Hallo Forengemeinde,
ich bin gewerblicher Verkäufer und verkaufe momentan Tickets für eine Veranstaltung. In meinen AGB's habe ich aufgeführt, dass bezahlte Tickets nicht zurückgenommen werden. Im Warenkorb ist dies vor Abschluss der Bestellung noch einmal extra rot und fett gekennzeichnet, in der Bestellbestätigungs E-Mail
ebenso.
Nun hat Käuferin A ein solches Ticket bestellt und mit dem Paypal-Account ihres Ehemanns B bezahlt. Vertragspartnerin ist Käuferin A. Ich erhielt nun eine E-Mail von Ehemann B, dass das Ticket storniert und das Geld zurückzubuchen sei. Auf Nachfrage bei Käuferin A teilte diese mir schritlich mit, dass sie das Ticket nicht stornieren möchte und sich mit ihrem Ehemann gestritten habe, weshalb dieser mir aus Wut die Storno-Mail schickte und als Begründung angab, er hätte es ja schließlich bezahlt.
Kann Ehemann B überhaupt im Namen seiner Frau das Ticket stornieren? (Abgesehen davon, dass die Rücknahme der Tickets sowieso ausgeschlossen ist.) Ich gehe davon aus, dass Käuferin A die Zugangsdaten zum Paypal-Account ihres Ehemanns B hatte.
Momentan stehe ich vor dem Schritt, dass Ticket zu versenden, denn es ist ja bezahlt. Handle ich mir hier in irgend einer rechtlichen Form Ärger ein oder kann ich guten Gewissens den Vorgang abschließen? Ich würde das Ticket zu meiner eigenen Absicherung per Einschreiben versenden.
Bezahlung mit Paypal des Ehepartners / Rücknahme von Tickets
19. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. August 2018 | 08:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung mit Paypal des Ehepartners / Rücknahme von Tickets
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. August 2018 | 09:28
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatKann Ehemann B überhaupt im Namen seiner Frau das Ticket stornieren? :
Nö, aber es dürfte ihm nicht schwerfallen, die Zahlung zurück zu holen. Du weisst vor Auslieferung, dass die Zahlung von ihm nicht autorisiert ist.
ZitatIn meinen AGB's habe ich aufgeführt, dass bezahlte Tickets nicht zurückgenommen werden. I :
1) Wurden Deine AGBs rechtswirksam in den Kaufvertrag einbezogen?
2) zurücknehmen kann man nur etwas, was bereits ausgeliefert ist. Die Tickets sind noch bei Dir.
Du kannst das durchziehen. Könnte aber in eine von Dir nicht gewollte Richtung gehen.
Berry
#2
Antwort vom 19. August 2018 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Deine Antwort, Berry. Ich denke, ich werde es lassen. Das ist es mir nicht wert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. August 2018 | 18:33
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Spricht denn etwas dagegen, von der Frau eine korrekte Zahlung zu verlangen? Auf diese Weise ließe sich vllt alles für alle in Wohlgefallen auflösen?
#4
Antwort vom 21. August 2018 | 10:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatNö, aber es dürfte ihm nicht schwerfallen, die Zahlung zurück zu holen. :
Und was will er PP erzählen, daß er seiner Frau das Passwort gegeben hat, aber trotzdem nicht an ihre Käufe gebunden sein will?
Abgesehen davon schuldet dann immer noch A die Bezahlung. Aus dem Vertrag kommt man mit so einer Masche nicht heraus.
Und jetzt?
Schon
268.253
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten