schriftliche Strafanzeige nicht an die KriPo senden?

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
schriftliche Strafanzeige nicht an die KriPo senden?

Strafanzeigen können ja im Onlineportal der Polizei oder auf jedem Polizeirevier erstattet werden ... egal ob mündlich, schriftlich oder via Email. So zumindest in Leipzig. Dumm nur, wenn sich die Gründe für die Erstattung von Strafanzeigen häufen und diese dann aufgrund eigenen Umzuges von verschiedenen Polizeirevieren bearbeitet werden, obwohl sie die gleichen Straftaten und den selben Täter betreffen.

In vorliegender Angelegenheit geht es darum, dass ein und die selbe Person seit Beginn diesen Jahres immer und immer wieder Onlinebezahlungen via Sepa-Lastschriftverfahren über mein Konto abwickelt, also die Bezahlung für seine Onlinebestellungen von meinem Konto abbuchen lässt. Natürlich konnte ich die Abbuchungen immer wieder zurückbuchen lassen. Aber für wenigstens zwei Tage konnte ich jedes mal über keine Gelder mehr verfügen, da mein Konto aufgrund der Abbuchungen überzogen oder am Limit war.

Ich erstattete jedes Mal via Email Strafanzeige. Diese wurden dann jedoch aufgrund meines Umzuges innerhalb der Stadt an verschiedene Polizeireviere weitergeleitet. Die Anzeigen von Februar werden also im PR Süd bearbeitet, spätere dann in West, wieder spätere dann in Ost (nur Beispiele). Das führte dazu, dass die Anzeigen vom Februar bereits bei der StA liegen, die anderen folgenden noch nicht einmal bearbeitet sind und seit Monaten auf Halde liegen. Irgendwann meinte dann ein Beamter am Telefon, dass es sinnvoll wäre, eine gegenständliche und künftige Strafanzeigendirekt an den momentanen Sachbearbeiter der letzten Strananzeigen zu senden, ihm dann auch mitzuteilen, welche Vorgangsnummern in den letzten Monaten ebenfalls anliegen. Hierfür bekam ich die dienstliche Emailadresse des zuständigen Beamten bei der Kripo des momentan zuständigen Einzugsgebietes. Dorthin sendete ich auch fortan die Strafanzeigen zu jedem weiteren Abbuchungsvorgang.

Doch den zuständigen Beamten zu erreichen ist wie ein Fünfer im Lotto. Telefonisch habe ich ihn noch nie erreichen können. Auch nicht über seine Dienststelleneinwahl. Also konnte ich nur schriftlich nachfragen und schickte Emails - denn ich wollte schon gern die Vorgangsnummern zu den Anzeigen und eventuell auch mal einen Hinweis auf den Bearbeitungsstand.

Irgendwann erhielt ich dann Antworten via Email wie: "Meine Mailanschrift ist kein Anzeigenportal" oder "kein Polizeinotruf, keine Strafanzeigenadresse" ... "Für neue Anzeigen nutzen Sie bitte den Anzeigendienst eines Reviers oder das Onlineportal".
Doch genau der Anzeigendienst seines eigenen Revieres hatte mir ja diese Emailadresse gegeben und mich gebeten, die Anzeigen direkt an diesen - den zuständen Bearbeiter - zu senden.

Ich hatte dann eine Ladung als Zeuge erhalten, deren Termin ich unter keinen Umständen wahrnehmen konnte. Da eine telefonische Kontaktaufnahme gewohnheitsgemäß nicht möglich war, sendete ich einige Tage vor dem Termin eine Email an seine Emailadresse. Seither ruht auch hier der See still.

