitat (von go499752-99):
so dass ich überlege, das Resthonorar nicht zu bezahlen.
Würde ich nicht tun.

Zitat (von go499752-99):
Der Artikel ist gut und ich beabsichtige ihn auch verwenden.
Die Leistung wurde erbracht und abgenommen. Die Zahlung ist demnach fällig.


Zitat (von go499752-99):
Kann ich auf Sittenwidrigkeit plädieren, das Honorar verweigern und den Artikel dennoch verwenden?
Prinzipiell ja. Wer sollte dich den aufhalten? Der liebe Gott greift viel zu selten ein..

Zitat (von go499752-99):
Kann er auf Vertragserfüllung, also Zahlung des vereinbarten Honorar klagen?
Eindeutig ja




Erwarte hier keine Anleitung für solche Spielchen!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von go499752-99):
Meiner Meinung nach sind solche Verträge aber ohnehin sittenwidrig

Und die begründet sich wie?



Zitat (von go499752-99):
Kann ich auf Sittenwidrigkeit plädieren, das Honorar verweigern und den Artikel dennoch verwenden?

Klar.



Zitat (von go499752-99):
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Ghostwriter dennoch Forderungen an mich zu stellen?

Alle die die Gesetze und Gerichtsbarkeit hergeben.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage, gerichtliche Geltendmachung des Restbetrages, Fordern von Schadenersatz, ...



Zitat (von go499752-99):
Kann er auf Vertragserfüllung, also Zahlung des vereinbarten Honorar klagen?

Ja.

Dazu käme dann noch die strafrechtliche Seite (Betrug / versuchter Betrug, Urheberrechtsverletzung, ..)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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