Mobilfunkanbieter ignoriert Kündigung (stellt sich tot) und erstattet kein Prepaid-Guthaben

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)
Mobilfunkanbieter ignoriert Kündigung (stellt sich tot) und erstattet kein Prepaid-Guthaben

Hallo Miteinander,

folgende Situation hier: habe eine länger unbenutzte SIM-Karte gekündigt und eine Erstattung vom restlichen Prepaid-Guthaben (welches seit 04.02.2018 abgelaufen ist und somit unbenutzbar ohne noch mehr Guthaben zu kaufen) unter Angabe meiner Bankverbindung verlangt. Habe im Netz über die Urteile zu dem Thema recherchiert und auf BGH III ZR 157/10 vom 09.06.2011 verwiesen. Der Anbieter stellt sich tot, keinerlei Reaktion. Was kann ich in so einem Fall tun? Die Kröte runterschlucken und das Guthaben abschreiben? Es geht gerade mal um 11,55 EUR, ich weiß, es ist lächerlich und kein Anwalt der Welt wird dafür den kleinen Finger krümmen. Und der Mobilfunkanbieter weiß es vermutlich auch. Aber trotzdem, ich will alle Möglichkeiten ausschöpfen. Geht da eventuell was über eine Schlichtungsstelle? Danke im Voraus!

LG

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von akbor):
habe eine länger unbenutzte SIM-Karte gekündigt und eine Erstattung vom restlichen Prepaid-Guthaben (welches seit 04.02.2018 abgelaufen ist und somit unbenutzbar ohne noch mehr Guthaben zu kaufen) unter Angabe meiner Bankverbindung verlangt.

Ist nie angekommen - wie könnte man das Gegenteil beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Also gut. Angenommen, ich habe eine Quittung vom Einwurfseinschreiben. Was mache ich damit, wem und vor allem wie beweise ich was? Eventuell habe ich einen leeren Briefumschlag verschickt und gar keine Kündigung. :???: Oder was genau ist der Zweck dieses Kommentars? :???:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenn man rechtlich gegen einen Schuldner vorgehen will, dann sollte dieser mit der Rückzahlung in Verzug sein, sonst wird er die Kosten für Anwalt und Gericht nicht übernehmen müssen.

Und genau den Verzug muss man dann vor Gericht beweisen, also das man ihm eine Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage) gesetzt hat und diese angekommen ist.



Zitat (von akbor):
Eventuell habe ich einen leeren Briefumschlag verschickt und gar keine Kündigung.

Ja, das kann in der Tat problematisch werden, wenn niemand bestätigen kann was in dem Schreiben drin war.
Muss zwar nicht, aber es kann. Kommt auf die Sichtweise der Gerichtes an.


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#4
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Also gut, eine Quittung ist da, eine Fristsetzung von 2 Wochen ist erfolgt. Was nun? Zu einem Anwalt wegen 11,55€? Oder direkt aufs Amtsgericht? :augenroll:

Ich habe gehofft, dass ich mich an die Schlichtungstelle Mobilfunk wenden kann, aber nachdem ich die Details zu den Schlichtungsverfahren auf deren Webseite gelesen habe weiß ich, dass sie ausschließlich Verstöße gegen TKG schlichten und sich mit der Auszahlung des Guthabens wahrscheinlich nicht beschäftigen werden :(

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich würde es erstmal mit einem Mahnbescheid versuchen, kann man online ausfüllen und ist mit 32€ erstmal noch recht günstig, nicht vergessen die Kosten des Mahnbescheides mit in die Forderung aufzunehmen!

Einen Anwalt wird man zur Not auch noch finden, die Vergütung nach RVG ist da klar gestaffelt und sind bis 500€ immer gleich.
Egal ob die Forderung nun 499,99 € oder 0,01€ beträgt.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es wäre wichtig welcher Provider und welche Zeiträume bislang vergangen sind.
Bekanntlich zahlen manche nur quartalsweise aus, andere am liebsten gar nicht. Ob sich rechtliche Schritte lohnen kann man evtl. nach mehr Infos abschätzen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zuerst noch eine Mahnung senden mit der vollen gegen Unternehmer möglichen 40€ Mahngebühr. Und dann nach weiteren 14 Tagen den Mahnbescheid.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Hi, ich habe das Thema wieder etwas schleifen lassen, viel ist in der Zwischenzeit passiert, ein Todesfall in der Familie, nichts Gutes...

Zu den Fragen, die hier bis jetzt gestellt wurden:

-> der Anbieter heißt Mobilka.de, habe mal eine Prepaid-Karte für einen 2-wöchigen Schweizaufenthalt (nicht EU und noch vor der Roaminggebührenabschaffung) gekauft. Es war aber ein totaler Reinfall, die Karte hat in der Schweiz wegen angeblich temporärer Routingprobleme des Carrier nicht funktioniert. Ich konnte nur mit dem Support telefonieren und es hat mich nichts gebracht. Habe dann versucht, die Karte meinem Sohn zu überlassen und habe noch 15€ über E+ Guthaben drauf geladen, es war aber nicht zielführend, weil mein Sohn einfach zu wenig telefoniert. Nach weiteren 6 Monaten seit letzter Aufladung war die Karte wieder gesperrt und noch mit 11,55€ Restguthaben. Es handelt sich wohl um einen ganz kleinen Reseller (Telefonica/O2/E+ -> Ortel -> ECO -> Mobilka), der hauptsächlich die Richtungen ehemalige UdSSR und Türkei scheinbar günstig bedient.

-> zu der Kündigungs(vor)geschichte: ich habe einmal versucht, per E-Mail zu kündigen, kann nicht mehr genau sagen wann das war, die E-Mail muss ich erst in meinem Archiv finden... Keine Reaktion. Noch einmal per Brief ohne Einschreiben am 15.02.18 und ein letztes Mal per Einwurfeinschreiben am 05.09.18. Der Brief wurde laut DPAG am 06.09. zugestellt. Die zweiwöchige Frist, die ich zuletzt gesetzt habe, ist längst verstrichen.

Was würden die werten Experten nun empfehlen? Noch eine (erste) Mahnung mit Androhung von einem gerichtlichen Mahnverfahren nachzuschieben? Die Mahnung dann wieder per Einschreiben? Die Portokosten einfordern? Irgendwie glaube ich nicht an Erfolgsaussichten... Es sind bereits Portokosten am Entstehen, die mit der Forderung vergleichbar sind...


-- Editiert von akbor am 06.10.2018 12:59

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Kläre doch erst mal WER der juristische Ansprechpartner ist!
Sofern Mobilka nur als Reseller auftritt, dann haben die evtl. nicht mal Zugriff auf die Stammdaten(Guthaben etc.). Wenn es dumm läuft werden solche Dinge direkt von Ortel geklärt und Du hast Dich an den falschen Ansprechpartner gewandt. In diesem Telefonica-Gestrüpp(Beispiel auch Tchibo) werden blockierte SIMs gerne als "abgelaufen, kein Guthaben" bezeichnet. Da ist es oft besser 1 Ct. aufzubuchen um dann die angezeigte Summe zu erhalten.
Wenn man keine Reaktion erhält, ist oft eine Datenschutzauskunft gem. DSGVO hilfreich, da dies meist besser läuft. Dies natürlich bei Mobilka und Ortel, damit man sieht wer überhaupt der Leistungserbringer ist.

Nachtrag - eben gefunden:
Da es Änderungen in der Betreiberstruktur bei Mobilka gegeben hat, sind je nach Vertrag unterschiedliche Vorgehensweisen erforderlich:

Kündigung bei Karten, die nach dem 1.08.2013 aktiviert wurden:

- Hier ist das Kundencenter von Ortel Mobile zuständig. Einfach eine formlose Kündigung mit der Bitte um Auszahlung des Restguthabens und der Angabe der SIM-Karten Nr., Rufnummer und Kontoverbindung an: info@ortelmobile.de


-- Editiert von Mr.Cool am 06.10.2018 16:10

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#10
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Es kann doch nicht sein, mein Endvertragspartner ist Mobilka, ich habe mit der Karte Unterlagen erhalten, auf dem "Briefkopf" steht:

Zitat:
Mobilka
ECO®
Kunz-Buntschuh-Strasse 13
14193 Berlin

Telefon: 030 / 20 65 83 - 34
Telefax: 030 / 20 65 83 - 36

Geschäftsführer: Pavel Fomine
Amtsgericht Berlin
HRB: 96827

Bankverbindung:
Commerzbank
IBAN: DE 90 1008 0000 0921 9663 00
BIC: DRESDEFF100


Ganz unten steht noch "kleingedruckt" folgender Satz:
"Vertragspartner für die Mobilfunkdienstleistung ist die Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf"

Das bedeutet für mich, Ortel ist der Carrier, Mobilka kauft bei denen ein und die kaufen bei Telefonica (früher E+) ein. Das kann mir doch egal sein, ich habe weder eine Information darüber, dass Mobilka nur eine Marke von Ortel sei, noch nicht einmal Adresse von Ortel. Warum soll ich denn Ortel hinterherlaufen? Das kann doch nicht stimmen? Die Karte habe ich irgendwann mal 2016 geholt, also nach 2013.

-- Editiert von akbor am 06.10.2018 17:11

Naja, habe noch eine Kündigung per E-Mail auf die Adresse 'info@ortelmobile.de' geschickt, kostet ja nichts. Habe sogar eine Empfangsbestätigung erhalten. Mal schauen was passiert.

-- Editiert von akbor am 06.10.2018 17:31

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die wesentliche Info war die Aufladung mit einer E+ Aufladekarte. Also landet das Geld dort und demzufolge gibt es von dort (Ortel als E+-Ableger) auch in 95% der Fälle das Geld. Ähnlich bei Tchibo. Firmiert als eigener Provider, aber Support, Ein- und Auszahlungen laufen über Telefonica.
Inzwischen kooperiert man mit Telekom-Netz (Lebara) und daher dürften die alten SIMs denen egal sein bzw. man wird gar keine Daten haben.

-- Editiert von Mr.Cool am 06.10.2018 18:15

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von akbor):
ich habe mit der Karte Unterlagen erhalten, auf dem "Briefkopf" steht:

Das ist im Zweifel nur der Absender der die Unterlagen versendet hat.



Zitat (von akbor):
Ganz unten steht noch "kleingedruckt" folgender Satz:
"Vertragspartner für die Mobilfunkdienstleistung ist die Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf"

Dann würde ich mal empfehlen, das man sich die vertraglichen Vereinbarungen mal komplett durchliest. Da pflegt in der Regel drin zu stehen, wer für was der Vertragspartner ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

OK, Mr.Cool, Danke für die Info. Das ist ganz schön unübersichtlich, zumal Ortel in den Unterlagen kaum erwähnt ist und nicht einmal Kontaktdaten angegeben sind. Die Kündigung per E-Mail ist bei denen nun eingegangen.

P.S. mir gefällt Deine Signatur!

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

:) Berichte dann mal wann das Geld kommt. Ich tippe auf Dezember.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#15
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist im Zweifel nur der Absender der die Unterlagen versendet hat.

Der Zettel lag der Simkarte bei, es ist kein Brief, es gibt in dem Sinne gar keinen Absender, wie dem auch sei...

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich mal empfehlen, das man sich die vertraglichen Vereinbarungen mal komplett durchliest. Da pflegt in der Regel drin zu stehen, wer für was der Vertragspartner ist.

Ich weiß nicht, was Du Dir alles drunter vorstellst, es ist nur eine DIN A4 Seite, die auch nur zu 2/3 bedruckt ist. Das ist kein sehr kompliziertes Vertragsregelwerk :augenroll: Da steht einmal 'Mobilka' mit allen Requisiten drauf und in einem Nebensatz wird erwähnt, dass die Mobilfunkdienstleistung von 'Ortel' erbracht wird ohne weitere Angaben. Also ich denke dabei, dass 'Mobilka' mein Vertragspartner mit allen Konsequenzen ist und 'Ortel' der Carier ist, also 'Mobilka' einen Netzzugang ermöglicht. Aber ich werde es wohl bald herausfinden, immerhin hat mir Ortel den Empfang meiner E-Mail bestätigt...

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von akbor):
Ich weiß nicht, was Du Dir alles drunter vorstellst,

Na zum Beispiel die AGB, die wird man in der Regel beim Kauf zu lesen bekommen und muss denen auch zustimmen bevor man bestellen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Na zum Beispiel die AGB, die wird man in der Regel beim Kauf zu lesen bekommen und muss denen auch zustimmen bevor man bestellen kann.


Die AGB von Mobilka sind leider nicht sehr hilfreich gewesen, weder damals, noch heute: https://mobilka.de/images/download/general/mobilka-agb.pdf

-- Editiert von akbor am 06.10.2018 19:38

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#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die AGB sind dafür indirekt sehr "sprechend", da Ihnen alles fehlt was für ein langfristiges Dienstleistungsverhältnis notwendig ist. Es fehlen z.B. Kündigungsklauseln, Verweise auf die Aufsichtsbehörde, Leistungsaussagen bzw. Verweise dorthin. Das Fehlen elementarer Klauseln deutet auf ein reines Reseller-Geschäft hin. Somit hat die Firma auch keine Daten zum Mobilfunkguthaben, zur Laufzeit und kann auch gar kein Guthaben auszahlen!

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#19
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Bis jetzt sind seit der Kündigung (per E-Mail) bei Ortel sind 12 Tage vergangen. Außer der automatischen Empfangsbestätigung von denen völlige Funkstille... :augenroll:

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#20
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand von heute, 09.11.2018: keine Reaktion weder von Ortel, noch von Mobilka.

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#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine kleine Erinnerung kann nicht schaden. ;)
Ansonsten war mein Tipp ohnehin Dezember.

Signatur:

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