Artikel in Facebook-Gruppe verkauft, Käufer besteht auf Abholung und meldet sich nicht mehr

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
234890098
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel in Facebook-Gruppe verkauft, Käufer besteht auf Abholung und meldet sich nicht mehr

Hallo liebe 123recht-Gemeinde!

Ich habe vor wenigen Tagen in einer holländischen Facebookgruppe für Rundfunktechnik eine Soundkarte zum Verkauf angeboten. Kurz darauf kontaktierte mich jemand und nach kurzen Verhandlungen sind wir uns preislich einig geworden. Da die Karte noch bis Freitagabend in Betrieb ist (da findet ein größerer Umbau statt), habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich die Karte gerne ab Samstagvormittag verschicken kann.
Er meinte darauf, dass es seinerseits keinen Druck gäbe, wenn der sich drauf verlassen könne. Der Käufer besteht allerdings auf Abholung. Ich muss dazu sagen, dass der Käufer aus Holland kommt und über 550km entfernt wohnt - deshalb macht mich das Bestehen auf Abholung etwas stutzig (die Karte ist sehr klein, passt in ein kleines Päckchen). Die Karte hat einen Wert etwa 520 Euro.
Ich habe den Käufer daraufhin gestern nochmals gefragt, ob ein Versand nicht doch eher geeignet wäre und habe daraufhin keine Antwort erhalten. Da der Nutzer nachweislich ständig auf Facebook aktiv ist, jedoch nicht auf meine Nachricht reagiert hat, habe ich ihm heute eine weitere Nachricht geschickt, in der ich darauf hingewiesen habe, dass ich keine Abholung vor Ort anbiete und die Karte verschicken kann. Gleichzeitig habe ich dem Käufer eine Frist bis morgen um 14:00 Uhr gesetzt und bis Ablauf dieser Frist eine verbindliche Zu- oder Absage verlangt und ihn informiert, dass ich die Karte nach Ablauf der Frist an jemand anderen verkaufen werde.

Meine Fragen nun: Ist diese Frist rechtskräftig? Kann der Käufer im Nachhinein auf die Karte bestehen und kann er auf eine Abholung pochen?

Ich würde mich sehr über euere Mithilfe freuen. Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von 234890098 am 18.09.2018 23:18

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 234890098):
und nach kurzen Verhandlungen sind wir uns preislich einig geworden.

Nur über den Preis? Oder ist davon auszugehen, dass es von Dir und ihm eine verbindliche Zusage zum Abschluss des Kaufvertrages gab? Dann wäre der Drops gelutscht.

Und bitte den möglichen Vertragsabschluss objektiv beurteilen.

Falls es noch keinen Abschluss gab, kannst du die Abholung ausschließen.

Frage bleibt- was das soll.

Berry

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich halte die Frist für bei weitem zu kurz! Sie begeben sich auf dünnstes Eis, meiner Meinung nach.

Bei einem Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über - vielleicht will er das vermeiden oder er ist eh gerade in der Gegend. Gründe gibt's viele, was spricht denn dagegen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
234890098
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Ich kann schwer einschätzen, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wir haben uns auf den Preis geeinigt und der Käufer hat den Wunsch geäußert, den Artikel abzuholen. Ich habe gesagt, dass mir Versand lieber wäre und das außerdem deutlich preiswerter wäre (geht ja auch versichert). Seitdem ist Funkstille. Wann und wie wurde bisher nicht abgemacht.
Ich möchte eine Abholung vermeiden, da ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht habe, dass die Käufer dann gerne mal "ausversehen" zu wenig Geld mit haben oder vor Ort noch den Preis drücken wollen. Auch scheint es mir etwas verdächtig, für eine 500 Euro Soundkarte über 1000km Fahrt auf sich zu nehmen.
Ich habe die Frist so kurz gewählt, da ich ständig (jetzt auch) sehe, dass der Käufer bei Facebook online ist, aber dennoch nicht reagiert. Was wäre denn eine rechtlich annerkannte Frist? Gibt es sowas überhaupt?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von 234890098):
Meine Fragen nun: Ist diese Frist rechtskräftig?

Sofern ein keine anderen - vertraglich oder konkludent vereinbarten Zeitfaktoren gibt - wäre 14 Tage eine angemessene Frist.
Und natürlich müsste diese Fristsetzung auch den Käufer erreichen, dies muss auch gerichtsfest nachweisbar sein. Dafür gibt es hier keine Anzeichen.



