Auto komplett lackiert , unfallfrei .

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hein44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto komplett lackiert , unfallfrei .

Guten Tag, ich habe im Juni einen Wagen privat gekauft , als Unfallfrei. Da er mir nur übergangsweise dienen sollte, da mein Neuwagen bald kommt , möchte ich ihn wieder verkaufen und war heute bei Wirkaufendeinauto. Der Prüfer ist um das Auto herum gegangen , und hat festgestellt das das gesamte Auto 2.3-4.6 fache Lack-Dicke hatte . Von vorn bis hinten , von unten bis oben . Im Kaufvertrag von Privat steht unfallfrei , und gekauft wie gesehen, und auf Mängel hingewiesen . Von kompletter Lackierung etx oder Hagelschaden war keine Rede und steht auch nirgends. Habe dann jetzt den privaten Verkäufer angerufen , er war auch baff, und wusste davon selbst nichts . Wie würde man jetzt vorgehen? Habe eine Verkehrsrecht Versicherung über den ADAC. Durch diese Erkenntnisse ist der Gebrauchtwagen Wert jetzt natürlich deutlich unter dem des normalen Marktpreis . DEKRA ging auch Mal netterweise über das Auto drüber , und hat mir das noch Mal bestätigt .entweder Hagelschaden oder sonst ein Grund das ganze Auto neu lackiert zu haben . Beste Grüße

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Durch diese Erkenntnisse ist der Gebrauchtwagen Wert jetzt natürlich deutlich unter dem des normalen Marktpreis

Wieso?
Neue Lackierung (wenn fachgerecht gemacht) hebt doch eher den Wert (frische Farbe, keine Kratzer, keine Steinschläge, ...)

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hein44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, Lack Einschlüsse, Klarlack kommt durch , unterschiedliche Farben . Sieht eher aus wie bei Hansi im Hinterhof gemacht . Hab da nie so genau hin geguckt , aber jetzt wo man es weiß ist schon doof . Lackqualität ist nicht so gut wie vom Werk .

-- Editiert von Hein44 am 20.08.2018 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Hab da nie so genau hin geguckt , aber jetzt wo man es weiß ist schon doof .

Um es mal anders zu sagen wenn einen keiner mit der Nase drauf gestupst hätte wäre es nie aufgefallen.... ;)
Die "neue" Lackierung ist an sich erstmal nicht ein Problem weil es dafür zig Gründe geben kann auch ohne Unfall im gesetzlichen Sinne-allenfalls die Art der Ausführung.
Wenn du da was holen willst müsstest du erstmal herausfinden was nun genau der Grund war , falls dir das gelingt wäre noch die Frage wer evtl. was verschwiegen hat. Ob der Vorbesitzer aktuell die Wahrheit sagt ist ja auch nicht bekannt. Sollte die Ursache ein ganz banaler Grund sein ohne Unfall zb. Vandalismusschaden/ Auto zerkratzt bliebe allenfalls die Qualität der Lackierung übrig.
Ob dir das den ganzen Aufwand wert ist mußt du selber wissen, würde ich vom Fahrzeugwert abhänig machen bzw. ob durch die minderwertige Lackierausführung Probleme in naher Zukunft zu erwarten sind.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von Hein44):
Sieht eher aus wie bei Hansi im Hinterhof gemacht . Hab da nie so genau hin geguckt

Dann könnte es sogar sein, das es offensichtliche Mängel sind.
Und da gibt es dann die Regel, das offensichtliche Mängel als solche akzeptiert werden, wenn man ohne weitere Beanstandung den Gegenstand kauft.

Die andere Variante ist auch nicht besser, da müsste man dem Verkäufer nachweisen das er von dem Problem gewusst hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.279 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen