Schönheitsreparaturen bei Auszug nach 2 Jahren

16. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elnopp0
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Schönheitsreparaturen bei Auszug nach 2 Jahren

Hallo,

wir ziehen aus unserer jetzigen Wohnung wieder aus (nach 2 Jahren) und wollten wissen, welche "Schönheitsreparaturen" gemacht werden müssen.
Laut Aussage unseres Vermieters müssen die Decken gestrichen werden und die Tapete abgemacht werden.
Dabei ist zu wissen, dass wir die Wohnung so von den Vormietern übernommen haben (mit Tapeten und die Decken haben unsere Vormieter auch nicht gestrichen, da selbst die Löcher noch in der Decke waren).
Das Übergabeprotokoll haben wir damals unterschrieben.

Im Mietvertrag steht nun folgendes:
1. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen.
3. Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand.

Ist das so zulässig? Im Netz liest man häufig, dass generelle Klauseln nicht gültig sind und ich finde nach den zwei Jahren sieht die Wohnung auch alles andere als abgewohnt aus (wobei ja auch die Vormieter die Decken wohl nicht gestrichen haben).
Mit Tapete abmachen haben wir kein Problem, das würden wir natürlich machen (und natürlich die Löcher schließen). Allerdings ist Decke streichen schon eine andere Hausnummer und kostet für die Wohnung wohl um die 600,- € (80qm).
Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht und im Mieterbund sind wir auch nicht.

Danke schon mal für die Einschätzungen :-)

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Ist das so zulässig?


Ja, das ist so zulässig.

Die Klausel ist auch deswegen so zulässig, weil mit keinem Wort erwähnt wird, dass bereits nach 2 Jahren gestrichen werden muss oder Tapeten abgemacht werden müssen. Mit der Klausel muss man ggf. nach 10 Jahren Mietdauer streichen und selbst darüber kann man sich streiten.

Zitat:
Mit Tapete abmachen haben wir kein Problem, das würden wir natürlich machen (und natürlich die Löcher schließen).


Auch die Tapete muss nicht abgemacht werden. Löcher müssen ebenfalls nicht verschlossen werden, jedenfalls solange sich die Zahl der Löcher im üblichen Rahmen hält.

Zitat:
Laut Aussage unseres Vermieters müssen die Decken gestrichen werden und die Tapete abgemacht werden.


Dann sollte der Vermieter einen Blick in den Mietvertrag werfen. Darin ist mit keinem Wort erwähnt, dass das gemacht werden muss.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Elnopp0):
Das Übergabeprotokoll haben wir damals unterschrieben.

Von wem?
Und da steht was genau drin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elnopp0
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von hh):


Zitat:
Auch die Tapete muss nicht abgemacht werden. Löcher müssen ebenfalls nicht verschlossen werden, jedenfalls solange sich die Zahl der Löcher im üblichen Rahmen hält.


Zitat:
Dann sollte der Vermieter einen Blick in den Mietvertrag werfen. Darin ist mit keinem Wort erwähnt, dass das gemacht werden muss.


Das ist schon mal gut zu wissen, vielen Dank.
Allerdings haben wir keine Lust auf einen Rechtsstreit und versuchen uns natürlich erstmal gütlich zu einigen :-)


Zitat (von Harry van Sell):


Zitat:
Von wem?
Und da steht was genau drin?


Habe es nun endlich geschafft das Protokoll mal rauszukramen. Es handelt sich um das Wohnungsübergabeprotokoll am Tag des Einzugs.
Im Prinzip steht nix spannendes drin, nur die Zählernummern und Stände sowie dass die Wohnung in mängelfreiem Zustand übergeben wird.
Es ist auch nichts vermerkt, dass Tapeten entfernt oder Decken gestrichen werden müssen.

-- Editiert von Elnopp0 am 17.09.2018 19:24

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Im Mietvertrag steht die Wohnung ist renoviert, im Übergabeprotokoll hat der Mieter dem Vermieter die Mängelfreiheit bestätigt - die Wohnung ist nun abgewohnt - schlechte Aussichten ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elnopp0
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Nach zwei Jahren schon abgewohnt...?
Wenn im Mietvertrag keine genau Definition von "Schönheitsreparaturen" steht...?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Elnopp0):
Nach zwei Jahren schon abgewohnt...?

Kann passieren.

Es stellt sich die Frage ob die Abnutzungen nur die mit der Miete abgegoltenen Abnutzungen darstellen.
Und wie man glaubwürdig "unrenoviert" erklären will, wenn man 2x schriftlich das Gegenteil bestätigt.



Zitat (von Elnopp0):
Wenn im Mietvertrag keine genau Definition von "Schönheitsreparaturen" steht...?

Tja, der BGH hat durchgängig entschieden, das zu genaue Definitonen nicht gültig seinen - somit wirds halt schwammiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
OMI195
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 13x hilfreich)

Das was laut Eingangsbeitrag im Mietvertrag (Ziffer 2.) zu Schönheitsreparaturen des Mieters steht ist sehr schwammig formuliert und kann vom Vermieter sehr weitläufig ausgelegt werden.
Wie die Wohnung übernommen wurde, ist hier nicht mehr relevant, da es bei Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gibt. Damit sind beide Vertragspartner mit dem Zustand der Wohnung einverstanden.
Kurz nach Übergabe festgestellte/übersehene Mängel könnten sofort angebracht werden und noch zur Änderung des Protokolls führen.
Nach zwei Jahren interessiert das allerdings niemand mehr.
Tapeten müssen nicht entfernt werden. Falls das im Mietvertrag steht, wäre das eine unzulässige Klausel.

Am besten wäre eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Kostet eine einmalige Beratungsgebühr.
Oder Mieterverein.
Das allerbeste ist natürlich, man hat eine Rechtsschutzversicherung und kann sich einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von OMI195):
Das was laut Eingangsbeitrag im Mietvertrag (Ziffer 2.) zu Schönheitsreparaturen des Mieters steht ist sehr schwammig formuliert


Zitat (von Harry van Sell):
Tja, der BGH hat durchgängig entschieden, das zu genaue Definitonen nicht gültig seinen - somit wirds halt schwammiger.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Elnopp0
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten.
Es hilft mir auf jeden Fall die Situation einzuschätzen. Evtl. wäre eine Beratung bei der Vebraucherzentrale wirklich gut...

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Lass Dich von der Antwort von Harry van Sell nicht beirren. Es muss schon eine sehr außergewöhnliche Situation vorliegen, damit die Wohnung bereits nach 2 Jahren abgewohnt ist. Das schafft selbst ein starker Raucher nicht.

Nur wenn Kleinkinder die Tapete bemalt haben oder Katzen mit Krallen daran gekratzt haben, dann sieht es anders aus. Das gilt dann aber auch als Beschädigung.

Der BGH hat nichts in der Richtung entschieden, die Harry van Sell angedeutet. Schwammige Dinge werden vom BGH grundsätzlich zu Gunsten des Mieters ausgelegt.

Mit der gewählten Formulierung hätte der Vermieter auch nach 10 Jahren Mietdauer ein Problem, Schönheitsreparaturen zu fordern, wenn der Mieter pfleglich mit der Wohnung umgegangen ist.

-- Editiert von hh am 20.09.2018 09:11

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der BGH hat nichts in der Richtung entschieden, die Harry van Sell angedeutet.

Echt?
Wer hat denn dann starre Fristen, Farbvorgaben etc. für ungültig erklärt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32165 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Elnopp0):
Laut Aussage unseres Vermieters müssen die Decken gestrichen werden und die Tapete abgemacht werden.
Moin, und wie so oft: Eine Aussage ist nun mal nur eine Aussage.
Sind starre Fristen in eurem MV irgendwo zu finden? Da der MV erst 2 Jahre alt ist, dürfte sich die Rechtsprechung schon bis zum Vermieter rumgesprochen haben.
Zu Punkt 3: Nun fragt sich der ausziehende Mieter zurecht: Bitte, was soll ich machen? Die Tapeten abmachen? Wie viele Schichten? Dann weiter nichts? :???:
Oder die dann sichtbaren Löcher in (rohen) Wänden wären auch zu schließen, weil das zu Schönheitsreparaturen gem. Pkt.2 gehören würde? :augenroll:
Achja, die Decken streichen? Wie denn? Steht das irgendwo? (Manchmal findet sich im MV die Klausel zum gewünschten Farbton, manchmal sogar die Farbart)
Dann ist die Wohnung wie zu übergeben?
renoviert ?
halbrenoviert?
unrenoviert?
Ich tippe auf halbrenoviert---- und DAS ist nicht verlangt. Weder schriftlich im MV vereinbart noch vom Vermieter *gesagt*.

Es geht dann bei evtl. Streit doch --zunächst--meist um die Mietkaution.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich teile Harrys Meinung, da allein nach Sachlage zu bewerten ist.

Und wie es scheint, sind die Decken aktuell nicht mehr in einem hinzunehmenden Stand.

Das dies möglicherweise auch schon vor zwei Jahren so war, fällt nicht ins Gewicht, da eurer Bestätigung der Übernahme einer renovierten Räumung zunächst mal die höhere Beweiskraft zuzurechnen ist.

Natürlich könnte man dagegen anstinken, aber lohnt sich das wirklich. 80 m² Decke sind doch in einer ansonsten leeren Wohnung schnell gerollt. Und ein 5 Liter Eimer Innenfarbe kostet auch nicht die Welt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32165 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und wie es scheint, sind die Decken aktuell nicht mehr in einem hinzunehmenden Stand
Moin, ich denke, wir beide haben die Zimmer-Decken in dieser Wohnung nicht gesehen.
Wie kommst du bitte zu deiner Aussage mit dem Zustand?
Und wer nimmt den Zustand nicht hin?
Du empfiehlst ernsthaft , mit 5l die ca. 80 qm Deckenfläche zu streichen?
Kennst du den TS, dass du Selbermachen empfiehlst?

Ich finde eindeutige Sachverhalte/Sachlagen auch sehr wichtig. Am besten ists immer vertraglich und schriftlich fixiert.

Zitat (von Sir Berry):
Und wie es scheint,

Zitat (von Sir Berry):
möglicherweise auch schon vor zwei Jahren so war,

Zitat (von Sir Berry):
aber lohnt sich das wirklich.

Sorry, aber alles wirklich nicht sehr sachlich.

WAS sollte deiner Ansicht nach der TS nun ganz konkret machen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Das dies möglicherweise auch schon vor zwei Jahren so war, fällt nicht ins Gewicht, da eurer Bestätigung der Übernahme einer renovierten Räumung zunächst mal die höhere Beweiskraft zuzurechnen ist.


Das sehe ich völlig anders. Wenn der Zustand der Decken tatsächlich nicht mehr hinnehmbar ist, dann ist das ein so starkes Zeichen dafür, dass die bereits beim Einzug in einem schlechten Zustand waren, dass dem Vermieter der Hinweis auf das Übergabeprotokoll auch nicht hilft.

Daneben hat der Fragesteller mit keinem Wort erwähnt, dass der Zustand der Decken derart schlecht ist. Der Umstand, dass der Vermieter das Streichen der Decken wünscht sagt nichts über deren tatsächlichen Zustand aus.

-- Editiert von hh am 20.09.2018 14:49

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das sehe ich völlig anders. Wenn der Zustand der Decken tatsächlich nicht mehr hinnehmbar ist, dann ist das ein so starkes Zeichen dafür, dass die bereits beim Einzug in einem schlechten Zustand waren, dass dem Vermieter der Hinweis auf das Übergabeprotokoll auch nicht hilft.


... das sehe ich anders. Uns hilft es in Gerichtsvefahren immer, wenn wir auf die Protokolle verweisen, warum sollte es hier dem VM nicht helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Umstand, dass der Vermieter das Streichen der Decken wünscht sagt nichts über deren tatsächlichen Zustand aus.
Natürlich sagt der Wunsch alleine nichts aus. Es muss schon ein konkreter Grund vorliegen.

Zitat (von hh):
Wenn der Zustand der Decken tatsächlich nicht mehr hinnehmbar ist, dann ist das ein so starkes Zeichen dafür, dass die bereits beim Einzug in einem schlechten Zustand waren, dass dem Vermieter der Hinweis auf das Übergabeprotokoll auch nicht hilft.
Ich glaube da verkennst Du etwas den Wert einer schriftlichen Vereinbarung bei einem Prozess am AG. Alle Beteiligten gehen doch davon aus, dass es sich bei den geringen Streit-Beträgen nicht lohnt einen Gutachter zu beauftragen, der die schriftliche Vereinbarung erschüttern könnte.

