Verhindert durch haft bei meldepflicht

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michelangel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhindert durch haft bei meldepflicht

Guten Morgen.
Ich muss mich 2 mal die woche bei der Polizei melden.
Beim letzten Besuch würde ich dort behalten weil in einer anderen Sache eine HB erlassen wurde
So konnte ich einen Termin zur Meldepflicht nicht einhalten. Jetzt habe ich Panik das der aufgehobene HB mit der Auflage zur Meldepflicht wieder aktiviert wurde vom Gericht uns ich beim nächsten Besuch wieder festgehalten werde. Kann das sein ? Sollte ich dann den Beamten die Bescheinigung der JVA vorlegen das ich zu der Zeit in U-haft war ?
Wäre schöne wenn einer hilft. Hane wirklich Panik.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Jetzt habe ich Panik das der aufgehobene HB mit der Auflage zur Meldepflicht wieder aktiviert wurde vom Gericht


Der HB kann nicht aufgehoben gewesen sein, sondern allenfalls außer Vollzug gesetzt worden sein. Es ist schon gut möglich, dass er aufgrund der "Nicht-Meldung" wieder in Vollzug gesetzt wurde, wenn man sich nicht die Mühe gemacht hat, mal die zentrale Haftdatei zu checken.

Stammen beide Haftbefehle vom selben Gericht?

Wie lange bist Du jetzt schon wieder frei?

Am schlauesten wäre es in jedem Fall von sich aus und sofort telefonisch Kontakt zum zust. Ermittlungsrichter des HB Nr. 1 aufzunehmen und sich nach dem Status zu erkundigen. Wenn er wieder aktiv ist, muss man die Sachlage erklären, die Haftbescheinigung hinfaxen und hoffen, dass er HB wieder außer Vollzug gesetzt wird.

Es "drauf ankommen zu lassen", ob man bei der nächsten Meldung verhaftet wird oder nicht, wird mit Sicherheit dazu führen, dass es zumindest für einige Tage wieder in den Bau geht (wenn der HB reaktiviert wurde).

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.09.2018 13:44

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