Zitat (von 234890098):
Da der Nutzer nachweislich ständig auf Facebook aktiv ist

Und dieser Nachweis sieht wie genau aus? Immerhin ist er ja über 500 km weit entfernt, wie will man ihn da sehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
234890098
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen. Bei Facebook sieht man wenn ein Nutzer online ist neben dem Namen einen grünen Punkt. Außerdem steht im Chatverlauf immer der aktuelle Status "jetzt aktiv" bzw "zuletzt aktiv vor X Minuten". Da die Nachricht laut Facebook zugestellt wurde, müsste dies doch als Nachweis genügen, dass die Nachricht angekommen ist. Ich kann die Frist natürlich gerne verlängern aber ich will vermeiden, jetzt so lange auf der Karte sitzenzubleiben, bis sich der Käufer (wenn überhaupt) doch mal bequemt, zurückzuschreiben.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von 234890098):
Bei Facebook sieht man wenn ein Nutzer online ist neben dem Namen einen grünen Punkt. Außerdem steht im Chatverlauf immer der aktuelle Status "jetzt aktiv" bzw "zuletzt aktiv vor X Minuten".

Das zeigt nur an, das ein Gerät eingeloggt ist. Wer davor sitzt, ob überhaupt einer davor sitzt, zeigt das zu 0,0 an. Auf den "Nachweis" würde ich mich nicht verlassen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch scheint es mir etwas verdächtig, für eine 500 Euro Soundkarte über 1000km Fahrt auf sich zu nehmen.
Und mir erscheint es verdächtig, wenn ein Verkäufer keinesfalls eine persönliche Übergabe wünscht. So kann es gehen.

Zitat:
da ich in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht habe, dass die Käufer dann gerne mal "ausversehen" zu wenig Geld mit haben
Dann kannst du ihm ja sicher den Weg zum nächsten Geldautomaten zeigen.

Zitat:
oder vor Ort noch den Preis drücken wollen.
Na und, sei doch froh wenn es so unkompliziert läuft. Oder fändest du einen Rechtsstreit wegen Mängeln besser?
Außerdem ist es dann doch sogar ein Vorteil das er so weit gefahren ist. Jemand der den Aufwand und die Kosten aufgewendet hat, der fährt sicher nicht wegen ein paar Euro ohne den Gegenstand zurück.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 234890098):
Ich kann schwer einschätzen, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.


Das ist suboptimal. Dann würde ich alle Bedenken hinten anstellen und dem Käufer die gewünschte Abholung ermöglichen und es beim nächsten Mal gleich von Anfang an anders gestalten.

Auf Nachverhandlungen musst Du Dich nicht einlassen. Deine Fristsetzung kannst Du Dir bei diesem ungeklärten Sachverhalt eigentlich sparen. Sie läuft, einen wirksamen Kaufvertrag unterstellt, ins Leere.

Berry

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich bin bestimmt 8x pro Tag bei Facebook als eingeloggt zu sehen. Meine Nachrichten lesen ich alle 8 bis 12 Tage mal. Das Einloggen hat also nichts zu sagen in Bezug auf "Die Nachricht ist gewiss gelesen worden".

Sie sollten am besten ein Einwurfeinschreiben senden, wenn Ihnen die Adresse bekannt ist. Wenn nicht, muß es halt eine Mail tun, aber da wird's halt mit der Nachweisbarkeit, daß ihn die Nachricht mit der Frist erreicht hat, schwammig.

Und wer weiß, was die Entfernung angeht, vielleicht wohnt seine Freundin in Ihrer Nähe ;) . Darüber würde ich mir jedenfalls keine Gedanken machen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
234890098
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Daran ist ja an sich nichts auszusetzen :-) Allerdings war es in diesem Fall so, dass immer sofort eine Antwort kam, bis ich gesagt habe, dass mir der Versand lieber wäre. Und ich geh doch auch nicht alle paar Minuten zum Briefkasten, schaue rein und denk mir dann "nä, den leere ich in 8 Tagen aus". Ich finde als Käufer hat man auch eine gewisse Verpflichtung, in angemessenem Zeitrahmen auf Nachrichten zu reagieren. Ich erwarte keine sofortige Antwort aber der letzte Schriftverkehr war am Sonntag, da wäre bestimmt mal eine Minute Zeit gewesen, um zumindest eine kurze Info zu schreiben.

Weder Email noch Adresse sind bekannt, es gibt bisher leider nur Kontakt über Facebook. Eine Telefonnummer ist auch nicht hinterlegt.

-- Editiert von 234890098 am 21.09.2018 00:54

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