Nun zu meiner Frage. Ist die Vorgehensweie des Beamten eigentlich korrekt? Darf er mir untersagen, ihm auf seine dienstliche Emailadresse Folgestraftaten mitzuteilen? Muss ich wirklich bei erneuten Straftaten, die im Zusammenhang mit dneen stehen die er gerade bearbeitet, dienstliche Umwege gehen?
Zu einem Vertrauensaufbau jedenfalls trägt dieser Beamte in meinen Augen nicht bei. Für mich spricht dieses Verhalten in etwa: Nerv mich nicht, geh mir nicht mit weiteren Anzeigen auf den Keks. Schick die mal übers Onlineportal, vielleicht flattert sie ja dann auf dem Schreibtisch eines anderen Kollegen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Dort werden auch gegebenenfalls verschiedene Strafanzeigen zusammen geführt.

wirdwerden

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#2
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Rockylinie):
Die Anzeigen von Februar werden also im PR Süd bearbeitet, spätere dann in West, wieder spätere dann in Ost (nur Beispiele). Das führte dazu, dass die Anzeigen vom Februar bereits bei der StA liegen, die anderen folgenden noch nicht einmal bearbeitet sind und seit Monaten auf Halde liegen.

Wo ist denn das Problem? Würde eine zentrale Bearbeitung irgendwas ändern?

btw: Ist der Täter bekannt? Kann man dem nicht mal einen Riegel vorschieben?

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#3
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke schon, dass eine zentrale Bearbeitung entwas ändern würde. Denn obwohl der Täter bekannt ist, wird seinem Treiben seit Februar diesen Jahres keinerlei Einhalt geboten. Er lässt feucht-fröhlich und offenbar völlig unbehelligt weiterhin von fremden Konten abbuchen. Die Frage, ob man dem nicht mal einen Riegel vorschieben könne, ist in meinen Augen durchaus berechtigt.

Natürlich wird alles irgendwann mal bei der StA zusammenlaufen. Doch bis das geschieht wird der Sache eben keinerlei Einhalt geboten. Allein ich habe derzeit 6 Strafanzeigen in 6 Fällen wegen dieser Abbuchungen gegen den Täter erstattet. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Täter noch anderer Konten bedient.
Es ist für mich schwer nachvollziehbar, dass der Täter trotz mehrerer Anzeigen nunmehr seit 7 Monaten unbehelligt aggieren kann. Kaum glaubt man, es zieht langsam Ruhe ein, kommt die nächste Abbuchung und bringt einen in finanzielle Schwierigkeiten. Würden die Strananzeigen zentral bearbeitet ( also in einer Hand) läge der StA zwischenzeitlich eine geballte Ladung an Straftaten vor, in der sie weitere Entscheidungen treffen könnte. So aber sind die letzten Anzeigen noch nicht einmal in Bearbeitung ... werde ich zunächst als Zeuge zur Vernehmung geladen. Das zeugt davon, dassd da noch rein garnichts bewegt ist. Was soll ich auch als Zeuge aussagen? Ich kann doch schließlich nur die Kontoauszüge vorlegen und die telefonischen Infos der Unternehmen, die von meinem Konto abbuchen lassen. Und aus denen geht eindeutig der Täter hervor. All diese Infos stehen in meinen Strafanzeigen bzw. wurden ihnen als Belege beigefügt. Auch die Umstände, wie der Täter an meine Kontodaten gelangte.

Meine Bedenken sind die, dass die ersten Strafanzeigen wegen Geringfügigkeit oder mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden könnten ... während die letzten Strafanzeigen noch nicht einmal von der Kripo bearbeitet wurden. Schließlich sind da Strafanzeigen aus den Monaten Februar und Mai dabei, zu denen ich als Zeuge gehört werden soll und die der StA noch garnicht vorliegen.

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#4
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist der StA durchaus bekannt, dass da aktuell noch weitere einschlägige Verfahren anhängig sind. Auch wenn mans oft nicht glaubt, aber die Verfolgungsbehörden machen sich die Hose auch nicht mit der Kneifzange zu.
Darüber hinaus ist es durchaus möglich, dass Vorgänge zusammengefasst wurden, ohne dass du davon weißt.

M.E setzt du hier an der falschen Stelle an. Die StA wird auch keine Möglichkeit haben, den Täter mittelfristig von weiteren Taten abzuhalten. Es sei denn es wird U-Haft beantragt, was eher abwegig ist. Und bis zur eventuellen Gerichtsverhandlung dauerts dann auch nochmal (mindestens) Monate.

Es gibt doch bestimmt Möglichkeiten, dein Konto zu schützen. Mal mit der Bank oder einem Rechtsanwalt gesprochen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):


Es gibt doch bestimmt Möglichkeiten, dein Konto zu schützen. Mal mit der Bank oder einem Rechtsanwalt gesprochen?


Ja, die gibt es. Ich habe die bisherigen Firmen, die (auch mehrfach) abgebucht haben, für Lastschriftabbuchungen von meinem Konto sperren lassen. Wenn der Täter nun also wieder bei diesen Firmen SepaMandate erteilt, werden diese sofort automatisch von meiner Bank zurückgewiesen. Ich kann das Lastschriftverfahren aber nicht gänzlichst sperren. Mit anderen Worten: Wenn der Täter bei neuen Firmen seine Betrügereien durchzieht, stehe ich vor dem selben Problem.

Es ist schon traurig zu sehen, wie machtlos man vor solchen Dingen ist. Aber noch viel trauriger ist es zu sehen, wie machtlos unsere Justiz dagegen zu sein scheint. Es geht m.E. doch nicht nur darum, Straftaten zu ahnden sondern auch darum, Straftaten zu verhindern. Und wenn es sich abzeichnet, dass ein Täter immer und immer wieder "zuschlägt" dann besteht doch eigentlich Wiederholungsgefahr, die ein Haftgrund ist. Klar, der Schaden ist beri mir letztlich NULL, da ich ja zurückbuche. Aber letztlich betrügt er ja die Firmen, denen er das Lastschriftmandat erteilt. Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die keine Strafanzeige erstatten, wenn die merken, dass das Mandat platzt. Also muss doch auch aus anderer Richtung was gegen den Täter laufen. Ich glaube, unsere Justiz ist lediglich heillos überlastet und öffnet damit solchen Tätern Tor und Tür.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und einfach ein anderes Konto eröffnen? Diese Kontonummer ist dem Täter dann nicht bekannt. Das halte ich für am energiesparendsten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Ermittlungsbehörde ist der Staatsanwalt. Was der tut oder lässt, das weisst Du doch gar nicht. Man kann da ja einfach mal eine Standanfrage halten. Ohne eine solche wird er Dir kaum mitteilen, was da abgeht bzw. abgegangen ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Ermittlungsbehörde ist der Staatsanwalt. Was der tut oder lässt, das weisst Du doch gar nicht. Man kann da ja einfach mal eine Standanfrage halten. Ohne eine solche wird er Dir kaum mitteilen, was da abgeht bzw. abgegangen ist.

wirdwerden


Genau das habe ich auch getan und dabei erfahren, dass die erste meiner Anzeigen wieder bei ihr zur weiteren Ermittlung liegt - gemeint ist hier die Anfrage beim abbuchenden Unternehmen, also z.Bsp. die Anforderung aller Daten des Auftraggebers und somit des Täters. Von weiteren Strafanzeigen sei ihr jedoch nichts bekannt und sie bat mich, ihr eine "Zusammenfassung" aller von mir gegen den Täter erstatteten Strafanzeigen zukommen zu lassen. Da diese erste Strafanzeige jedoch eine Abbuchung durch das Unternehmen namens Global Collect B.V. betrifft, wird es sie StA schwer haben. Denn Clobal Collect B.V. ist nach eigenen Recherchen nicht dafür bekannt, Kundendaten herauszugeben und die Macht der StA endet vermutlich an der Bundesgrenze. Spätestens an dieser Stelle werden dann wohl die allermeisten dieser Ermittlungsverfahren eingestellt werden, was mich ja auch zu meiner Einschätzung unter Antwort Nr. 3 dieses Threads veranlasste.

Was letztlich jedoch das eigentlich interessante ist: die einzelnen Strafanzeigen wurden eben nicht wie in Antwort Nr. 1 zusammengeführt. Da muss man als eigentlich juristisch unbeleckter ganz offensichtlich erst eigene Initiativen ergreifen.