Aber ein Forum lebt nun mal auch von anderen meinungen. Völlig ok.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Erfahrungsgemäß:
Wenn man 2x schriftlich "renoviert" bestätigt, dann legt der Vermieter das dem Gericht vor. So ein substantierter Vortrag ist dann schon mal etwas mit dem sich der Mieter beschäftigen muss.


Ein unsubstantiertes "war nicht so" wird da nicht reichen. Der Mieter wird - wie bereits gesagt - dann schon genauer darlegen müssen, wesalb er anderer Meinung ist.

Kann ja sein, das die Abnutzungen nur die mit der Miete abgegoltenen Abnutzungen darstellen.

Und wenn dem nicht so ist, dann wird man halt schauen müssen, ob diese zusätzlichen Abnutzungen durch den Mieter entstanden sein könnten. Oder ob und wie er das "zur Überzeugng des Gerichtes" wiederlegen kann.


Ein Selbstläufer wird das nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Selbstläufer wird das nicht ...


... und deshalb sollte man sich gut überlegen was wirtschaftlicher ist. Decke streichen oder eine Zankerei vor Gericht deren Ende ungewiss ist.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32165 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man 2x schriftlich "renoviert" bestätigt,
Ich versuche, zu folgen.
Im MV unter Punkt 3 findet sich: Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand. Ob sie vor 2 Jahren renoviert war oder nicht, ist irrelevant.
Der TS als neuer Mieter hat sie am Einzugstag vor 2 Jahren mängelfrei übergeben bekommen/übernommen.

Ich finde nur 1x schriftlich *renoviert*
Wo steht denn , wie der Mieter die Wohnung bei Auszug zu übergeben hat?

Da gibt es doch nur eine *Aussage* des Vermieters. Tapeten ab und Decken streichen.
Wer hat denn das bestätigt oder akzeptiert?
Oder habe ich etwas überlesen?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also ich weiß überhaupt nicht wie man auf "Tapete abmachen" kommt. M.E. geht es lediglich um die Decken und da sollte man sich halt überlegen, ob man 50 EURONEN für Farbe ausgibt und nen Pinsel id Hand nimmt (besser von einem id Hand nehmen lässt, der weiß was er macht) und das selber regelt oder es drauf ankommen lässt.

Es sei denn ... man hätte die Wohnung in Knallfarben gestrichen, dann sollte man seine Haltung überdenken.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32165 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also ich weiß überhaupt nicht wie man auf "Tapete abmachen" kommt.
Nicht?
Zitat (von Elnopp0):
Laut Aussage unseres Vermieters müssen die Decken gestrichen werden und die Tapete abgemacht werden.

Beitrag 1, ganz oben

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Oh die Tapeten hab ich überlesen, aber das ist natürlich Quatsch, Tapeten müssen nicht abgemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32165 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Oh die Tapeten hab ich überlesen, aber das ist natürlich Quatsch, Tapeten müssen nicht abgemacht werden.

Aha. Und warum müssen die Decken gestrichen werden?
Weil der Vermieter das irgendwann in einem Atemzug *gesagt* hat?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Zitat (von AltesHaus):
Oh die Tapeten hab ich überlesen, aber das ist natürlich Quatsch, Tapeten müssen nicht abgemacht werden.


Müssen lass ich mal offen, aber als Angebot zur einvernehmlichen Lösung allemal geeignet. Nutze ich auch des öfteren und wird, weil es keine Kosten nach sich zieht, auch gerne angenommen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aha. Und warum müssen die Decken gestrichen werden?
Weil der Vermieter das irgendwann in einem Atemzug *gesagt* hat?


Wenn diese Beschädigungen aufweisen, oder "Abnutzung" über das normale Maß, dann kann er das schon verlangen. Ich schrieb ja nicht, dass das richtig ist, aber ein Aspekt der Entscheidung sollte nicht unbeachtet bleiben:

Zitat (von AltesHaus):
... und deshalb sollte man sich gut überlegen was wirtschaftlicher ist. Decke streichen oder eine Zankerei vor Gericht deren Ende ungewiss ist.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Müssen lass ich mal offen, aber als Angebot zur einvernehmlichen Lösung allemal geeignet. Nutze ich auch des öfteren und wird, weil es keine Kosten nach sich zieht, auch gerne angenommen.

Berry


Kommt drauf an wie die Tapete aussieht

Zitat (von AltesHaus):
Es sei denn ... man hätte die Wohnung in Knallfarben gestrichen, dann sollte man seine Haltung überdenken.


Ansonsten ist das Verlangen des Abreißens der Tapete gerichtlich kaum durchsetzbar (hamma versucht, simma gescheitert ;) )

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich finde nur 1x schriftlich *renoviert*

Und hier das zweite Mal:
Zitat (von Elnopp0):
Das Übergabeprotokoll haben wir damals unterschrieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Elnopp0
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Wow, erstmal danke für die sehr lebhafte Diskussion hier. Das bringt schon ein paar Ansätze, allerdings ist es wohl wirklich 50/50.
Ich versuche mal auf ein paar Punkte einzugehen ohne jetzt jeden Beitrag zu zitieren:

- Die Decken sind weiß. Vormieter sowie wir sind/waren Nichtraucher. Selbst wenn man drüber streicht, wird man wohl kaum einen Unterschied feststellen, deshalb finde ich es persönlich nur rausgeschmissenes Geld.
Sie haben auch keine sonderbar starken Abnutzungen, lediglich die Leuchten hängen an der Decke (wo auch sonst) und es sind eben noch Löcher von den Vormietern da.
Da unser Nachmieter die Küche leider nicht übernehmen möchte, weiß ich nicht wie es aussieht, wenn die Küche raus ist, da sie recht hoch ist, könnte da die Decke "weißer" sein. Auf der anderen Seite kommt ja auch wieder eine Küche hin...

- Wir haben nicht "2x schriftlich renoviert bestätigt". Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung renoviert war, was für uns akzeptabel war, da die Tapeten ja dran waren. Da es unsere erste Mietwohnung war, haben wir über die Decken nicht nachgedacht. Im Übergabeprotokoll steht dass die Wohnung "mängelfrei" übergeben wurde. Das ist für mich etwas anderes als renoviert.
Zur Not könnte man sicher nochmal mit den Vormietern Kontakt aufnehmen, die sicher bestätigen, dass wir sie so übernommen haben. Zudem habe ich das auch nochmal schriftlich, von einer Mail von unseren Vormietern an unseren Vermieter:
"Betreff: Übernahme "Inventar" und Tapeten
... gestern waren unsere Nachmieter noch einmal bei uns. Sie würden gern die Küche und das Regalsystem aus der Speisekammer sowie alle Tapeten übernehmen - Ihr Einverständnis vorausgesetzt. Wir freuen uns über eine kurze Rückmeldung und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

- Die Tapete finden wir natürlich hübsch, sonst hätten wir sie nicht übernommen (Es sind Mustertapeten, mit "Akzenten". Sprich, bspw. sind in einem Zimmer 3 Wände mit weißer Tapete, eine Wand in "Holzlatten-Optik" oder der andere Raum dann äquivalent, nur mit "Stein-Optik" anstatt Holz-Optik, klar, muss man mögen...). Generell sind wir natürlich auch bestrebt eine gütliche Einigung zu finden und möchten uns nicht vor Gericht wiedersehen. Auf der anderen Seite wollen wir das aber auch nicht zahlen, wenn wir es nicht für nötig erachten und evtl. auch einfach nicht machen müssen. Deshalb finde ich so eine 50/50 Lösung für beide fair, dann spart man sich das Gericht. Aber 100% bei uns sehe ich jetzt auch nicht...

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Elnopp0):
Selbst wenn man drüber streicht, wird man wohl kaum einen Unterschied feststellen,

Dann dürfte auch keine entsprechende Abnutzung vorliegen. Womit die Wünschedes Vermieter Wünsche bleiben - die der Mieter dann nicht erfüllen muss.



Zitat (von Elnopp0):
Im Übergabeprotokoll steht dass die Wohnung "mängelfrei" übergeben wurde. Das ist für mich etwas anderes als renoviert.

Wenn man bei der Übergabe deutlichen Renovierungsbedarf sieht, ist das alles andere als "mängelfrei" wenn man zuvor "renoviert" im Mietvertrag akzeptiert hat.



Zitat (von Elnopp0):
Sie würden gern die Küche und das Regalsystem aus der Speisekammer sowie alle Tapeten übernehmen

Damit hat man eventuell auch Rückbauverpflichtungen mit übernommen.

Bei den Tapeten könnte das der Fall sein, wenn dort nicht mehr drüber tapeziert werden kann.
Anderenfalls dürften die auch hängen bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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