Aber ich bedanke mich an dieser Stelle für alle Antworten - es ist letztlich sicher kein Riesen-Ding. Es ist halt ärgerlich wenn einem jemand immer und immer wieder im Konto rumpfuscht und dies irgendwie ebenso offensichtlich zumindest eine Unzeit lang völlig ungestraft tun kann. Der lacht sich sicher jedesmal einen, wenn er wieder auf diese Art irgendwo etwas abzockt und sich mein verärgertes Gesicht vorstellt wenn mein Konto mal wieder belastet wird.

Nachtrag:
Am Ende bleibt allerdings nach wie vor mein Unverständnis dafür, dass ich Folgeereignisse (also weitere Abbuchungen) nicht an die mir mitgeteilte Emailadresse des KriPo-Beamten senden dürfe, der diese Vorgänge bearbeitet. Sorry ... aber da greife ich mir mal eben schwungvoll an den Kopf ...

-- Editiert von Rockylinie am 19.09.2018 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nö, das stimmt so nicht. Die Strafanzeigen gehen alle zu der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dort werden sie üblicherweise zusammen gefasst. Das kann natürlich dauern, und der Staatsanwalt schickt dann eben die Akte bzw. die Teilakte zurück mit klarem Ermittlungsauftrag. Das ist hier geschehen. Zusätzlich werden alle Verfahren, unabhängig vom Ausgang, im jeweiligen System der Landeskriminalämter gespeichert.

Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob Du einen Anspruch auf Auskunft hast, und wenn ja, in welchem Umfang, Du bist ja nicht geschädigt. Und diese Auskunft darf Dir genau genommen nicht die Hilfstruppe der Polizei geben, sondern nur die Ermittlungsbehörde.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du bist ja nicht geschädigt.

wirdwerden


Na gaaanz so sehe ich das dann aber doch nicht. Immerhin konnte ich bis zur Rückbuchung, die schon mal zwei Tage oder übers Wochenende dauern konnte, nichts mehr einkaufen, da das Konto im Minus war. Als kleiner Rentner mit P-Konto kann das fatal sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Dort werden sie üblicherweise zusammen gefasst.

In der Praxis ist das leider oft Wunschdenken.
Zum einen dauert es oft erstaunlich lange, bis bei der Staatsanwaltschaft auffällt, dass mehrere Anzeigen zur gleichen Person eingehen und damit aus einer (vielleicht einstellungswürdigen) Einzeltat eine Serientat wird.
Zum anderen ist (leider) gerade bei Staatsanwaltschaften das Phänomen "die eine Hand weiß nicht was die andere tut" bisweilen stark ausgeprägt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rockylinie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Besser hätte ich es nicht formulieren können ... vielen Dank drkabo für diese Zusammenfassung, die ich übrigens auch schon in Antwort Nr. 8 dargelegt hatte.

Das von Ihnen genannte Phänomen ist offenbar auch bei der KriPo stark ausgeprägt; anderenfalls würden die einzelnen Dienststellen zum gleichen Täter und somit wie von Ihnen bezeichnet zur Serientat nicht aneinander vorbei ermitteln und schlicht ihre eigenes Süppchen kochen.
Für mich als Bürger und Betroffener (irgendwie ja auch als Geschädigter) kann es letztlich auch nicht Aufgabe sein, die einzelnen Süppchenkocher in ein Boot zu holen und dafür zu sorgen, dass man die kompletten Vorgänge sinnvoller Weise von einem Mitarbeiter bearbeiten lässt.

Ich für mich habs langsam aufgegeben ... meine Strafanzeigen sind zwischenzeitlich wie Vordrucke. Ich ändere nur das Datum und die Abbuchungsdaten, der Text bleibt der Selbe. Und alles geht mit den Kopien der Belege sowie einer Auflistung aller gleichgelagerten vorangegangenen Strafanzeigen via Email an den derzeitigen Bearbeiter bei der KriPo .... ob dem das nun passt oder nicht. Textet der mich noch mal so von oben herab zu und verweist mich noch einmal an das Anzeigen-Onlineportal im Internet, gibts als Reaktion eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
So langsam glaube ich, dass sich einige Beamte zu viel von unseren Politikern abschauen.

0x Hilfreiche Antwort

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